hallo,
wie kann man die bank davon überzeugen das sie einen kreditvertrag ( z.B. hauskredit ) für drei oder vier monate ruhen lässt -
welche möglichkeiten gibt es -
dank und gruss knut d9e
Hi Knut,
in der Regel ist eine Stundung eines Verbraucherkredites (Ratenkredit) bei wichtigem Grund (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Krankheit, Todesfall in der Familie und ähnliche einschneidende Ereignisse) für maximal drei Monate möglich.
Bei Baufinanzierungen (Hauskredit) ist das deutlich schwieriger, da der Tilgungsanteil viel geringer ist als beim Ratenkredit. Auch hier haben viele Banken bei wichtigem Grund Lösungen parat. Bei Direkt-, Internet- oder Kreditbanken, aber auch bei regionalen Kreditinstituten kann es keine Lösungsmöglichkeit geben.
Rechtlich sieht es m.E. übel aus (bin aber kein Jurist), Du mußt auf das Wohlwollen bzw. entsprechende Richtlinien Deiner Bank hoffen.
Viele Grüße
Carsten
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Einfach um Tilgungsaussetzuug für x Monate bitten, weil besondere Ausgaben plötzlich aufgetreten sind.
Nur nicht davon sprechen, dass man kurz vor der Pleite steht.Dann erreicht man genau das Gegenteil.
Zur Untermauerung zum Gespräch noch einen selbst erstellten Kosten und Tilgungsplan mitbringen.Das macht Eindruck und signalisiert dem Banker, dass man sich damit ernsthaft auseinandersetzt
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hi,
das kommt ganz auf den kreditvertrag an, den man abgeschlossen hat (in die bedingungen schauen!!). bei privatkrediten kann man in den meisten fällen aber eine ratenstundung zwischen 1 und 6 monaten vereinbaren.
am besten isses immer den bankberater anszusprechen und die situation zu erklären. es gibt immer mittel und wege. - wenn aber die rate einfach nicht gezahlt wird, können banken unangenehm werden. immer vorher zur bank!
grüßle
ANGELea
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Hallo Knut,
wenn ich Dich richtig verstehe geht es um die Stundung von 3-4 monatlichen Tilgungsraten.
Der Bank muss klar sein, warum die Tilgungen ausgesetzt werden sollen und dass danach der Kapitaldienst AUF JEDEN FALL und glaubwürdig/nachweisbar wieder normal erbracht werden kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank hier gleich Zwangsmaßnahmen ergreift. Die Bank wird abwägen zwischen
a) Gewährung der Stundung (ggf. mit Bearbeitungsgebühr), wenn es danach wieder mit den Tilgungen normal weitergeht
b) Kündigung des Kredites wegen Zahlungsverzug und ggf. Einleitung von Zwangsmaßnahmen (wohl Versteigerung), wobei sie das Risiko hat, das ggf. bei einer Versteigerung nicht der ausstehende Kreditbetrag erzielt wird; außerdem ist eine Versteigerung auch immer kritisch für den Ruf einer Bank vor Ort.
Bei einer langjährigen Hausbank sollte eine Stundung von 3-4 mtl. Tilgungen unter den o.g. Bedingungen möglich sein. Zu überlegen ist auch eine grundsätzliche Umfinanzierung (z.B. niedrigere Tilgungen und Laufzeitverlängerung, ggf. andere Bank), wenn sich Deine Verhältnisse geändert haben.
Vielleicht ist es nicht verkehrt, wenn Du Dich mal mit der Verbraucherzentrale vor Ort unterhältst oder auch mit einer KOSTENLOSEN (z.B. kirchlichen) Schuldnerberatung.
Gruss,
Claus
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