Kredit

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag zusammen!

Ich hoffe, dass ich endlich eine Antwort auf meine Frage bekomme. Eigentlich schon traurig, dass ich mich an ein Internet Forum wenden muss, weil der Kundenservice meiner Bank miserabel ist bzw. mir nicht helfen will / kann.

Genug gemeckert :wink:

Zum Sachverhalt:

Vor zwei Jahren habe ich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Dieser wurde im Oktober 2011 vorzeitig abgelöst.
Die Bank verzichtete auf eine Vorfälligkeitsentschädigung (Obwohl ich dieser damals schon beim Abschluss ganz klar widersprochen habe, da eine vorzeitige Ablöse geplant war.) und nahm den Ablösebetrag im Oktober „gern“ entgegen.
Nach knapp 20 Tagen rief meine Sachbearbeiterin an und fragte mich, ob sie eine Restsumme von 186,30Euro abbuchen dürfte.Begründung dabei waren die anfallenden Zinsen.(???) Dem Widersprach ich, da ich mich im Internet informiert habe ->(Vergisst die Kreditgeberin dabei, das Thema Vorfälligkeitsentschädigung ins Spiel zu bringen, und läßt sich der Bankkunde sofort auf das Rückzahlungsangebot ein, so ist ein Aufhebungsvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung zustande gekommen. Eine Zinsentschädigung wird damit nicht geschuldet.)

Nach einiger Zeit erdreistete, sich die Bank (ohne weitere Telefonate/Anschreiben) und buchte mir einfach, ohne mein Einverständnis die besagten 186,30Euro von meinem Konto ab. Diese wurden durch mich natürlich postwendend zurück gefordert/gebucht.

Nach einigen Streitgesprächen mit der Filialleitung entschied diese, den Fall dem Kundenservice zu übergeben. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen indem drin steht, dass meine Ablösesumme mir nicht richtig genannt wurde und es somit zu einer Nachforderung seitens der Bank kommt! Desweiteren beschreiben sie meine Ablösesumme, die ich eingezahlt habe, als „Sondertilgung“ und nicht ausreichend zur Ablösung des Ratenkredites.

Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn des Schreibens, da ich einen Ausdruck bzw Zahlungsauftrag habe, auf dem ganz klar „Ablösung des Ratenkredit“ steht.
Zwischenzeitlich hat die Bank naaaatürlich wieder den Betrag abgebucht. Ich überlege nun, ob ich diesem wieder widersprechen soll?!

Fazit: Bin ich jetzt im Unrecht und muss zahlen, oder bin ich im Recht und kann mich auf einen Verfahrensfehler der Bank berufen? Die Zahlung meinerseits würde somit entfallen,oder?

Ich danke jetzt schonmal im Voraus für die Antworten.

Lg…

Dir kann nur jemand helfen, der Deine Unterlagen prüft. Ich würde einfach zum Anwalt gehen.

Abgesehen davon ist das Vertrauensverhältnis zwischen Dir und der Bank zerrüttet. Ich kann Dir nur raten, umgehend ein neues Girokonto woanders einzurichten. Denn fristgemäß ein Konto kündigen kann auch die Bank.

hallo,

mir fällt da nur noch der ombudsmann der bank ein!(welche bank ist das denn?)
soweit ich weiß, hat jede bank mittlerweile so einen vermittler zwischen kunde und bank

viel erfolg

grüße
sandra

Hallo ^^

Also bei der Bank handelt es sich um die Deutsche Bank. Im Internet wird diese ja total zerissen, aufgrund des miesen Kundenservices.

Ombudsmann? Hmm, wäre definitiv zu prüfen. Zumindest bevor ich den Schritt zum Anwalt wage.

Lg, Marcel

Der Schritt zum Anwalt sollte eigentlich der letzte sein, den ich da gehen möchte. Danke aber schonmal für den Tipp :wink:

Lg

hier: schau mal…
http://www.bankenverband.de/service/beschwerdestelle

grüße

1 Like

Hallo,

leider kann ich dir hier keine juristisch fundierte Auskunft geben.

Nach meinem Bauchgefühl würde ich der Bank das Geld nicht zahlen.

Gruß und viel Erfolg.