Krasnkengeld bei Kassenwechsel

Folgende Situation: Bis 31.1.10 selber Mitglied der Krankenkasse, befristeter Vertrag beim Arbeitgeber nicht verlängert bzw. zum 31.1.ausgelaufen.keine alg 1 und 2 Ansprüche, zudem schwanger. Ab 1.2. deshalb familienversichert beim ehemann.

Besteht ein Krankengeldanspruch gegenüber der alten Kasse, weil die Krankschreibung noch im beschäftigungsverhältnis erfolgte?

Hallo,
ja, der Krankengeldanspruch besteht. Wenn die Arbeitsunfähigkeit noch während des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist, dann verlängert sich die Mitgliedschaft bei der Kasse für die Dauer des Krankengeldanspruchs und dieser besteht für die Dauer der ununterbrochenen Areitsunfähigkeit bix maximal 78 Wochen (Vorerkrankungen schliesse ich bei dieser Diagnosenstellung - Schwangerschaftsbeschwerden ???)mal aus.
Gruß
Czauderna