Ich habe mir einen neuen Kühlschrank gekauft.
Da der Händler das Gerät nicht liefern konnte, habe ich eine Lieferfirma beauftragt.
Nach dem Aufstellen des Gerätes stelle ich nun fest, daß eine Seite völlig zerkratzt ist.
Mir war beim Ausladen schon aufgefallen, daß der Kühlschrank liegend transportiert wurde und nicht extra gesichert war.
Meine Frage:
Ich würde gerne Schadensersatz haben. Kann ich selbigen bei der Lieferfirma einfordern, und wenn ja in welcher Höhe?
Einen Transportschaden reklamiert man direkt beim Spediteur und läßt sich diesen quittieren. Anschließend wendet man sich an den Verkäufer und stellt seine Forderung. Ob sich dieser noch darauf einläßt, nachdem der Schaden erst später und nicht in Gegenwart des Spediteurs festgestellt wurde, wird man herausfinden müssen. Daß der Händler einen windigen Spediteur beauftragt hat, spricht nicht unbedingt dafür, daß dieser Kundenbindung als wesentlichen Bestandteil seines Geschäftsmodell ansieht.
Die Höhe der Forderung, die man als erstes Verhandlungsangebot auf den Tisch legt, hängt im übrigen vom Wert des erworbenen Produktes ab. Es liegt auf der Hand, daß der Betrag bei einem Edelstahlkühlschrank für 2000 Euro ein anderer ist als für ein einfaches Gerät für ein paar hundert Euro. Insofern kann hier auch keiner etwas sinnvolles zu diesem Teil der Frage beitragen.
Wenn es ein Spediteur war und nicht irgendeine Hinterhofklitsche wird der Transport auf Basis der ADSP durchgeführt worden sein. Die verweisen in Sachen Transportschaden auf 438 HGB. Wenn ich mich richtig erinnere heißt das bei unverpackten Artikeln und Beschädigung: bei Übergabe.
Keine Ladungssicherung deutet aber eher weniger auf einen Spediteur. Die sichern zwar nicht immer richtig, aber wenigstens etwas. Ganz lose fahren die nichts durch die Gegend.
Man kann noch versuchen, den Verkäufer auf fehlende Transportverpackung, ergo: so nicht für den Transport geeignet, hinweisen. Geht aber auch nur, wenn das Gerät nicht gekauft wie gesehen wurde, sonst hätte man selbst bzw der Transporteur verpacken müssen (klassischer Fall der korrekt ausgelegten EXW-Incoterm)
(1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, daß das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muß den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.
(2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die
Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
(3) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der
Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht
innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
(4) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
(5) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei
Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der
das Gut abliefert.
Du schreibst „unverpackt“, aber der Kühlschrank wird wohl verpackt gewesen sein. Allerdings wenn ich lese
Da wäre aber das Erste gewesen, dass ich das Ding auspacke und mich vergewissere, dass alles unbeschädigt ist! Gut, nach Abs. 2 könnte man das auch noch innerhalb einer Woche nachholen, und wir wissen nicht,
a) ob die Woche verstrichen ist, und
b) ob §$ 438 HGB in diesem Fall überhaupt zutrifft (möglich wäre es zumindest).
Also beschädigte & nicht sachgemäße Verpackung in Kombi mit mangelnder Ladungssicherung. Auf welcher Basis wurde der Transport durchgeführt? ADSP?
Sorry für die offenen Worte: aber man nimmt nichts mit defekter Verpackung ohne genaue Prüfung an.
Du kannst versuchen den Transporter haftbar zu halten, die Chancen auf Erfolg kann man aber so nicht beurteilen.
Wenn die Kratzer nur oberflächlich sind kannst du versuchen, die rauszupolieren, manchmal.klappt das. Aber erst nach Ablehnung der Haftbarhaltung, keinesfalls vorher
Ich würde mir zwar gerne hellseherische Fähigkeiten unterstellen lassen, aber du hast recht.
Das unverpackt habe ich ziemlich gewagt aus diesem hier herausgelesen:
Keine Ahnung, wie meine gestrigen Gedankengänge waren, dass ich da unverpackt herausgelesen habe (wohl irgendwas mit aha, kein Karton und ungesichert = rutscht + Kratzer). Aber es passt ja puh
Offensichtlich war die Ware schon vor dem Kauf mangelhaft und da du die Ware so angenommen hast, denke ich nicht das du eine Möglichkeit hast Schadensersatz zu verlangen.
Da sollte man vielleicht mal prüfen, ob die überhaupt wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Von wegen vorher deutlich darüber aufgeklärt, der arme Verbraucher.