Krankschreibung zur Kinderbetreuung?

Meine Frau hat gerade eine Bronchitis. Dazu haben wir zwei Kinder (2 Jahre und 9 Monate).
Sie ist gesetzlich versichert und in Elternzeit. Ich bin privat versichert und wieder am Arbeiten.
Ist es möglich, „krank“ geschrieben zu werden, um während der Krankheit auf die Kinder aufzupassen. Bisher hat mein Arbeitgeber bzw. die zuständige Sekretärin gesagt, dass ginge nicht. Nur wenn beide berufstätig sind.

Hallo,
wenn man selbst nicht arbeitsunfähig ist, kann man wegen der Erkrankung eines Kindes nicht arbeitsunfähig geschrieben werden. Dafür gibt es die Leistung „Krankengeld bei Erkrankung
eines Kindes“ - guckst du hier, da ist es gut erklärt - https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Lohnfortzahlung-bei-Krankheit-eines-Kindes-Regeln-und-Tipps.html
Das Problem bei euch, so wie ich es gelesen habe, ist, dass deine Ehefrau wegen der eigenen Erkrankung die Kinder nicht betreuen kann. Die Frage ist nun, wer soll das tun ?.
Als Erstes wärst du an der Reihe. deine Ehefrau könnte bei Ihrer Kasse „Haushaltshilfe“ beantragen. - https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-besondere-leistungen/haushaltshilfe/
und du dann unbezahlten Urlaub nehmen - dein Verdienstausfall würde dann als Haushaltshilfeleistung gewertet - ob in voller Höhe, wäre mit der Kasse abzuklären.
Nebenbei, bei bezahltem Urlaub gibt es natürlich nichts von der Kasse.
Alternativ könnte auch jemand anders diese Hilfe leisten und dafür bezahlt werden. Die Entscheidung trifft die Kasse, wobei es denkbar ist, dass die Kasse eher zu dieser Lösung neigen wird, da dein unbezahlter Urlaub die Kasse teurer käme - aber das ist nur eine Vermutung von mir.
Fazit - direkt Kontakt mit der Kasse der Ehefrau aufnehmen und sich verbindlich beraten zu lassen

Gruss
Czauderna

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Grundsätzlich hat man auch als privat Versicherter Anspruch auf Freistellung vom Arbeitgeber für die Pflege erkrankter Kinder. (10 bis 25 Tage). Theoretisch gibts dafür auch Lohnfortzahlung.
Allerdings ist das in vielen Arbeitsverträgen ausgeschlossen.
Was steht denn diesbezüglich in deinem?

Quelle, siehe unter „Angestellte“