nehemn wir an ein mieter kündigt seine mietwohnung ganz normal mit der mindestfrist von 3 monaten.
der mieter soll die wohnung laut mietvertrag renovieren, weiss streichen und gegebenfalls neue tapezieren.
diese klauseln stehen im mietvertrag die der mieter mit unterschrieben hat ( ohne die hätte es die wohnung nicht gegeben ).
nun hat der mieter die wohnung bodenrein gemacht und die wände weiss gestrichen. der vermieter begutachtet die wohnung und stellt fest das die tapette an manchen stellen bereits abgeht ( vom vielen überstreichen ) und eigentlich neu gemacht werden sollte.
der vermieter teilt dies seinem noch mieter mit. er solle seine vertraglichen pflichten erfüllen und neu tapezieren. weiss streichen muss er dann aber nicht mehr.
der mieter sieht das gar nicht ein und behält die letzte noch ausstehende monatsmiete ein ( 1 monatsmiete war kaution ) und teilt dem vermieter mit er solle die kaution als letzte monatsmiete ansehen und somit wäre die sache erledigt.
der vermieter hat aber nun keine lust auf seine eigenen kosten neu zu tapezieren, weil so wie die wohnung jetzt ist kann man sie nicht weiter vermieten
was kann der vermieter tun ? oder ist der mieter im recht ?
wieso ? der mieter teilte dem VM ja mit das die kaution die letzte miete sei ( schriflich mitgeteilt ). er habe nur vorgegriffen und hat seine kaution sich selbst somit ausbezahlt. der streitpunkt ist ja das thema tapezieren. der M sieht nicht ein dies zu tun, während der VM drauf besteht.
wieso ? der mieter teilte dem VM ja mit das die kaution die
letzte miete sei ( schriflich mitgeteilt ). er habe nur
vorgegriffen und hat seine kaution sich selbst somit
ausbezahlt.
Miete ist Miete und Kaution ist Kaution. Das Vorgehen des Mieters ist nicht legal. Sich einfach selbst zu bedienen und damit einem möglichen Urteil (s.u.) vorwegzugreifen, ist nicht zulässig. Der Vermieter kann (und sollte) dagegen mit dem Gerichtsvollzieher vorgehen.
der streitpunkt ist ja das thema tapezieren. der M
sieht nicht ein dies zu tun, während der VM drauf besteht.
Dann werden die beiden wohl darüber prozessieren müssen. Wer dagewinnt, dürfte von der exakten Formulierung im Mietvertrag abhängen - es gibt inzwischen diverse höchstrichterliche Entschreiodung, was rechtens ist und was nicht.
bleibt die frage ob sich der aufwand mit anwalt und gegebenfalls gericht lohnt ? der mieter spekuliert wohl darauf das der vermieter am ende alles selbst macht. bis das vor gericht geklärt ist vergehen ja monate und ob der vermieter recht bekommt eine andere.
es gibt ja neuerdings urteile in denen klauseln wie renovieren, etc, nicht mehr erlaubt sind. somit hat der vermieter schlechte karten
bleibt die frage ob sich der aufwand mit anwalt und
gegebenfalls gericht lohnt ?
Klagen müsste wahrscheinlich der Mieter - der Vermieter kann die Kosten für die Tapezierung ja zunächst einmal von der Kaution einbehalten. (Die er ja wieder hat, sobald er vom Mieter die ausstehende Monatsmiete eingetrieben hat - und das ist gar nicht so aufwendig.)
es gibt ja neuerdings urteile in denen klauseln wie
renovieren, etc, nicht mehr erlaubt sind. somit hat der
vermieter schlechte karten
es gibt ja neuerdings urteile in denen klauseln wie renovieren, etc, nicht mehr erlaubt sind. somit hat der vermieter schlechte karten
Ja, da sollte der Vermieter mal nach googeln (z. B. Auszug Renovieren), da findet er bestimmt die Richtlinien, nach denen Renovieren erlaubt ist oder nicht. Ich lese da andauernd was drüber, obwohl ich gar nicht danach suche.
Eins weiß ich noch: Der Vermieter kann nicht vom Mieter verlangen, die Wände in einer bestimmten Farbe zu streichen. Aber die Farbe war ja kein Streitpunkt.
Da die Miete nicht angemahnt werden muß, kann sofort mit Anwalt eine Klage eingereicht werden. Zu Sicherheit aber vorher eine Abmahnung wegen verspäteren Mieteingang schreiben, eine kurze Frist von 5 tagen genügt.
Der Klageweg macht Sinn, wenn der M auch das Geld für die Miete und Klagekosten aufkommen kann. Nach meinen Erfahrungen kommt für alle Kosten für die erste Instanz ca. der Klagewert zusammen.
Ein Mahnverfahren geht auch, es dauert nur zu lange. Bis das Mahnverfahren durch ist, ist idR schon die Frist für etwaige Schadensersatzforderungen von 6 Monaten abgelaufen.
Wenn Schadensersatzforderungen vom VM bestehen, so können sie wahlweise gleich in die Klage (hohes Risiko als VM einen Teil des Prozesses zu verlieren) oder in einem späteren Zeitpunkt verlangt werden.
Beim Mahnverfahren wird erst ggf. spät verhandelt und dann kommen meist alle Streitpunkte zu Gericht. Die Chance teilweise dann zu unterliegen ist dann wesentlich größer.
Also keine Zeit verlieren und ersteinmal nur die fehlene Miete einklagen. Wenn es zu keinen Unregelmäßigkeiten bei Rückzahlungen vom VM kam, ist der Gewinn ein Selbstläufer.
vlg MC
PS: An der Klage verdienen die Anwälte und das Gericht, dieses Lehrgeld zahlt aber diesmal der M.