Krankschreibung von Krankenkasse zurückgenommen

Hallo Experten,
folgendes Problem:
Eine Bekannte von mir war für vier Stunden täglich als Hausmeisterin beschäftigt.
Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr,  mit Zustimmung des Integrationsamtes, zum 31.12.2013 der Arbeitsplatz gekündigt. Meine Bekannte hat starke Rückenprobleme, sie wurde schon am Fuß, am Knie, im Unterleib und an der Schilddrüse operiert.
Meine Bekannte hat starke Schmerzen am Rücken, im Arm, im Fuß; sie muß täglich starke Schmerzmittel einnehmen.
Momentan ist in in Behandlung bei einen Schmerzarzt. Vom Schmerzarzt bekommt sie ein mal wöchendlich unter anderem eine Infusion am Rücken. Außerdem hat sie starke psychische Probleme, im September wird sie 58 Jahre alt. Sei etwa 22 Montaten ist sie, mit kurzen Unterbrechungen, fast ständig krank geschrieben.
Auf Anraten der Krankenversicherung AOK hat sie einen Antrag auf Frührente gestellt. Daraufhin wurde sie zu einer Amtsärztin bestellt mit dem Ergebnis, sie könne noch 6 Stunden täglich arbeiten, ihr Antrag wurde somit abgelehnt. Die Amtsärztin hat sie aber keineswegs untersucht, sie hat lediglich nach Aktenlage entschieden.
Da ihr Antrag auf Frührente abgelehnt wurde, hat die Krankenkasse die aktuelle Krankschreibung zurückgenommen und kurzerhand gesund geschrieben.
Seitdem die Amtsärztin meine Bekannte gesund geschrieben hat ist der Hausarzt meiner Bekannten nicht mehr bereit, sie krank zu schreiben.
Der Schmerzarzt weigert sich ebenfalls meine Bekannte krank zu schreiben, obwohl sie nach jeder Infusion absolut nicht arbeitsfähig ist. 

Meine Frage:
Kann ein Sachbearbeiter der AOK eine Krankschreibung von einem Arzt zurücknehmen und gleichzeitig den Arzt verbieten, einen Patienten krank zu schreiben?

Für die Antworten im vorraus vielen Dank.
Gruß
hsc

Hallo,

Meine Frage:
Kann ein Sachbearbeiter der AOK eine Krankschreibung von einem Arzt zurücknehmen und gleichzeitig den Arzt verbieten, einen Patienten krank zu schreiben?

Nein.
Aber stell die Frage doch mal im Versicherungsbrett. Da sind auch welche unterwegs, die bei Krankenkassen arbeiten und eventuell die Vorgänge (und wie sie korrekt bezeihnet werden) besser kennen und erklären können.

Grüße

Hallo,

Hallo Experten,
folgendes Problem:
Eine Bekannte von mir war für vier Stunden täglich als
Hausmeisterin beschäftigt.
Aus gesundheitlichen Gründen wurde ihr,  mit Zustimmung des
Integrationsamtes, zum 31.12.2013 der Arbeitsplatz gekündigt.
Meine Bekannte hat starke Rückenprobleme, sie wurde schon am
Fuß, am Knie, im Unterleib und an der Schilddrüse operiert.
Meine Bekannte hat starke Schmerzen am Rücken, im Arm, im Fuß;
sie muß täglich starke Schmerzmittel einnehmen.
Momentan ist in in Behandlung bei einen Schmerzarzt. Vom
Schmerzarzt bekommt sie ein mal wöchendlich unter anderem eine
Infusion am Rücken. Außerdem hat sie starke psychische
Probleme, im September wird sie 58 Jahre alt. Sei etwa 22
Montaten ist sie, mit kurzen Unterbrechungen, fast ständig
krank geschrieben.
Auf Anraten der Krankenversicherung AOK hat sie einen Antrag
auf Frührente gestellt.

Du meinst wohl Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenanstalt!

Daraufhin wurde sie zu einer
Amtsärztin bestellt mit dem Ergebnis, sie könne noch 6 Stunden
täglich arbeiten, ihr Antrag wurde somit abgelehnt. Die
Amtsärztin hat sie aber keineswegs untersucht, sie hat
lediglich nach Aktenlage entschieden.

