Krebsvorsorge Untersuchungen Leistungen der KK?

Der behinderer Rentner X hat Probleme, er muß jede Nacht bis zu 8 Mal den Schlaf unterbrechen um Wasser zu lassen. Herr X konsultiert deshalb den Hausarzt, der ihn zum Urologen überweißt. Der Urologe untersucht die Prostata, macht einen PSA-Test und eine Ultraschalluntersuchung, weißt aber darauf hin, dass die Kasse die Untersuchungen nur in Ausnahmefälle bezahlen wird.
Herr X ist Risikopatient, er muß alle 1/2 Jahr zur Krebsvorsorge zum Hautarzt bezügl. eventueller Melanome usw. die schon mehrfach operativ entfernt werden mußten, Er könnte also vorbelastet sein.

Nun lehnt die KK die Übernahme der schon von Herrn X bezahlten Kosten in Höhe von 120.- Euro für die Krebsvorsorge ab, obwohl die KK kurz vorher für solche Untersuchungen in ihrer eigenen Zeitung geworben hat.

Ist das rechtens, gibt es eine Möglichkeit in Bezug auf Härtefälle o.ä.? Herr X hat 650.- Euro Rente.

Im voraus besten Dank für einen guten Ratschlag.
Gruß

eine genauere Antwort kann ich diesbezüglich nicht geben. Ich denke aber mal etwas.

  1. es kommt natürlich darauf an ob Hr. X ein neu versicherter bei der KK ist.
    dann sollte man darauf achten, dass man diesen Hinweis, bezüglich bei dem Vertragsabschluss erwähnt, oder besser davor. hinzu kommt noch, stand in der Zeitung, dass es die KK im gesamten Bundesgebiet anbietet oder nur in einzelnen Bundesländern?
  2. wenn Hr. X schon Bestandskunde bei der KK ist, dann kann es mitunter sein, dass das Angebot wahrscheinlich nur für Neukunden sein sollte.
  3. sofern Hr. X Bestandskunde ist, müsste man sich den Abschlussvertrag mal genau interpretieren lassen. Da könnte es mitunter sein, dass dies gar nicht erwähnt wurde. Oder aber auch in welchem Zusammenhang, eine Übernahme und weitere Untersuchen gewährleistet werden. Manchmal sollte man Anträge etc. schon vor einer Untersuchung stellen lassen oder aber auch selber. Wie man mitbekommt, sind Informationen im Vorfeld äußerst wichtig, denn dann kann man damit arbeiten. Das gleiche gilt natürlich auch wenn man Neukunde ist.
  4. ich weiß nicht genau was ein Härtefall ist, denn jede KK definiert dieses anders. Meistens wird dies durch eine Art Befreiungsausweis bestätigt, oder durch eine Behinderten Stufe. Doch dazu muss man sich bei der KK genau Informieren, um solch einen zu erhalten.
  5. Bestimmte Dinge (Untersuchungen, Krankheitsbilder etc.) sind und werden im Gesetzlichen Rahmen behandelt. Bei manchen muss man auch zu zahlen, ohne dass man einen Anspruch darauf dann hat. Aber diese Informationen bekommt man entweder von der Verbraucherzentrale oder aus dem Internet. Hier gilt wieder: Informieren!!!

eine wirkliche Lösung dafür habe ich nun nicht. diese Punkte könnten nun helfen. Trotzdem viel Glück für Hr. X
Gruß epost

Zu 1. Herr X ist seit über 50 Jahren Mitglied bei der gesetzl. KK AOK, also ein längjähriger Bestandskunde.

Das Angebot wurde in der AOK-Zeitung, ich nehme an, bundesweit, verbreitet. Dort sprach man aber von einer einfachen Krebsvorsorge. Gegebenenfalls würde der Arzt entscheiden, ob weitere Untersuchungen nötig sind. Wenn ja, dann würden diese Untersuchungen auch übernommen werden. Herr X hat, nach Aufforderung der AOK eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, daß diese Untersuchung nötig war. Obwohl Herr X zuvor eine mündliche Zusage der AOK hatte, wird der Antrag jetzt abgelehnt, weil Herr X nicht an Krebs erkrangt ist. Hätte der Urologe eine Prostata- oder Blasenkrebs-Erkrankung diagnostziert, würden die Kosten übernommen werden.

Das führt natürlich dazu, daß Rentner oder Geringverdiener den Gang zur Krebsvorsorge, wegen der Kosten meiden und somit das Risiko eingehen, gegebenenfalls zu spät behandelt zu werden. Das kann und darf nicht richtig sein.

Zu 4 Bei der sog. Härtefallregelung werden Zuzahlungen übernommen, wenn das Einkommen des Patienten einen bestimmten Betrag (ca. 1.100.- EU) nicht übersteigt. Das ist bei Herr X der Fall.

Das kann ich leider nicht beantworten, weil es da immer auf die Einzelfälle ankommt und es auch jede Krankenkasse anders handhabt.

In solchen Fällen sollte man jedoch nicht die eigene Krankenkasse fragen, denn diese will ja Kosten sparen und wird deshalb kaum wahrheitsgemäß Auskunft geben.

Vielleicht mal den VdK fragen?