Guten Tag allerseits,
ich plane Ende des Jahres für ca. drei Monate ins Ausland zu gehen. Ich würde wahrscheinlich auch problemlos unbezahlten Urlaub bekommen. Der hätte dann allerdings ja auch zur Folge, dass ich nicht krankenversichert wäre. Der Auslandsaufenthalt dient lediglich der Erholung, es gibt also vor Ort keinerlei Tätigkeiten, die sozialversicherungspflichtig sind, so dass ich darüber versichert wäre.
Eine Auslandskrankenversicherung habe ich zwar, aber die würde in diesem Fall ja nichts bringen, weil die ja nur ein Zusatz zur normalen Krankenversicherung ist.
Wer weiß wie das gehandhabt wird bzw. wie man sich versichern müsste?
Gruß aus Köln
DIRK
Hallo,
wohin geht die Reise ?
Davon wäre nämlich meine Antwort abhängig.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
wohin geht die Reise ?
Davon wäre nämlich meine Antwort abhängig.
Gruss
Günter Czauderna
Freiwilliges Mitglied der GKV bleiben, wenn es in ein Land mit SV Abkommen geht!
Sonst Anwartschaft!
Und in jedem Fall eine Auslandsreiseversicherung über die drei Monate mit unbegrenzter Nachleistung bei fehlender Transportfähigkeit!
Thorulf Müller
[email protected]
P.S.: Wie GC schon sagt - das Land ist entscheident!!!
Hallo Ihr!
Dazu noch ne Ergänzung:
Freiwilliges Mitglied der GKV bleiben, wenn es in ein Land mit
SV Abkommen geht!
Sonst Anwartschaft!
Und in jedem Fall eine Auslandsreiseversicherung über die drei
Monate mit unbegrenzter Nachleistung bei fehlender
Transportfähigkeit!
Guckst du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
Nach § 7 Abs. 3 SGB V gilt eine versicherungspflichtige Beschäftigung auch bei einem Ruhen der Entgeltzahlung als fortbestehend, längstens für einen Monat.
In der Praxis beachten die Arbeitgeber dies oft nicht!
Die Abmeldung durch den Arbeitgeber darf also erst nach dem 1. Monat des unbezahlten Urlaubs erfolgen. Danach wäre wie schon beschrieben die freiwillige Mitgliedschaft, Anwartschaft und/ oder private Auslandsversicherung dringend angezeigt.
Bis dann
Andi
Vielen Dank für die Antworten.
Also die Reise würde nach Asien gehen.
Was genau ist eine Anwartschaft? Sowas habe ich noch nie gehört.
Und ist es echt so, dass der Arbeitgeber mich noch einen Monat länger versichern muss, auch wenn ich kein Gehalt beziehe in dem einen Monat?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
also, wenn ein Pflichtversicherter unbezahlten Urlaub nimmt, endet
die Versicherungspflicht nach einem Monat, danach meldet der Arbeitgeber
den Arbeitnehmer bei der Krankenkasse ab. Die KAsse teilt dem Arbeitnehmer mit, dass er nun das Recht hat innerhalb von drei Monaten
ab dem Tag, der auf die Abmeldung folgt eine freiwillige Versicherung
bei der Kasse abzuschliessen, dies kann auch eine"Anwartschaftversicherung" sein - kostet ca. 31,00 € mtl.,beinhaltet aber keinerlei Leistungsanspruch sondern lediglich die Zusage der Kasse
ab dem Tag der Wiedereinreise in das Geschäftsgebiet der Kasse wieder mit
Leistungen einzutreten.
Gruss
Günter Czauderna