Sie war also auf dem Gesundheitsamt ?
Und diese Ärztin hat sie nicht untersucht ?
Kann ich mir fast nicht vorstellen.

Da ihr Antrag auf Frührente abgelehnt wurde, hat die
Krankenkasse die aktuelle Krankschreibung zurückgenommen und
kurzerhand gesund geschrieben.

Was zumindest die Krankenkasse nicht kann, denn ein Sachbearbeiter hat keine mediziniische Ausbildung.

Seitdem die Amtsärztin meine Bekannte gesund geschrieben hat
ist der Hausarzt meiner Bekannten nicht mehr bereit, sie krank
zu schreiben.

Wer jetzt die Ärztin vom Gesundheitsamt oder die Krankenkasse ?

Der Schmerzarzt weigert sich ebenfalls meine Bekannte krank zu
schreiben, obwohl sie nach jeder Infusion absolut nicht
arbeitsfähig ist. 

Dann geht vermutlich der behandelnde Arzt auch davon aus, dass deine Bekannte nicht krank ist und arbeiten gehen kann.

Meine Frage:
Kann ein Sachbearbeiter der AOK eine Krankschreibung von einem
Arzt zurücknehmen und gleichzeitig den Arzt verbieten, einen
Patienten krank zu schreiben?

Nein - ein Sachbearbeiter hat keine medizinische Ausbildung
und ein richtiger Mediziner würde sich dies auch nie von einem Krankenkassenang. verbieten lassen.

Für die Antworten im vorraus vielen Dank.
Gruß
hsc

Ich habe den Eindruck, dass hier einige Informationen fehlen.

Gruß Merger

Hallo,
der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente kann nur der Gutachter einer Rentenkasse feststellen, bei Negativbeschluss kann jeder Widerspruch einlegen.
Eine Gesundschreibung geht nur vom MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) gegen diesen Beschluss kann nur der Arzt eine Gegengutachten schreiben.
Wenn der Arzt weitere Krankschreibungen ablehnt, hilft nur ein Arztwechsel.
Allerdings geht dies nur bei insgesamt 78 Wochen länger kann man sich auf die selbe Krankheit nicht krankschreiben lassen.
Gruß Gaby

Hallo,

Hallo,
der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente kann nur der Gutachter
einer Rentenkasse feststellen,

Dies ist so leider falsch!

Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es die Erwerbsminderungsrente.

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente kann man nur bei einem Versicherungsunternehmen abschließen.

Gruß Merger

Hallo,
vielen Dank für die umgehende Antwort.
Ich habe meine Bekannte angerufen und die sie nochmals zu den Vorgang befragt. Dabei hat sich herausgestellt, daß ich korrigieren muß:
Meine Bekannte hat nicht einen Antrag auf Frührente, sonderen auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung auf Anraten der AOK gestellt.
Daraufhin bekam sie eine Einladung von der Deutsche Rentenversicherung in Nürnberg, um sich untersuchen zu lassen. Meine Bekannte hat dort der Ärztin mehrere Gutachten von behandelten Ärzten und einer Psychologin vorgelegt.
Sie wurde dort, wie bereits erwähnt, von der Ärztin nicht untersucht, die Ärztin hat ihr nur Fragen über den Gesundheitszustand gestellt. Wenige Tage danach bekam sie Nachricht, daß ihr Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt wird.
Zu diesem Zeitpunkt war sie von ihrer Hausärztin krank geschrieben.
Unmittelbar nachdem sie die Ablehnung auf Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen hat, wurde sie von der Krankenkasse gesund geschrieben.
Auf diese Entscheidung hat sie am 28.02.2014 bei der Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde aber bis heute noch nicht beantwortet.
Mit hilfe des VDK hat sie gegen den ablehnenden Bescheid auf Erwerbsunfähigkeitsrente Widerspruch eingelegt. Daraufhin mußte sie nochmals zu einen Neurologen zur Untersuchung.
Ihr Widerspruch gegenüber der Ablehnung der Erwerbsminderungsrente wurde ebenfalls bis heute nicht beantwortet.

