Ich bin seit einiger Zeit selbständig (Dienstleistungsbereich) und mir stehen nun einige eigene Räume zur Verfügung(keine feste Miete). Jetzt spiele ich mit dem Gedanken dort eine Kreativwerkstatt zu eröffnen. Haupsächlich für Kinder. Die Eltern sollen die Möglichkeit haben Ihre Kinder gegen eine Stundengebühr bei mir Abzugeben und ich beschäftige die Kinder mit Bastelarbeiten, Kekse backen etc. Materialkosten für Bastelarbeiten werden separat berechnet. Ich bin mir nicht sicher wie ich das ganze anmelden und versichern muss. Darf ich die Kinder beaufsichtigen (event.mit Vollmacht) der Eltern?(ich bin keine Erzieherin) Ist die Kinderzahl begrenzt? Darf ich mit Lebensmittel z.B.zumKuchen backen, arbeiten? Kann ich das als Bastelladen/Werkstatt anmelden? Das ganze soll keine reine Kinderbetreuung werden sondern eher wie ein freiwilliger Workshop mit eventuellem Spielzimmer, Garten. Eltern dürfen gern dabei bleiben. Öffnungszeiten nur zwei-drei Stunden am Nachmittag oder Samstag vormittag.
Über Ratschläge und Ideen wär ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Ich bin seit einiger Zeit selbständig (Dienstleistungsbereich)
und mir stehen nun einige eigene Räume zur Verfügung(keine
feste Miete). Jetzt spiele ich mit dem Gedanken dort eine
Kreativwerkstatt zu eröffnen. Haupsächlich für Kinder. Die
Eltern sollen die Möglichkeit haben Ihre Kinder gegen eine
Stundengebühr bei mir Abzugeben und ich beschäftige die Kinder
mit Bastelarbeiten, Kekse backen etc. Materialkosten für
Bastelarbeiten werden separat berechnet. Ich bin mir nicht
sicher wie ich das ganze anmelden und versichern muss.
Selbstverständlich muß Du das ganze anmelden. Du verdienst was, also brauchst Du einen Gewerbeschein. Eine Haftpflichtversicherung kann ich nur dringendst empfehlen, wenn Du im Falle eines Unfalles eines Kindes nicht den Rest Deines Lebens mit Zahlungen von Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld wegen Verletzung der Aufsichtspflicht verbringen willst. Ausschließen kannst Du das Risiko nämlich ohnehin nicht.
Alles weitere solltest Du vorab mit Deiner zuständigen Behörde absprechen. Das örtliche Landratsamt - Abt. Jugendamt wäre der passende Ansprechpartner. Als Bastelladen oder Werkstatt kann man das natürlich nicht bezeichnen. Es ist eine Kinderbetreuung oder Kindestagesstätte. Daran ändern auch Deine blumigen Beschreibungen nichts.
Darf
ich die Kinder beaufsichtigen (event.mit Vollmacht) der
Eltern?(ich bin keine Erzieherin) Ist die Kinderzahl begrenzt?
Darf ich mit Lebensmittel z.B.zumKuchen backen, arbeiten? Kann
ich das als Bastelladen/Werkstatt anmelden? Das ganze soll
keine reine Kinderbetreuung werden sondern eher wie ein
freiwilliger Workshop mit eventuellem Spielzimmer, Garten.
Eltern dürfen gern dabei bleiben. Öffnungszeiten nur zwei-drei
Stunden am Nachmittag oder Samstag vormittag.
Über Ratschläge und Ideen wär ich sehr dankbar.
Viele Grüße
mal ganz von de frage abgesehen, ob und welche qualifikationen du dazu brauchst und welchen baulichen voraussetzungen evtl. gegeben sein müssen - was machst du, wenn ein kind nach rechts, das andere links rennt? wenn die hose naß ist? wenn sie sich die brocken um die ohren hauen oder selbige abbeißen? wenn eins die schere verschluckt, ein anderes die filzstifte?
und das schlimmste: wenn hysterische eltern, die absolut nicht einsehen wollen, daß immer ein bißchen schlupf ist, nach notarzt und anwalt rufen, wenn sie ihr kind, das sich köstlich amüsiert hat, etwas zerknittert und verdreckt wieder bekommen?
