Krankversicherungsbeiträge Nachzahlung

Liebe Experten,

ich habe ein grosses Problem. War bis 30.09.2010 in einem Beschäftigungsverhältnis und gesetzlich versichert. Danach habe ich ein Studium in der Schweiz aufgenommen, hatte meinen Wohnsitz aber weiterhin in Deutschland. Nun möchte ich an eine deutsche Hochschule wechseln und benötige eine Versicherungsbestätigung. Die Versicherung sagte mir dann auf Anfrage, ich sei seit dem 01.10.2010 nicht mehr versichert. Offenbar ist dort komplett etwas schiefgelaufen, bzw. hat mein Vater, der die Beiträge übernehmen wollte nicht bei der Krankenkasse gemeldet. Nun bin ich komplett schockiert und hab Angst davor, was nun auf mich zukommt. Kann mir jemand sagen, mit was für einer Nachzahlung ich rechnen muss?

Gruss camponi

Hallo camponi, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo,

leider kann ich nicht helfen.

Viele Grüße

Hallo,
normalerweise bist Du automatisch wieder familienversichert, wenn eine weitere Schulausbildung/Studium usw. vorgenommen wird. Normalerweise ist hierfür auch eine Anfrage an Deinen Vater gegangen, und er hat versäumt, Dich wieder als familienversichert anzugeben. Höhere oder Extrabeiträge sind hierfür nicht fällig.
Letzendlich besteht nur die Möglichkeit zu veruchen, Dich rückwirkend als familienversichert zu melden. Ob die Krankenkasse dies so hinnimmt, sei mal dahingestellt. Wenn aber nicht, kannst Du ausrechnen, dass Du monatlich den Mindestbeitrag von ca. 147 € nachzahlen müsstest. Aber da Du auch weiterhin Schule machen willst, wieder über Deinen Vater familienversichern. Ganz klar: persönlichen Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen und vor Ort die Problematik darstellen und gemeinsam nach Lösung suchen.

Hallo Camponi,
nach meiner Kenntnis muss die AOK Dich, falls sonst kein Versicherungsschutz vorhanden ist, übernehmen.
Frage doch mal da nach!
Gruß
Hans

Hallo, Camponi,

ich bin leider kein „Sozialversicherungsfachmann“, versuche es aber trotzdem:

Ich würde mal davon ausegehen, dass es keinen „Zwang“ gibt, wieder bei der „Alten gesetzlichen Kasse“ versichert zu sein (freie Wahl).
Du hast ja keine Leistungen bezogen, deshalb denke ich mir, dass Du auch nichts nachzahlen solltest…

Soweit ich wiß, gibt es bei jeder Kasse einen „Mindetsbeitrag“ (Schüler, Studenten etc.). Erkundige Dich doch mal bei ein paar günstigen Kassen.

Wenn Du mal bei einer KK warst und „ausscheidest“, gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb der sie Dich auf alle Fälle „wieder nehmen müssen“ (liegt aber wohl bei 3 oder 6 Monaten).

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und drücke die Daumen (für die Versicherung und fürs Studium).

Gruß

Lumini

Hallo,
genau kann ich Dir das auch nicht sagen. Wie Du in nachfolgenden Links nachlesen kannst ist auch Dein Alter und und und entscheidend.
http://www.studenten-kv.de/familien_kranken-versiche…
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenversicherung_der…
http://www.studenten-krankenversicherung.net/gesetzl…
http://tu-dresden.de/studium/organisation/krankenver…

Wenn die GKV überhaupt noch mit sich reden lässt, dann sind das ca. 70 € im Monat Nachzahlung. Aber vielleicht gibt es ja Verhandlungsspielraum. Grundsätzlich gilt aber: Nicht wissen schützt vor Strafe nicht.
Wenn nur noch private Krankenversicherung möglich ist, braucht man auch eine Befreuung von der gesetzlichen KV für das Studium. Nach dem Studium kann man dann trotzdem in die Gesetzliche KV.
Die PVK ist vermintes Gebiet für Menschen, die nicht wirklich sehr viel Geld haben. Viele Leistungen werden von der PVK nicht voll bezahlt und das wird schnell sehr sehr teuer, wenn ein Gau oder Supergau eintritt.
Viel Glück
KKl

Liebe Experten,

ich habe ein grosses Problem. War bis 30.09.2010 in einem
Beschäftigungsverhältnis und gesetzlich versichert. Danach
habe ich ein Studium in der Schweiz aufgenommen, hatte meinen
Wohnsitz weiterhin in Deutschland. Nun möchte ich an eine
deutsche Hochschule wechseln und benötige eine
Versicherungsbestätigung. Die Versicherung sagte mir dann auf
Anfrage, ich sei seit dem 01.10.2010 nicht mehr versichert.

Ich bin komplett schockiert und hab

Angst davor, was nun auf mich zukommt. Kann mir jemand sagen,
mit was für einer Nachzahlung ich rechnen muss?

Gruss camponi

Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen

Guten Morgen, Camponi,

sorry, dass ich mich erst jetzt melde. Möglicherweise hat sich Dein Problem ohnehin schon erledigt.

Ich kann Dir leider auch nicht sagen, ob und wenn ja, wieviel Du nachzahlen mußt.

Frage doch einfach bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse nach (wahrscheinlich AOK), wie die Rechtslage in Deinem Fall ist. Dort erhältst Du sicher eine kompetente Auskunft. Die machen ja sonst nichts anderes und sind in Sachen Krankenversicherung absolute Profis. Gleichgelagerte Fälle gab es sicher schon viele.

Tut mir leid, dass ich Dir nicht direkt weiterhelfen konnte.

Gruß, Hilde