Eine Arbeitnehmerin ist schwanger und dadurch körperlich oft eingeschränkt.
Sie bekommt aus verschiedenen Gründen Krankmeldungen vom Frauenarzt,
z. B. 4,5 Wochen wegen starker Übelkeit und Erbrechen.
Danach geht sie wieder für einige Wochen arbeiten.
Danach treten - auch mit Arbeitstagen zwischen den Krankmeldungen - vorzeitige Wehen auf und die AN muss erneut 2x krankgeschrieben werden.
Werden alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die unter dem „Thema“ Schwangerschaft laufen, zusammen gezählt? Also die Übelkeit und die Wehen, so dass schnell das Krankengeld greift?
Oder werden nur dieselben Diagnosen, wie z. B. Übelkeit unabhängig von den Wehen gezählt?
Einen schönen Samstag Abend wünscht
Jeanie