Kredit abbezahlt, was nun?

Hi,

unsere Hausbank hat uns vor 15 Jahren einen Kredit an eine Bank, die Baugeld verleiht, vermittelt. Endlich ist unsere Wohnung bezahlt. Nun hat uns die vermittelte Bank folgendes geschrieben:

Die außerhalb des Grundbuchs an uns abgetretene Grundschuld möchten wir an die Gläubigerin (Hausbank) abtreten.

Den Auftrag dazu sollen wir schriftlich erteilen.

Was bedeutet das? Entstehen wieder kosten, Grundbuch etc.?

Hallo, herzlichen Glückwunsch! :o)

Ich gehe davon aus, dass Eure Hausbank damals zwar das Darlehen vergeben hat und auch im Grundbuch eingetragen wurde, das Geld kam aber von einer anderen Bank. Als Sicherheit wurde dieser zweiten Bank die im Grundbuch zu Gunsten Eurer Hausbank eingetragene Grundschuld abgetreten. Das erfolgt außerhalb des Grundbuches, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen. Nun gehört der zweiten Bank die Grundschuld und der Kredit ist erledigt. Diese zweite Bank kann aber keine Löschungsbewilligung für das Grundbuch erteilen, da Eure Hausbank im Grundbuch steht. Also muß der Weg rückwärts laufen. Die zweite Bank tritt die Grundschuld wieder an Eure Hausbank ab, und die erteilt dann eine notarielle Löschungsbewilligung. Die Kosten sollten sich für die Rückabtretung eigentlich in Grenzen halten. Die Löschungsbewilligung Eurer Hausbank kostet Notargebühren. Und der Vollzug der Löschung im Grundbuch ist ebenfalls wieder mit Kosten verbunden.

Mein Vorschlag:

  1. Ich würde der Rückabtretung unter der Voraussetzung zustimmen, dass die Hausbank Euch eine Löschungsbewilligung erteilt. (Kopie des Schreibens an Eure Hausbank.
  2. Bei Eurer Hausbank Löschungsbewilligung anforderung und beim Grundbuchamt den Antrag auf Löschung stellen. So habt Ihr ein sauberes Grundbuch. Wenn Ihr die Kosten sparen wollt, könnt Ihr die Löschungsbewilligung auch einfach gut weglegen. Allerdings kommt sowas gerne mal weg und dann will man löschen und braucht eine zweite Ausfertigung… immer ärgerlich. Vor allem, wenn die Bank die Kreditunterlagen dann vielleicht schon vernichtet hat.

Meine Vorschläge gelten natürlich nur für den Fall, dass meine Sachverhaltseinschätzung richtig ist.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Viele Grüße

Tanja

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo ihr Beiden,

wie Tanja schon sagt, man kann die Grundschuld stehen lassen. Das hat dann Vorteile, wenn man absehen kann, dass man demnächst nochmal einen Kredit aufnehmen muss, man spart einige Kosten.

Nachteil ist natürlich, dass man dann an die Bank gebunden ist.

Einfach mal mit der Bank sprechen.

Gruß Volker

Nachteil ist natürlich, dass man dann an die Bank gebunden
ist.

Nicht zwangsläufig. Bei der Grundschuld mit Brief ist man nicht gebunden.
Ist zwar etwas teurer in der Ausstellung, verschafft einem aber mehr Flexibilität. Auch für die Anschlussfinanzierung ein vorteilhaftes Unterfangen.

Auch eine Grundschuld ohne Brief kann ganz normal abgetreten werden! Bei einer Briefgrundschuld ist dies allerdings etwas einfacher(schneller), daja de facto nur der Brief übergeben werden muß, und eine Grundbucheintragung im Normalfall nicht erfolgt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]