Ist man verpflichtet, eine Krankmeldung vom Arzt vorzulegen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wenn man nur 1 Tag krank war und im Arbeitsvertrag bzgl. Krankmeldung steht: „Im Falle der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.“
Frage nun, ist eine ärztliche Bescheinigung für 1 Tag Krankmeldung nötig?
Und wenn nicht, gibt es ein Maximum pro Kalenderjahr (ich hoffe ich drücke mich verständlich aus) von Einzel-Krankheitstagen.
Also zum Beispiel, wären 3 einzelne Tage Krankmeldung (1 Tag im März , 1 tag im Juli, 1 Tag in November zum Beispiel) noch im Rahmen, oder sogar 10 einzelne Tage , z.B so 1 mal im Monat 
Ich hoffe Ihr wisst was ich meine. Gibt es da gesetzliche Regeln? Und wo kann ich diese finden?
liebe Grüße
Jasmin
Der Arbeitgeber darf dir keine Maximum-Krankheitstage vorschreiben. Wäre ja noch schöner. Unerheblich ob du am Stück einige Tage krank bist oder nur einzelne Tage.
Was die Krankmeldung angeht, stehst du in der Pflicht den Nachweis zu bringen dass du krank warst und dafür hast du 3 Tage zeit.In unserer Firma muss jeder Tag bescheinigt werden. Einzelne Tage werden ohne Nachweis als Urlaubstag verrechnet. Finde ich eigentlich gerecht, weil die Einzelerkrankungen doch oftmals vor oder direkt nach dem Wochenende sind und dies doch offensichtlich andere Hintergründe verbirgt als eine tatsächliche Krankheit. (oder zählt ein Kater nach einem nassen Wochenende als Krankheit?
)
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Ist man verpflichtet, eine Krankmeldung vom Arzt vorzulegen
(Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) wenn man nur 1 Tag krank
war und im Arbeitsvertrag bzgl. Krankmeldung steht: „Im Falle
der Erkrankung ist der Arbeitnehmer verpflichtet, vor Ablauf
des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine
ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie
deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.“
Frage nun, ist eine ärztliche Bescheinigung für 1 Tag
Krankmeldung nötig?
Und wenn nicht, gibt es ein Maximum pro Kalenderjahr (ich
hoffe ich drücke mich verständlich aus) von
Einzel-Krankheitstagen.
Also zum Beispiel, wären 3 einzelne Tage Krankmeldung (1 Tag
im März , 1 tag im Juli, 1 Tag in November zum Beispiel) noch
im Rahmen, oder sogar 10 einzelne Tage , z.B so 1 mal im Monat

Ich hoffe Ihr wisst was ich meine. Gibt es da gesetzliche
Regeln? Und wo kann ich diese finden?
§5 Entgeltfortzahlungsgesetz
Anzeige und Nachweispflicht
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die vorraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeitsowie deren vorraussichtliche Dauer spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
>>Und genau das verlangt Dein AG. Er will eine ärztliche Bescheinigung sofort.> Es gibt keine Regelung wie oft ein AN eine Kurzerkrankung hat. Wenn jemand Krank ist, ist er oder sie krank. Ob kurz oder lang. Wie Dein AG Dich allerdings beurteilt bei 10 Kurzerkarnkungen, solltest Du Dir einfach mal überlegen
Wie Dein AG Dich allerdings beurteilt bei 10 Kurzerkarnkungen,
solltest Du Dir einfach mal überlegen
MOOOOMENT Moment!!!
Ich war 3 ganze Tage krank, innerhalb von 4 Jahren … also bitte keine voreiligen Schlüsse ziehen 
Meine Frage war rein aus Interesse. Schliesslich arbeite ich in einer Firma mit einigen hundert Arbeitnehmern.
Nicht alle „fiktiven“ Fälle sind „fiktiv“ - manche sind auch FIKTIV 
Du hast mich falsch verstanden. Ich wollte Dir keineswegs unterstellen, dass Du häufige Kurzerkrankungen hast. Ich habe lediglich auf Deine merkwürdige Rechnung geantwortet.
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Hallo,
wie schon geschrieben wurde kann der Arbeitgeber schon ab dem
ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest verlangen.
Das immer mehr Firmen zu dieser Regelung übergehen hängt oftmals auch
mit dem Arbeitsentgeltausfallgesetz (AAG) zusammen. Die Arbeitgeber
meinen nämlich, dass eine Erstattung durch die Krankenkasse
nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich wäre.
Dies ist ein Irrtum - bis zu drei Tagen wird der Erstattungsanspruch
auch ohne einen solchen Nachweis von der Kasse anerkannt.
Gruß
Czauderna