Wir haben im April diesen Jahres einen Privatkredit bei der Santander Bank aufgenommen, der jetzt im Zuge einer Immobilenfinanzierung mit abgelöst werden soll.
Mal ganz davon abgesehen, dass der Hausfinanzierer der Santanderbank schon vor einem Monat meine Genehmigung zur Einholung der bestehenden Forderungen unterbreitet hat, hat diese sich bis dato nicht darauf reagiert. Bei einem Anruf heute antwortete man mir lapidar, es hätte ihnen keine Vollmacht vorgelegen. Wohlgemerkt, diese habe ich selbst und meine Frau unterschrieben und dem Immobilienfinanzierer zugesandt. Hab es auch heute noch in Kopie vorliegen.
Etwas erstaunt hat mich dann die Summe, die mir die halbwegs freundliche Dame am Telefon als Ablöseforderung unterbreitete. Die war nämlich höher, als der eigentliche ursprüngliche Netto-Kreditbetrag. Schuld daran ist die darin enthaltene Restschuldversicherung, die ich, wie man mir sagte separat kündigen müsse.
Hab also beim Vericherer angerufen und ihm meine Absicht mitgeteilt. Der sagte, dass ich natürlich kündigen könne. Im Mai 2013!!!
Hab mir den Kreditvertrag und alle Unterlagen x-mal durchgelesen. Nirgendwo wird darauf hingewiesen, dass die RSV eine derart lange Mindestlaufzeit hat. Ich frage mich auch wofür, wenn es doch nach Ablösung des Kredites gar nichts mehr abzusichern gibt…
Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte / Tips/ Ratschläge? Was kann man tun? Kann man etwas tun?
Selbst wenn das bis Mai 2013 laufen müsst, wieso kann man den dann im Mai 2013 zurückzuzahlenden Betrag nicht auch schon heute/jetzt auszahlen. So hätte die Versicherung ihre angeblich nach Mindestvertragslaufzeit zustehenden Beiträge/Forderungen, aber ich müsste nicht bis 2013 warten.
Ja, das kann durchaus so sein. Eine Restkreditversicherung wird separat von dem Kredit behandelt. Das Bedeuted, wird der Kredit vorzeitig abgelöst, dann muss dennoch die Restkredv. trotzdem komplett bezahlt werden und wird nicht rückerstattet.
Eigentlich ist der komplette Versicherungsbetrag sofort bei Abschluss zu bezahlen, wird aber oftmals in die Rate miteingerechnet.
Eine individuelle Rechtsberatung kann ich nicht leisten. Bitte bestellen Sie eine Rechtsberatung bei einer dafür zugelassenen Stelle (z.B. bei einem Rechtsanwalt).
Hallo, es tut mir Leid, aber das weiß ich nicht. Ich kann aber in unserem Haus mal nachfragen, wie es üblicherweise gehändelt wird.Ich selbst mache Bauträgerfinanzierungen, weshalb ich aus dem privaten Bereich solche Details nicht weiß. Sobald ich was weiß,melde ich mich nochmal. Aber ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht doch diese Versicherung an die Forderung gebunden ist. Also, wenn ich kein Darlehen aufnehme, dann habe ich auch keine Restschuldversicherung. Das bedeutet, fällt das Darlehen weg,müsste logischerweise auch die Versicherung wegfallen. Vielleicht versuchen Sie es mal mit dieser Argumentation bzw.lassen sich zeigen, wo derSachverhalt steht, dass die Versicherung weiterläuft, obwohl das zugrundeliegende Darlehen bereits zurückgeführt ist. Alles Gute! V.
ich kann mir schwer vorstellen, dass nicht irgendwo im Vertrag oder zumindest den AGB eine Regelung über Kündigungsmöglichkeiten steht.
Ich würde an Ihrer Stelle zum örtlichen Verbraucherschutz gehen.
Antwort:
Man sollte niemals bei Kreditaufnahme sich unter Druck setzen lassen und eine Restschuldversicherug (RSV) mit abschließen. Die ist nur für spezielle Einzelfälle nötig.
Zur RSV lies einfach mal nach, indem Du googelst,
Suchbegriff
„Restschuldversicherung + kündigen“
Vergiss das Entenbein und den Gänsefuss bei den Anfragebegriffen nicht, damit grenzt Du die Suchergebnisse ein und Deine Trefferquote steigt.
Wenn alles nichts hilft, schalte die BaFin schriftlich ein. Was das für ein Institut ist? Gehe in die Suchmaschine und gib BaFin ein. Da steht alles.