Über Ratschläge und Ideen wär ich sehr dankbar.
mein rat: ich würde das ganz schnell wieder vergessen und lieber geldfälscher, -wäscher oder ähnliche leute untervermieten.
gruß
ann
*g*
darf ich unterstellen, dass Sie keine Kinder haben?
Hallo,
also ob jeder einen Kindergarten aufmachen kann , weiß ich auch nicht wirklich.Da jederman/-frau als Kinderfrau gehen darf, denke ich mal, dass das grundsätzlich nicht so das Problem ist.
Aber sicherlich wird an die Räumlichkeit so manche Forderung gestellt…Rettungswege, Toiletten…sie muß zudem für den Zweck gewidmet sein, wenn man regelmäßig Gruppen betreuen will.
Das Geschäftsmodell hat vor allem mit Sicherheit ein Kostenproblem. Überleg mal, was Du so nehmen willst und wer das bezahlen möchte…und für welche Leistung. KiGa hat jeden tag Offen…wenn Du denen Konkurrenz machen willst, mußte die gleichen Öffnungszeiten bringen…das dürfte nicht in Dein Konzept passen…und müßtest Du genug Leute finden, die Dir ihre Kinder anvertrauen.
Vielleicht könnte es so als qualifizierte Kinderfrau für Kleinstgruppen gehen…das Problem ist dann aber, dass ein Termin für die ganze Gruppe vorgegeben wird und damit die zeitliche Flexibilität der Kinderfrau flöten geht…
Schwieirg, denke ich
*g*
darf ich unterstellen, dass Sie keine Kinder haben?
nein.
meine sind schon groß und aus dem haus. allerdings halte ich die kinder nicht in erster linie für das problem - denen genügt es, wenn sie toben können, sondern die anspruchshaltung der eltern. behördliche hürden jetzt mal außen vor gelassen.
auch wenn meine antwort etwas flapsig rüber kommt: ich meine es durchaus ernst.
gruß
ann
Ja, sie kam flapsig rüber *g*
Als Bastelladen oder Werkstatt kann
man das natürlich nicht bezeichnen. Es ist eine
Kinderbetreuung oder Kindestagesstätte. Daran ändern auch
Deine blumigen Beschreibungen nichts.
Hallo, na dann ist hier das örtliche Kunstmuseum, dass eben solche Workshops anbietet auch eine KiTa. Soso…
Dass die Eltern das Ziel haben ihre Blagen eine Zeit los zu sein, muss man ja nicht gleich oben an stellen auf der Liste „Sinn und Zweck des Unternehmens“, vielleicht gehts ja auch darum, den Kindern etwas beizubringen, wozu den Eltern die Kreativität fehlt. Dazu sind einige übrigens durchaus gewillt bis zu 10 Eu pro Workshop zu zahlen.
Schöne Grüße
Susanne
Hi Thomas,
Es ist eine Kinderbetreuung oder Kindestagesstätte.
Daran ändern auch Deine blumigen Beschreibungen nichts.
Wenn es denn mal so einfach wäre. Das Kita Gesetz von z.B. Brandenburg sagt:
http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail…
_§ 2
Begriffsbestimmung
(1) Kindertagesstätten sind sozialpädagogische familienergänzende Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und versorgt werden. Kindertagesstätten sollen möglichst als Einrichtungen für verschiedene Altersstufen errichtet und betrieben werden._
Für solch eine Kreativwerkstatt kann ich mir den Begriff einer Kindertagesstätte eher nicht vorstellen.
