Kredit als Bürge

Liebe/-r Experte/-in,

Der Exfreund meiner Freundin hatte sich ein Autofinanzieren wollen. Dieser ging nicht da er in der Schufa ist. Nun hatte meine Freundin sich als Bürgen eintragen lassen. Nun sind sie getrennt und der Exfreund zahlte die Raten nicht mehr. Sie hat nun einen Brief bekommen das sie in die Schufa eingetragen wurde. Ist es möglich sich als Bürge streichen zu lassen? so das er die Restlichen 4500€ selbst bezahlen muss?

-PRINZIPIELL WIRD DAS MEINES ERACHTENS NACH NICHT GEHEN! DER EINGETRAGENE BÜRGE IST FAST IMMER HAFTBAR.
EINE GERICHTLICHE ANFECHTUNG WÄRE BEI ARGLISTIGER TÄUSCHUNG MÖGLICH. DA DER AUSGANG UNGEWISS IST UND DAS GERICHT ZUSÄTZLICH KOSTET IST DER VERLUST NOCH GRÖSSER!
ALSO;- DUMM GELAUFEN UND ALS FAZIT …„DRUM PRÜFET WER EWIG BINDET“ !!!

Dee-to-the-p,

ich bin hier kein Experte, aber eine Austragung aus der Bürgschaft, würde nur gehen, wenn ein neuer Bürge eintritt oder das Auto abgelöst wird. Jetzt haftet Sie für den Kredit und muss sich das Geld von Ihrem Ex-Freund wiederholen.

mfg

Guido Koch

Diese Frage sollten Sie direkt an die Schufa stellen,
ich kann Ihnen hier leider nicht helfen !

Der alte Spruch lautet: jeden Bürgen kannst du würgen.
Wenn sich also jemand als Bürge für einen Anderen eintragen läßt, so heißt das daß er im nötigenfalls für die Schulden aufkommt. D.h deine Freundin wird wohl die 4500€ zahlen müssen. U.U kan sie sich die ja auf dem Weg der Zivilklage von ihrem ehemaligen Freund zurück holen.

Ich rate deiner Freundin dringend, sich so schnell wie nur möglich von einer Fachperson beraten zu lassen.
Schuldnerberatungen gibt es in jeder Stadt. Die haben auch eine Liste von Fachanwälten.

Ich wünsche dir und deiner Freundin viel Glück.

Meines Wissens ist dies nicht möglich und sie muss die Schulden tragen.
Ich hoffe, dass ich mich irre.
Mfg