Das meine Bekannte hat mehrere Bandscheibenvorfälle und Spinalkanalstenose, ist sie bei einem Schmerzarzt in Behandlung, dort bekommt sie wöchendlich Spritzen u.a. mit Kortison in den Spinalkanal und eine Infusion gegen Schmerzen.
Vom Schmerzarzt bekommt sie immer die Anweisung sie dürfe nach der Behandlung keinesfalls arbeiten, da ansonsten die Behandlung keine Wirkung habe, der Schmerzarzt weigert sich aber, sie krank zu schreiben.

Danke und Gruß
hsc

Hallo,

mal allgemein gehalten …

Es ist nicht das erste Mal, dass ich davon höre, dass Krankenkassen nach Ablehnung des Rentenantrages auch die weitere Zahlung des Krankengeldes verweigern, mit dem Hinweis, dass ja seitens des Rentenversicherungsträgers im Rentenverfahren festgestellt wurde, dass keine Erwerbsminderung vorliegt.

Dies ist falsch, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.

Arbeitsunfähigkeit bezieht sich immer auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Mir wäre nicht bekannt, dass sich diese Definition geändert hat. Wenn die letzte Tätigkeit wieder ausgeübt werden kann, liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor.

Eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt derjenige, der nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Stunden arbeiten zu gehen. Kann er/sie aber noch mindestens 6 Stunden arbeiten, liegt keine Erwerbsminderung vor.

Wo ist nun der Unterschied?

Die Feststellung, dass jemand noch sechs Stunden täglich arbeiten kann, bezieht sich NICHT auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit!!! Kann jemand z.B. noch sechs Stunden als Hilfsarbeiter|in tätig sein, aber seinen vorherigen Job als Ingenieur|in nicht mehr ausüben, so liegt Arbeitsunfähigkeit für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit vor, aber eine Erwerbsminderungsrente gibt’s grundsätzlich dennoch nicht.

Meine persönliche Meinung: Die Krankenkassen machen es sich zu Nutze, dass viele diesen Unterschied einfach nicht kennen, gehen m.E. aber aber in einem solchen Fall rechtswidrig vor, da sie den Begriff der Arbeitsunfähigkeit, der sich eindeutig auf die zuletzt verrichtete Tätigkeit bezieht, einfach nicht beachten.

Mich würde mal interessieren, was die Mitarbeiter zu Krankenkassen dazu sagen können … soweit sie denn dürfen …

Servus,
Robert

Hallo,

Zu diesem Zeitpunkt war sie von ihrer Hausärztin krank
geschrieben.
Unmittelbar nachdem sie die Ablehnung auf
Erwerbsunfähigkeitsrente Erwerbsminderungsrente bekommen hat, wurde sie von der Krankenkasse gesund geschrieben.

Dies ist unmöglich, denn so etwas dürfen nur Ärzte.

Auf diese Entscheidung hat sie am 28.02.2014 bei der
Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde aber
bis heute noch nicht beantwortet.

Kann ich verstehen, den man keinen Widerspruch auf etwas beantworten das nicht statt gefunden haben kann.

Das meine Bekannte hat mehrere Bandscheibenvorfälle und
Spinalkanalstenose, ist sie bei einem Schmerzarzt in
Behandlung,

Was darf man unter dem Begriff Schmerzarzt verstehen ?
Allgemein-Mediziner, Internist, Orthopäde ?

dort bekommt sie wöchendlich Spritzen u.a. mit
Kortison in den Spinalkanal und eine Infusion gegen Schmerzen.
Vom Schmerzarzt bekommt sie immer die Anweisung sie dürfe nach
der Behandlung keinesfalls arbeiten, da ansonsten die
Behandlung keine Wirkung habe, der Schmerzarzt weigert sich
aber, sie krank zu schreiben.

Oder handelt es sich etwa um einen Heilpraktiker (ohne jegliche medizinische Ausbildung) , der sie gar nicht krank schreiben darf ?

Danke und Gruß
hsc

Gruß Merger

Hallo,

Ich habe meine Bekannte angerufen und die sie nochmals zu den Vorgang befragt. Dabei hat sich herausgestellt, daß ich korrigieren muß.

Und schon fangen dann die Mutmaßungen von vorn an.Du kannst leider nichts dafür
und ich finde es lobenswert sich um die Freundin in dieser Notlage zu kümmern.

