Krankschreibung und Arbeitslosigkeit

Hallo,

wenn jemand z. B. ab 1. Oktober arbeitslos wäre - also die Kündigung dazu schon vorliegt, wenn dieser jemand jetzt aber vorher - also im September - zum Arzt geht und sich für viele Wochen krankschreiben lässt (vielleicht hat er einen an der Klatsche und Beziehungen zum Psychologen) - ist er dann trotzdem ab 1. Oktober arbeitslos?

Wer zahlt zu welcher Zeit das Krankengeld? Es zahlt ja für die ersten Woche die Krankenkasse, heißt das dann, das sich um diese Zeit die Arbeitslosenzeit verlängert?

Wie ist das generell, wenn ich in der Arbeitslosigkeit krank bin und die Kasse zahlt, verlängert sich dann die Alo-Bezugszeit?

Gruß
dgu

Hallo dgu,

ich hoffe doch,das du keine Anleitung für die Verlängerung von ALG1 durch
fingierte Krankschreibungen suchst?

…vielleicht hat er einen an der Klatsche und Beziehungen zum Psychologen…

Hilfe -und Ratsuchende hören sich anders an und Tante Google gibt zu deinen
Fragen genug Antworten und Hilfestellung.

Trotzdem:

Ist er dann trotzdem ab 1. Oktober arbeitslos?

In diesem Sachverhalt endet das Arbeitsverhältniss trotz der Krankschreibung zum 30.09. ,der AN ist so „Gott oder der Arzt“ es will für die Zeit XY krankgeschrieben und erst
dann wird das Arbeitsamt seinen Verwaltungsakt aufnehmen.

Die Entgelfortdzahlung des Krankengeldes durch den AG endet in diesem Fall zum
30.09. und wird von der KK übernommen.

Lasse sich der AN überraschen,wann ein Brief der KK eintrifft in dem mitgeteilt wird,
das nach Durchsicht der Aktenlage eine gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr
erkennbar ist und die Zahlung des Krankengeldes zum Tag YX eingestellt wird.

LG Bollfried

PS:Mein Fall war zu 50% ähnlich gestaltet,nur habe ich mir erst einmal mehr Sorgen um meine Gesundheit gemacht und nicht,wie die Dauer der Arbeitslosigkeit verlängert
werden kann.

Hallo,
wie schon im anderen Beitrag geschrieben, setzt bei ununterbrochender Arbeitsunfähigkeit in diesem Fall ab dem 01.10.2013 die Krankengeldzahlung durch die Kasse ein. Arbeitslos ist man dann nicht sondern Arbeitsunfähig, d.h. die Mitgliedschaft bei der Kasse verlängert sich um die Dauer der Krankengeldzahlung. Das Arbeitsamt und somit ALG-1 ist aussen vor. Ansonsten klingt „Arbeitslosiglkeit verlängern“ tatsächlich so als ob das beabsichtigt wäre (??!!). Ich bin da ganz sicher, dass die Kasse in solchen Fällen
(Eintritt der AU kurz vor Beschäftigungsende in Verbindung mit Diagnose) ziemlich zügig eine
Überprüfung durch den MDK veranlassen wird.
Gruss
Czauderna

=HALLO()

(Eintritt der AU kurz vor Beschäftigungsende in Verbindung mit
Diagnose)

Es könnte natürlich auch einen plausiblen Zusammenhang geben. AN wird durch Verlust des Arbeitsplatzes starkem psychischen Stress ausgesetzt, so dass sich behandlungsbedürftige Symptome ergeben. Oder der AN hat eine behandlungsbedürftige Erkrankung lange vor sich hergeschoben, da er fürchtete, bei längerer Krankschreibung seinen Arbeitsplatz zu verlieren, jetzt, wo der Arbeitsplatz definitiv futsch ist, geht er die Therapie an. Oder, oder, oder…

=TSCHÜSS()

Hallo,
ja sicher kann das sein und genau das wird die Kasse in solchen Fällen wahrscheinlich kurzfristig prüfen lassen durch den MDK.
Gruss
Czauderna

wenn jemand z. B. ab 1. Oktober arbeitslos wäre - also die Kündigung dazu
schon vorliegt, wenn dieser jemand jetzt aber vorher - also im September -
zum Arzt geht und sich für viele Wochen krankschreiben lässt (vielleicht hat er einen an
der Klatsche und Beziehungen zum Psychologen) -
ist er dann trotzdem ab 1. Oktober arbeitslos?

Nein,da er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht

Wer zahlt zu welcher Zeit das Krankengeld? Es zahlt ja für die ersten Woche die
Krankenkasse, heißt das dann, das sich um diese Zeit die Arbeitslosenzeit verlängert?

Bis 30.September Lohnfortzahlung durch AG
Ab. 01.Oktober Krankengeld durch KK

Wie ist das generell, wenn ich in der Arbeitslosigkeit krank bin und die Kasse
zahlt, verlängert sich dann die Alo-Bezugszeit?

Krankengeld durch Krankenkasse beendet die ALG-Zahlung,nach Ablauf der Krankengeldzahlung muss man sich erneut arbeitslos melden.

Hallo,

erstmal zur Beruhigung der Gemüter: Es handelt sich wirklich um einen fiktiven Fall, bzw. wurde sich mal fiktiv über diese Sachlage ausgetauscht und dabei stellten sich diese Fragen (Fragen wird ja wohl noch erlaubt sein).

Wie ist das generell, wenn ich in der Arbeitslosigkeit krank bin und die Kasse
zahlt, verlängert sich dann die Alo-Bezugszeit?

Krankengeld durch Krankenkasse beendet die ALG-Zahlung,nach
Ablauf der Krankengeldzahlung muss man sich erneut arbeitslos
melden.

Das heißt also: Bei jeder Krankmeldung während eines ALO-Zeitraumes muß ich mich danach wieder neu anmelden? Dann würde sich ja nicht der Bezugszeitraum von ALO-Geld verlängern, oder?

Gruß
dgu

So ist es,man erhält den Rest der noch möglichen Zahlung.