mfg Ulrich
Vielen Dank Susanne 
So wie du es aufgefasst hast, war das ganze auch gemeint. Es soll auf keine reine Kinderbetreuung rauslaufen sondern auf eine Art „Werkstatt“ oder auch „Begegnungsstätte“ wo verschiedene Workshops angeboten werden. Für jung und alt! Aber ich denke es wird dann häufiger vorkommen, dass die Eltern Ihre Kinder für die Zeit bei mir lassen möchten um in ruhe Einkaufen zu gehen etc. So als wenn Sie Ihre Kinder zum Sport bringen, bringen Sie sie dann halt zu mir zum basteln. Es werden dann auch immer verschiedene Kinder oder Erwachsene sein und nicht wie in einer Betreuung wo bestimmte Kinder fest z.B. von 14-18 Uhr hinkommen. Jeder kann innerhalb der Öffnungszeiten kommen oder gehen.
Meine Frage dazu war ob ich mich dann besonders absichern muss, falls Kinder ohne Ihre Eltern bei mir bleiben möchten.
Ich möchte z.B. zu Weihnachten Kekse backen oder zu Ostern Kuchen…darf ich mit Lebensmitteln arbeiten oder bedarf das auch einer Genemigung?
Viele Bastelläden bieten Workshops an, bei mir ist nur der Unterschied, dass ich das in einer separaten Eigentumswohnung machen möchte und keinen Bastelbedarf verkaufen möchte.
Wir sind hier auf dem Land, wo viele Eltern Beschäftigungsmöglichkeiten für sich und Ihre Kinder suchen.
Hallo Annika, ich kenne das ganze nur aus den Museen, da ist quasi der Lehrauftrag, den solch ein ausserschulischer Lernort hat, eh schon vordergründig. Dass man da mal mit Lebensmitteln oder ähnlichen Stoffen hantiert ist dabei eher zweitrangig, dient nur dem Zweck und wird meist vom Ordnungsamt auch ohne spezielle (also ohne schriftliche Ausfertigung)Genehmigung akzeptiert. Bei dir kann das dann schon anders aussehen. Du willst basteln, vielleicht auch mal mit Salzteig aus LEbensmitteln und dann ist man gedanklich ganz schnell beim Thema: Weihnachten ohne echte Kekse ist doch nichts.
Frag das örtliche/kreiszuständige Ordnungamt (Gewerbeaufsicht), was du für diese Fälle alles beachten musst. Oder frag doch (besser vorher) auch mal beim Volkshochschulverband, ob du nicht eine extra KinderVHS aufmachen kannst und wie das dann laufen kann. evtl. ist man dir da mit weit mehr behilflich, als was dir jetzt schon an Fragen einfällt. Hast du schon mal daran gedacht, das ganze nicht als Gewerbe/Freiberufliche zu machen, sondern als Verein? Versuch dann doch auch die örtliche Familienpolitik mit ins Boot zu holen, den Bürgermeister etc. Ein Verein macht nur unwesentlich mehr Arbeit, als eine eigene Firma, der Geschäftsführer kann durchaus ein Gehalt bekommen, wenn denn genug in die Kasse kommt, ebenso wenn Miete für ein anderes Haus nötg wird und der Bildungsauftrag steht klar in der Vereinssatzung.
Vorbild hierfür wäre zB. (zumindest hierzulande) www.haus-der-familie.de oder www.zukunftswerkstatt-kiel.de.
ODer eben andere ländliche Volkshochschulen, für die sind oft die Gemeinden sogar bereit eigene ausreichend große Räume zur Verfügung zu stellen. Ich denke, dass wäre vermutlich die bessere Alternative, als in den eigenen Vier Wänden, die vemutlich schon an getrennten Mädchen/Jungsklos scheitern.
Viel Glück Susanne
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Link verkehrt
http://www.haus-der-familie-kiel.de
so ists korrekt, sonst landest du bei ner Seniorenbetreuung. Hat auch was, aber falsche Zeilgruppe 