Krankschreibung - Vorteil für Arbeitgeber?

Guten Tag, ich habe ab dem 01.04.2009 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten mit einer sechsmonatigen Probezeit. Am 30.04.2009 wurde mir zum 15.05.2009 (angeblich) verhaltensbedingt gekündigt. Selbstverständlich bin ich bis heute einschließlich weiter zur Arbeit gegangen. Heute offenbarte sich allerdings, dass die Auftragslage wohl sehr schlecht ist. Der Chef ließ mir durch einen Kollegen ausrichten, dass ich mich ab morgen bis einschließlich 15.05.2009 krankzumelden habe. Warum verlangt der Chef das? Muss er nicht so oder so meinen Lohn zahlen? Ich möchte mich nicht grundlos krankschreiben lassen.

Guten Tag,

ich habe ab dem 01.04.2009 einen unbefristeten
Arbeitsvertrag erhalten mit einer sechsmonatigen Probezeit. Am
30.04.2009 wurde mir zum 15.05.2009 (angeblich)
verhaltensbedingt gekündigt. Selbstverständlich bin ich bis
heute einschließlich weiter zur Arbeit gegangen. Heute
offenbarte sich allerdings, dass die Auftragslage wohl sehr
schlecht ist. Der Chef ließ mir durch einen Kollegen
ausrichten, dass ich mich ab morgen bis einschließlich
15.05.2009 krankzumelden habe. Warum verlangt der Chef das?
Muss er nicht so oder so meinen Lohn zahlen? Ich möchte mich
nicht grundlos krankschreiben lassen.

Deinen Lohn muß er bis zum 15.5. weiter bezahlen, auch wenn du krank geschrieben wärest. Schau vorsichtshalber nochmal in den Arbeitsvertrag, falls da für die Probezeit in Zusammenhang mit Krankheit besondere Vereinbarungen getroffen wurden.

Ich würde sofort zum Arbeitsamt gehen und den Fall vortragen, wobei ich davon ausgehe, daß dir vom Arbeitgeber nichts vorgeworfen kann.

Außerdem würde ich auf das Wort des Kollegen nicht hören, weiter zur Arbeit gehen und den Chef erst mal fragen, ob das überhaupt stimmt und warum er das will, wenn es stimmt. Irgendetwas ist da faul, aber was, das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

Verlangen darf er eine Krankmeldung jedenfalls nicht, zumal du auch einem Arzt nicht vorschreiben kannst/darfst dich krank zu schreiben.

Wenn er dich unbedingt sofort los haben will, kann er dich einfach freistellen. In manchen Berufen macht man das, damit der Arbeitnehmer keine Betriebsgeheimnisse sammeln kann bevor er ausscheidet, was aber dann gleich ab dem 30.4. geschehen wäre.

Ich würde mir in jedem Falle eine frühzeitige Freistellung in welcher Form auch immer, vom Chef SCHRIFTLICH geben lassen.

Viel Glück
Cantate

Hallo Cantate!

Tausend Dank für deine nette Hilfe. Ich habe den ganzen Abend mit Hinz & Kunz telefoniert und hatte bereits ähnliche Ratschläge erhalten. Ich werde also morgen zur Arbeit gehen und bin gespannt was mich erwartet. Recht herzlichen Dank für deine Mühe und kompetente „Beratung“!!!

Morgen!

Deinen Lohn muß er bis zum 15.5. weiter bezahlen, auch wenn du
krank geschrieben wärest.

Ach ja und was hälst du von der Umlage U1?

Ganz so pauschal stimmt das nicht.

Gruß
Stefan

Moin Stefan,

Deinen Lohn muß er bis zum 15.5. weiter bezahlen, auch ::wenn du krank geschrieben wärest.

Ach ja und was hälst du von der Umlage U1?
Ganz so pauschal stimmt das nicht.

U1 war mir nicht bekannt. Habe unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1
nachgesehen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich hier um eine Umlage, die dem Arbeitgeber gezahlt wird (kleinere Betriebe bis 30 AN), was die Forderung des AG erklärt, daß sich der Malerseppel krank schreiben lassen soll. Der AG bekäme dann 80% der Lohnfortzahlung und 80% der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile erstattet.

Da der Arbeitnehmer in diesem Falle nicht krank ist und dem Arbeitgeber unrechtmäßig diese Umlagezahlungen verschaffen soll, indem er sich trotzdem krank schreiben lässt, gerät der AN erst recht in Schwierigkeiten, wenn er dieser Aufforderung Folge leistet.

Die Umlage hat aber keinen Einfluß auf die Lohnfortzahlung des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber macht sich schon durch die Forderung schuldig und der Arbeitnehmer würde dazu Beihilfe leisten. Hier ist also wirklich etwas faul.

Vielen Dank für deinen Hinweis, erklärt er doch die Krankschreibungsforderung des Arbeitgebers.

Gruß,
Cantate

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Hallo Malerseppel,

Tausend Dank für deine nette Hilfe. Ich habe den ganzen Abend
mit Hinz & Kunz telefoniert und hatte bereits ähnliche
Ratschläge erhalten. Ich werde also morgen zur Arbeit gehen
und bin gespannt was mich erwartet. Recht herzlichen Dank für
deine Mühe und kompetente „Beratung“!!!

Dank für diese nette Rückmeldung.

Siehe bitte meinen heutigen Beitrag oben - hier findet sich die Erklärung, welchen Vorteil der Arbeitgeber hätte, wenn du dich krank schreiben läßt. Bitte beachte, daß dies sehr fragwürdig ist, wenn man nicht krank ist. Dabei mitzumachen könnte dich in ernsthafte Schwierigkeiten bringen.

Gruß,
Cantate

Ach ja und was hälst du von der Umlage U1?
Ganz so pauschal stimmt das nicht.

U1 war mir nicht bekannt. Habe unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1
nachgesehen.

Hallo Stefan, hallo Cantate,

ihr seid einfach super - ich danke euch!

Jetzt wird mir einiges klarer. Als ich mich letzten Donnerstag arbeitslos gemeldet habe wurde mir vom Arbeitsamt nämlich gesagt, dass der Arbeitgeber eine Förderung für mich erhält. Wenn der Malerseppel also krank ist, würde es die U1 Umlage plus die Förderung geben…da ist ja kein Wunder, dass sich heute niemand gefreut hat mich zu sehen. Man hat mir ausgerichtet, dass der Chef tobt…

Danke, dass ihr zur Klärung dieses Phänomens beigetragen habt!

Hallo Malerseppel,

dann wünsche ich dir für die letzten Tage bei dieser Firma stählerne Nerven und Durchhaltevermögen…

Viel Glück,
Cantate

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