Krankschreibung während AHB /REHA

Hallo Zusammen,

ich wurde vor fast 4 Wochen an der Schulter operiert. Morgen muss ich zur Nachuntersuchung. Ich bin dann noch ca. zwei Wochen daheim, und gehe anschließend für 3 Wochen auf eine AHB. /Reha. Muss ich mich morgen nochmal für 5 Wochen krankschreiben lassen, oder nur für zwei. Schreibt mich der Doc bei der Reha seperat krank ??. Nach der Reha habe ich noch anschließend zwei Wochen Urlaub. Ich muss den Urlaub bis Ende April nehmen oder er verfällt. Kann der Arbeitgeber dass oder muss er mir die zwei Wochen noch nachreichen, wegen Krankheit. ?? Oder wäre es besser den Urlaub zu bekommen, da ich ab da ja wieder mein volles Gehalt bekomme. Ich gehe jetzt einfach davon aus dass meine Schulter nach der Reha und den zwei Wochen wieder funktioniert.

Hallo,

die Bestätigung einer Reha-Klinik über den Aufnahmetermin und die voraussichtliche Dauer hat den Wert einer AU-Bescheinigung.
Im unmittelbaren Anschluß an die Reha hast Du das Recht, Urlaub zu nehmen gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG.
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Voraussetzung ist aber, daß Du arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst.

Wieso sollte Dein Urlaubsanspruch verfallen ?

Alberca

P.S.: Eigentlich keine Frage für „allgemeine Rechtsfragen“, sonder für „Arbeitsrecht“.

Hallo Alberca,

wir müssen unseren Urlaub immer bis spät. 30 April des Folgejahres nehmen. Also ich spreche von Resturlaub von 2019. Dieser verfällt normal wenn man Ihn nicht bis April genommen hat. Ist auch schriftlich so verankert. Ich habe Ihn extra auf die letzten zwei April Woche gelegt, da ich davon ausgehe dass ich dann wieder arbeitsfähig ist.

Was ist aber wenn ich nicht arbeitsfähig bin. Kann ich dann den Urlaub mit in den Mai / Juni usw mitnehmen oder verfällt er ??

Hallo,

das hier

stimmt so pauschal nicht, da es durch Gesetz und Rechtsprechung des EuGH zwei unterschiedliche „Verfallsdaten“ gibt, die auch nicht durch Arbeitsvertrag verkürzt werden können.

Wieviel Gesamturlaubsanspruch hast Du denn bei wieviel Arbeitstagen pro Woche und wieviel ist vom 2019er Urlaub denn noch übrig ?

By the way: für 2020 ist ja wieder der volle Urlaubsanspruch neu entstanden.

Alberca

Hallo,
du bist Arbeitnehmer und bekommst für sechs Wochen bei Arbeitsunfähigkeit
die Lohnfortzahlung, wenn du morgen für zwei Wochen eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommst, wovon ich ausgehe, dann bist du bis zum Antritt der Reha. Arbeitsunfähig und bekommt ggf. Krankengeld, wenn die sechs Wochen vor Beginn der Reha abgelaufen sind. Ab dem beginn der Reha bekommst du Übergangsgeld, wenn der Rentenversicherungsträger der Kostenträger der Reha ist. Während der Reha bist du natürlich automatisch auch arbeitsunfähig. Wenn du arbeitsfähig aus der Reha entlassen wirst, gehst du wieder arbeiten, wirst du arbeitsunföhig aus der Reha entlassen, bekommst du (wieder) Krankengeld.
Eine Frage noch - seit wann genau bist du arbeitsunfähig und wann beginnt die Reha - wichtig wegen der Frage, wie du an dein Krankengeld kommst, wenn die sechs Wochen vor Reha-Beginn ablaufen.
Gruss
Czauderna

Hallo Czauderna,

danke für deine Ausführung:

Ich bin seit 18.2 arbeitsunfähig und gehe am 27.3 auf Reha. Am 31.3 sind die 6 Wochen genau um. Also da bin ich schon auf Reha. Bekomme ich mein Kranken bzw Übergangsgeld automatisch zugeteilt.
Noch eine Frage.

Ich komme dann in drei Wochen aus der Reha. Wenn ich dann arbeitsfähig wäre, müsste ich dann wieder arbeiten. Ich habe aber voraussichtlich für April noch zwei Wochen Urlaub bekommen. Dann müsste ich ja ab dem Montag wo ich normal wieder arbeiten müsste ( ich habe aber Urlaub ) wieder normal Bezahlt werden oder ??

Besten Dank.

Hallo,

auch diese Fragen wären besser beantwortbar, wenn Du mal auf die Zusatzfragen von

antworten würdest.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
so, wie geschildert kommt es hier nicht zur Krankengeldzahlung, sondern ab 01.04.2020 zur
Zahlung von Übergangsgeld durch die Rentenversicherung. Wegen der Auszahlung müsstest du dich an die Rentenversicherung wenden.
Wenn du aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wirst, bekommt du ab dem Folgetag Krankengeld von der Krankenkasse, ansonsten wieder Arbeitsentgelt. Zur Frage des Urlaubsanspruches kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Gruss
Czauderna

Hallo Wolfgang,

Ich habe insgesamt 30 Tag Urlaub pro Jahr und arbeite 5 Tage die Woche. Ich habe von 2019 noch 10 Tage Resturlaub.

Hallo,

die 10 übrig gebliebenen Urlaubstage verfallen gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG
am 31.03.2020
Wenn der AG diese Frist auf den 30.04. verlängert hat, ist diese Frist gültig. Wenn Du bis dahin nicht arbeitsfähig bist, sind die 10 Tage endgültig verfallen. Der AG muß sie nicht noch länger übertragen, solange nicht eine höherrangige Regelung wie zB ein Tarifvertrag dies vorschreibt.

Alberca

Schöne Scheisse aber ich danke dir. :grinning::v: