Hallo,
in http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u… heisst es:
„Krauter-Privileg“
Die wichtigsten Einnahmenüberschussrechnungs-Merkmale:
(…)
• Die EÜR-Aufzeichnungen selbst müssen keine bestimmte Form haben. Einfache handgeschriebene oder Computerlisten genügen. Computerprogramme müssen nicht gegen nachträgliche Änderungen gesichert sein.
• Die Bestände auf Bankkonten müssen nicht mit den Belegen abgestimmt werden. Die Aufzeichnung von baren Zahlungsvorgängen in einem separaten Kassenbuch ist nicht vorgeschrieben.
(…)
Stimmt das mit _ Die Bestände auf Bankkonten müssen nicht mit den Belegen abgestimmt werden. Die Aufzeichnung von baren Zahlungsvorgängen in einem separaten Kassenbuch ist nicht vorgeschrieben. _ Gibt es überhaupt den „Krauter-Privileg“? Google-Recherchen brachten keine Ergebnisse Vielen Dank im voraus Johannes
Servus,
ob man das so oder anders nennt, man könnte z.B. auch von BMW sprechen (WMF = Wirte, Metzger, Frisöre; BMW = Bäcker, Metzger, Wirte), tut nicht viel zur Sache.
Aber den § 4 Abs 3 EStG gibts schon, ganz im Ernst. Handelsrechtlich in Verbindung mit § 1 Abs 2 HGB zu verstehen, sonst wird der Krauter von hinten durch die Brust ins Auge doch wieder buchführungspflichtig.
Schöne Grüße
MM
Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug al
Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor! Johannes
Kontoauszüge sind externe Kontrollmechanismen
Hi, die Frage ist deshalb interessant, weil ja die Kontoauszüge externe Kontrollmechanismen sind. Ausgaben und Einnahmen sollten doch mit den Kontoständen korrelieren. Johannes
Servus,
genau das ist beim Überschussrechner nicht notwendig, der nur die für die Überschussrechnung relevanten Beträge aufzeichnen muss. Typisches Beispiel ist das gemischte Bankkonto, in dem viele Vorgänge die betriebliche Sphäre überhaupt nicht berühren: Die muss er nicht „gegen privat“ buchen, sondern schlicht gar nicht.
Dass das aus rein pragmatischen Gründen oft genug trotzdem gemacht wird, um die Abstimmsumme nicht zu stören, steht auf einem anderen Blatt.
Schöne Grüße
MM
Was heisst das am Beispiel?
Hi MM, heisst das wenn jmd der Erbschaft wegen für eine Erbengemeinschaft ein Haus verwaltet und gleichzeitig Kassenwart eines Seniorenfreizeitvereins ist, dass in diesem Falle zulässig ist Ausgaben und Einnahmen privater Natur, Ein- und Ausgaben für den Verein und Ein- und Ausgaben für die Verwaltung des Erbes(obwohl ein separates Kontozur Verfügung steht) über ein- und dasselbe Konto laufen zu lassen? Wie können da Querfinanzierungen ausgeschlossen werden? Johannes
Servus,
der Verein sollte diesen Umgang mit fremdem Vermögen nicht dulden. Nochmal anders ist es, wenn das Konto nicht zum Vereinsvermögen gehört, sondern der Mensch aus dem Beispiel für Ausgaben und Anschaffungen für den Verein in Vorlage tritt und später mit dem Verein abrechnet.
Gegen Querfinanzierungen ist erstmal nichts einzuwenden. Wenn die „Überentnahmen“-Thematik auf dem Tisch ist, weil ein Überschussrechner in seinen Ausgaben Schuldzinsen geltend macht, ist es seine Sache, nachvollziehbar zu zeigen, wie die betriebliche Veranlassung ausschaut.
In den 1990er Jahren habe ich in einer WP-Kanzlei haufenweise Überschussrechnungen für Ärzte gemacht, bei denen ich überhaupt kein Bankkonto in die Hand bekam: Leitzordner, Zettels mit Trennblättern nach Ausgabenarten gesammelt, auf jedes Fach der Addistreifen vom Tischrechner obenauf, jede addierte Kolonne einmal mit den Belegen abgehakt und feddisch. Diese Methode steht in völligem Einklang mit dem EStG.
Schöne Grüße
MM
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http://www.ksb-pm.de/vereinshilfe/beratung/index7_4.htm heisst es dagegen
_ Deswegen ist eine Abstimmung der Buchführungskonten mit den Kontoauszügen zwingend _ Johannes
Servus,
ein Überschussrechner führt keine Bücher. Bei ihm spricht man von Aufzeichnungen.
Dementsprechend gelten für ihn nur insoweit die GoB, als er freiwillig wie ein Kaufmann handelt, z.B. die Bargeldbewegungen als „Kasse“ aufzeichnet - dann muss er auch einen ordentlichen Kassenbericht führen.
Zu dem von Dir verlinkten Text: Der hebt nicht auf das Thema Überschussrechnung und EStG ab, passt hier also nicht richtig.
Schöne Grüße
MM
Heinrich! Mir graut’s vor dir.“
"Heinrich! Mir graut’s vor dir.“ Faust
Als einfacher Handwerksmeister schüttelt es mich vor Deiner Aussage, gleichwohl muss ich hinnehmen. Scheinst ja Wirtschaftsprüfer oder so was zu sein. Wie überprüft man dann eigentlich eine Einnahmenüberschussrechnung (nur Salden bilden)? Hab jedoch vorerst mal Dank – ~~~~
Servus,
nicht schießen - ich bin nur der Mann am Klavier (keineswegs WP oder sowas)!
Die Sache mit der Abstimmbarkeit ist wesentlicher Anlass dafür, dass Überschussrechnungen, wenn sie z.B. vom StB extern erledigt werden, wie Buchhaltungen erfasst werden.
Schöne Grüße
MM