Hallo,
Ich habe meine Bekannte angerufen und die sie nochmals zu den Vorgang befragt. Dabei hat sich herausgestellt, daß ich korrigieren muß.
Und schon fangen dann die Mutmaßungen von vorn an.Du kannst leider nichts dafür
und ich finde es lobenswert sich um die Freundin in dieser Notlage zu kümmern.
Ob aber auch wirklich alle Fakten,so wie sie bisher dargestellt wurden,dem tatsächlichen
Ablauf entsprechen kann man nur vermuten.
Meine Bekannte hat nicht einen Antrag auf Frührente, sonderen auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung auf Anraten der AOK gestellt.
Ist lt. Gutachten des MDK von einer Gesundung des Patienten abzusehen oder aber die
Frist für die Entgeldzahlung des Krankengeldes abläuft,wird i.d.R. so verfahren.
Daraufhin bekam sie eine Einladung von der Deutsche Rentenversicherung in Nürnberg, um sich untersuchen zu lassen. Meine Bekannte hat dort der Ärztin mehrere Gutachten von behandelten Ärzten und einer Psychologin vorgelegt.
Das ist im Zweifelsfall so vorgeschrieben.
Sie wurde dort, wie bereits erwähnt, von der Ärztin nicht untersucht, die Ärztin hat ihr nur Fragen über den Gesundheitszustand gestellt.
Die Ärztin,die hier als Gutachter für den Rententräger fungiert kann auch dies nur tun
und die damit gestellten Befunde der Fächärzte abgleichen.Für eine spezielle medizienische Untersuchung fehlt i.d.R. hier das nötige Fachwissen.
Darum gibt es ja auch Fachärzte,die wenn eine Erkrankung beim Patienten erkennbar,
die dem Fachgebiet des Facharztes artfremd und nicht beurteil-und damit behandelbar ist,diesen an den jeweiligen Facharzt verweisen.
Ablauffolge z.B.:
Hausarzt–>Ortopäde–>Neurologe–>Schmerztarzt—>:stuck_out_tongue_winking_eye:sychologe
(kann so ablaufen,muß aber nicht)
Wenige Tage danach bekam sie Nachricht, daß ihr Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt wird.
Dann wurden die Voraussetzungen,lt. Einschätzung der Ärztin,auf Erwerbsunfähigkeitsrente nicht erfüllt.Dagegen kann selbstverständlich Widerspruch
eingelegt werden.I.d.R. landen diese Fälle aber alle vor Gericht.
Zu diesem Zeitpunkt war sie von ihrer Hausärztin krank geschrieben.
Hier entzieht sich aus meiner eigenen Praxis die Kenntnis.Meine Krankschreibung wurde
durch den Facharzt (Neurologe)vorgenommen und der hatte sich schon eine
„Gesundschreibung nach Aktenlage“ durch den MDK verbeten.
Unmittelbar nachdem sie die Ablehnung auf Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen hat, wurde sie von der Krankenkasse gesund geschrieben.
Kann ich so nicht stimmen,da die Krankenkasse dem Patienten i.d.R. hier nur die
Zahlung des Krankengeldes verweigert.
Hier entsteht dann der weit verbreitete Irrtum,das es die KK ist,die den Patienten
gesund schreibt.
Leider ist die Freundin in die Spirale der Bürokratie geraten.
Aus eigenem Erleben und durch Gespräche mit Leidtragenden habe ich erfahren,das schon die Zustimmung über die „eingeredete Verbesserung“ des Gesundheitszustandes durch den Facharzt ausreicht,um eine Ablehnung zu begründen.
Hier wird dann meiner Meinung an das „Ego“ des Patienten „gekratzt“,so ungefähr mit
den Worten:
" Es geht doch schon „etwas besser“ und versuchen sie es doch erst einmal."
Wer dann jetzt noch „ja“ sagt und „versucht“ obwohl nichts mehr geht,hat verloren.
Es sind uns keine Krankenberichte und Gutachten des Patienten bekannt.
Ich bezweifele weiterhin,ob die Freundin überhaupt Einsicht in alle diese genommen und notfalls auf Berichtigung bestanden hat.
LG Bollfried(der all dies in abgewandelte Form erlebt hat)
PS:Ich wünsche dir und deine Freundin alles Gute und einen langen „Atem“ beim
Kampf vor Gericht und ein ausreichen finanzielles Polster.