Krankschreibung während Schwangerschaft

Eine Arbeitnehmerin ist schwanger und dadurch körperlich oft eingeschränkt.
Sie bekommt aus verschiedenen Gründen Krankmeldungen vom Frauenarzt,
z. B. 4,5 Wochen wegen starker Übelkeit und Erbrechen.
Danach geht sie wieder für einige Wochen arbeiten.
Danach treten - auch mit Arbeitstagen zwischen den Krankmeldungen - vorzeitige Wehen auf und die AN muss erneut 2x krankgeschrieben werden.

Werden alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die unter dem „Thema“ Schwangerschaft laufen, zusammen gezählt? Also die Übelkeit und die Wehen, so dass schnell das Krankengeld greift?
Oder werden nur dieselben Diagnosen, wie z. B. Übelkeit unabhängig von den Wehen gezählt?

Einen schönen Samstag Abend wünscht
Jeanie

Hallo,
das hängt allein von der Beurteilung des behandelnden Arztes ab.
So wie geschildert sage ich „ja“.
Gruß
Czauderna

Hallo,

das hängt allein von der Beurteilung des behandelnden Arztes
ab.
So wie geschildert sage ich „ja“.

das hieße, dass die Schwangerschaft selbst als Krankheit einzustufen wäre. Das ist m.E. nicht möglich. Vielmehr dürfte es sich hier um Gesundheitsprobleme handeln, die durch die Schwangerschaft bedingt sind. Aber genauso wenig, wie altersbedingte Krankheiten „addiert“ werden, dürfte das mit schwangerschaftsbedingten möglich sein.

Gruß

S.J.

Hi!

[…]

Vielmehr dürfte
es sich hier um Gesundheitsprobleme handeln, die durch die
Schwangerschaft bedingt sind.

Die Rechtsprechung redet bei anrechenbaren Vorerkrankungen von derselben Ursache.
Wenn diese Ursache nunmal die Schwangerschaft ist, kann durchaus auch angerechnet werden.
http://www.ikk-nordrhein.de/255.html erklärt das ganz verständlich.

Wobei aber in der Regel eh ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, wenn die Schwangere sehr häufig arbeitsunfähig ist…

Gruß
Guido

Team Off-Topic-Bemerkung gelöscht

Hallo,

[…]

Die Rechtsprechung redet bei anrechenbaren Vorerkrankungen von
derselben Ursache.
Wenn diese Ursache nunmal die Schwangerschaft ist, kann
durchaus auch angerechnet werden.
http://www.ikk-nordrhein.de/255.html erklärt das ganz
verständlich.

Der Link erklärt die Entgeldfortzahlung generell sehr anschaulich, sagt aber nichts zu den konkreten Beispiel. Ich lese immer nur etwas von verscheidenen Krankheiten, nichts von unterschiedlichen Krankheiten aufgrund einer Ursache. Deiner Argumentation folgend wäre auch bei unterschiedlichen Erkrankungen, die allesamt auf das Alter zurückzuführen wären, der Anspruch nur 6 Wochen. Da gäbe es auch noch massig andere Beispiele.

Gruß

S.J.

[MOD] Off topic gelöschtTeam: Off-Topic gelöscht

Hi!

[…]

Der Link erklärt die Entgeldfortzahlung generell sehr
anschaulich, sagt aber nichts zu den konkreten Beispiel. Ich
lese immer nur etwas von verscheidenen Krankheiten, nichts von
unterschiedlichen Krankheiten aufgrund einer Ursache.

[…]
Zitat:
Wird ein Mitarbeiter nämlich nach überstandener Krankheit am ersten Tag seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz erneut krankgeschrieben, dann steht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wiederum „Erstbescheinigung“; auch wenn beide Erkrankung auf derselben Ursache beruhen. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei mehrfachen Erkrankungen eines Mitarbeiters direkt an die zuständige Krankenkasse wenden. Generell sind Krankenkassen befugt, Arbeitgebern mitzuteilen, ob die erneute Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten auf derselben Ursache beruht.

[…]

Guido

Team: Off-Topic-Bemerkungen gelöscht