Kratzer am neuen Fenster!

Hallo Experten,

angenommen jemand kauft eine Balkontür über das Fachhandwerk und lässt diese einbauen. Derjenige stellt auch gleichzeitig fest dass der Kunststoff seh viele Ktatzer hat. Einmal ist der Handwerker bereits da gewesen und hat einen Teil der Macken rauspoliert. Die Tieferen wurden nur zum teil rauspoliert.
Der Handwerker sagte demjenigen: „Macken die man aus 1,5m Entfernung nicht sieht, zählen nicht“. Das siehr derjenige nicht ein. Jemand hat ja nicht ein neues Fenster bestellt um dann mit den Kratzern zu leben.
Was könnte derjenige als Argumentation vorbringen. Was tun wenn Kratzer wegpoliert werden aber Einbuchtungen übrigbleiben, ist das dann O.K.?
Es ist ein fiktiver Fall -
aber über Antworten würde ich mich sehr freuen :smile:

Schöne Grüße
Ilona

Hallo.

Der Handwerker sagte demjenigen: „Macken die man aus 1,5m
Entfernung nicht sieht, zählen nicht“. Das siehr derjenige
nicht ein. Jemand hat ja nicht ein neues Fenster bestellt um
dann mit den Kratzern zu leben.

So ist es. Beulen, die der unzufriedene Kunde dem Handwerker zufügt, zählen sonst auch erst ab 20 cm Durchmesser :wink:

Es wurde ein neues Fenster gekauft, nehme ich mal an; kein angedetschtes oder verkratztes oder per Fernstecher zu betrachtendes. Der Handwerker weiß das auch ganz genau. Das Recht zur Nachbesserung hat er; wird diese nix, also ist das Fenster nicht einwandfrei, kann Wandlung oder Umtausch verlangt werden. Der Einbauende verfährt hier nach dem Grundsatz „Frechheit siegt“ - was nur funktioniert, wenn der Kunde mitspielt,

meint kw

Es wurde ein neues Fenster gekauft, nehme ich mal an; kein
angedetschtes oder verkratztes oder per Fernstecher zu
betrachtendes.

Ganz so einfach ist das leider nicht. Selbst bei NEUEN (!) Fenstern dürfen Kratzer in bestimmten Bereichen bis zu einer bestimmten Größe vorhanden sein. Dafür gibt es eine ganz genaue Richtlinie zur visuellen Beurteilung (der genaue Name ist mir entfallen). Man hat also KEINEN Anspruch auf 100,0% kratzfreie Fenster, was ja auch nur logisch sein kann, denn selbst jungfräuliche Fenster direkt aus dem Produktionspzozess haben ja auch schon gewisse Fertigungsspuren (Kratzer). Nur diese kann man eben mit dem bloßen Auge meist nicht erkennen.
Die zulässige Kratzer-Größe ist bei neuen Fenstern aufgrund der o.g. Richtlinie durchaus so hoch, dass sie schon mit dem bloßen Auge wahrnehmbar sind (gutachterlich bestätigt). Ich hatte nämlich das gleiche Probem bei meinem Neubau…

Am besten mal in den beiden besten Bauforen fragen/suchen:
http://www.bau.de/forum/index.htm
http://www.bauexpertenforum.de/index.php

Gruß
Werner