Ob aber auch wirklich alle Fakten,so wie sie bisher dargestellt wurden,dem tatsächlichen
Ablauf entsprechen kann man nur vermuten.

Meine Bekannte hat nicht einen Antrag auf Frührente, sonderen auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung auf Anraten der AOK gestellt.

Ist lt. Gutachten des MDK von einer Gesundung des Patienten abzusehen oder aber die
Frist für die Entgeldzahlung des Krankengeldes abläuft,wird i.d.R. so verfahren.

Daraufhin bekam sie eine Einladung von der Deutsche Rentenversicherung in Nürnberg, um sich untersuchen zu lassen. Meine Bekannte hat dort der Ärztin mehrere Gutachten von behandelten Ärzten und einer Psychologin vorgelegt.

Das ist im Zweifelsfall so vorgeschrieben.

Sie wurde dort, wie bereits erwähnt, von der Ärztin nicht untersucht, die Ärztin hat ihr nur Fragen über den Gesundheitszustand gestellt.

Die Ärztin,die hier als Gutachter für den Rententräger fungiert kann auch dies nur tun
und die damit gestellten Befunde der Fächärzte abgleichen.Für eine spezielle medizienische Untersuchung fehlt i.d.R. hier das nötige Fachwissen.
Darum gibt es ja auch Fachärzte,die wenn eine Erkrankung beim Patienten erkennbar,
die dem Fachgebiet des Facharztes artfremd und nicht beurteil-und damit behandelbar ist,diesen an den jeweiligen Facharzt verweisen.

Ablauffolge z.B.:

Hausarzt–>Ortopäde–>Neurologe–>Schmerztarzt—&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:sychologe

(kann so ablaufen,muß aber nicht)

Wenige Tage danach bekam sie Nachricht, daß ihr Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente abgelehnt wird.

Dann wurden die Voraussetzungen,lt. Einschätzung der Ärztin,auf Erwerbsunfähigkeitsrente nicht erfüllt.Dagegen kann selbstverständlich Widerspruch
eingelegt werden.I.d.R. landen diese Fälle aber alle vor Gericht.

Zu diesem Zeitpunkt war sie von ihrer Hausärztin krank geschrieben.

Hier entzieht sich aus meiner eigenen Praxis die Kenntnis.Meine Krankschreibung wurde
durch den Facharzt (Neurologe)vorgenommen und der hatte sich schon eine
„Gesundschreibung nach Aktenlage“ durch den MDK verbeten.

Unmittelbar nachdem sie die Ablehnung auf Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen hat, wurde sie von der Krankenkasse gesund geschrieben.

Kann ich so nicht stimmen,da die Krankenkasse dem Patienten i.d.R. hier nur die
Zahlung des Krankengeldes verweigert.

Hier entsteht dann der weit verbreitete Irrtum,das es die KK ist,die den Patienten
gesund schreibt.

Leider ist die Freundin in die Spirale der Bürokratie geraten.

Aus eigenem Erleben und durch Gespräche mit Leidtragenden habe ich erfahren,das schon die Zustimmung über die „eingeredete Verbesserung“ des Gesundheitszustandes durch den Facharzt ausreicht,um eine Ablehnung zu begründen.

Hier wird dann meiner Meinung an das „Ego“ des Patienten „gekratzt“,so ungefähr mit
den Worten:
" Es geht doch schon „etwas besser“ und versuchen sie es doch erst einmal."

Wer dann jetzt noch „ja“ sagt und „versucht“ obwohl nichts mehr geht,hat verloren.

Es sind uns keine Krankenberichte und Gutachten des Patienten bekannt.

Ich bezweifele weiterhin,ob die Freundin überhaupt Einsicht in alle diese genommen und notfalls auf Berichtigung bestanden hat.

LG Bollfried(der all dies in abgewandelte Form erlebt hat)

PS:Ich wünsche dir und deine Freundin alles Gute und einen langen „Atem“ beim
Kampf vor Gericht und ein ausreichen finanzielles Polster.

Hallo,
der „Schmerzarzt“ meiner Bekannten ist von Beruf Neurochirurg.
Gruß
hsc