Hallo,
wenn jemand z. B. ab 1. Oktober arbeitslos wäre - also die Kündigung dazu schon vorliegt, wenn dieser jemand jetzt aber vorher - also im September - zum Arzt geht und sich für viele Wochen krankschreiben lässt (vielleicht hat er einen an der Klatsche und Beziehungen zum Psychologen) - ist er dann trotzdem ab 1. Oktober arbeitslos?
Wer zahlt zu welcher Zeit das Krankengeld? Es zahlt ja für die ersten Woche die Krankenkasse, heißt das dann, das sich um diese Zeit die Arbeitslosenzeit verlängert?
Wie ist das generell, wenn ich in der Arbeitslosigkeit krank bin und die Kasse zahlt, verlängert sich dann die Alo-Bezugszeit?
Gruß
dgu