Hallo,
ein Arbeitnehmer war erstmals 5 Wochen krankgeschrieben, hat anschließend 2 Wochen Urlaub und arbeitet dann 2 Wochen und wird im Anschluss daran, aufgrund der gleichen Erkrankung, wieder für 3 Wochen krankgeschrieben. Tritt bei diesen 3 Wochen dann eine erneute Lohnfortzahlung des AG in Kraft oder erhält der AN dann 1 Woche Lohnfortzahlung des AG und dann 2 Wochen Krankengeld der Krankenkasse? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort(en).
Gruß
Hi!
Wenn HIER ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den beiden Erkrankungen vorliegt, werden sie zusammengerechnet.
Heißt: Bei der zweiten Erkrankung erhält er noch eine Woche LFZ, danachendet sie, und es tritt die Krankengeldzahlung ein.
LG
Guido
Hallo,
der AG hat nur eine Lohnfortzahlung bis zur 6. Woche zu leisten, d.h. bei erneuter Erkrankung aufgrund der selben Krankheit werden die vorherigen Krankheitstag mitgezählt. Im vorliegenden Beispiel hieße das, dass der AN noch 1 Wochen Lohnfortzahlung vom AG bekommt, danach Krankengeld.
Wäre die spätere Erkrankung eine andere (z.B. beim ersten Mal Erkältung, beim 2. Mal Blinddarm), so hätte der AN für die komplette Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG.
Grüsse
Nicht die GLEICHE Erkrankung - Zusammenhang!
Hi!
Wäre die spätere Erkrankung eine andere (z.B. beim ersten Mal
Erkältung, beim 2. Mal Blinddarm), so hätte der AN für die
komplette Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG.
Das ist nur bedingt richtig.
Wenn die zweite Erkrankung zwar eine andere ist, aber ihren Ursprung in der ersten hat, dann ist durchaus anzurechnen!
Andersrum: Viele akute Erkrankungen sind auch dann nicht anrechenbar, wenn es gleiche Krankheiten waren (Erkältungen im Abstand von ein paar Wochen z.B.)
LG
Guido
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