Kredit auf unterhalt anrechenbar?

Angenommen, ein geschiedener Vater zahlt seinem volljährigen Sohn (in Ausbildung) Unterhalt gemäss Ddorfer Tabelle, der Sohn lebt bei seiner Mutter. Wenn nun der Vater einen Kredit aufnehmen müsste um ein Auto zu kaufen, da der alte Wagen nicht mehr reparierbar ist: könnte er sein Nettoeinkommen entsprechend niedriger ansetzen und somit den Unterhalt reduzieren?
Rein hypothetisch diese Frage, aus reinem Interesse.
Auf Antworten freut sich
Rogewo

natürlich nicht
Hallo Rogewo_hh
durch das Abzahlen eines Kredits reduziert sich doch nicht der Nettolohn. Auch nicht, wenn der Kredit durch Lohnpfändung abbezahlt wird.
Gruß Michael

da käme so mancher Unterhaltspflichtige auf die Idee, statt Unterhalt zu zahlen, sich ein neues Auto zuzulegen…

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Guten Tag,

Kindsunterhalt geht vor.
Wenn jemand einen Kredit aufnimmt, muss er trotzdem den vollen Kindsunterhalt zahlen. Immerhin spricht man auch von Unterhaltspflicht, das ich keine freiwillige Leistung.
Man stelle sich vor,jemand hat 2000 € netto und finanziert sich ein Auto für 100.000 € um seinem Expartner, der das Kind hat, vorzuweisen, dass man jetzt leider kein Geld mehr für Unterhalt habe.

Bori

Angenommen, ein geschiedener Vater zahlt seinem volljährigen
Sohn (in Ausbildung) Unterhalt gemäss Ddorfer Tabelle, der
Sohn lebt bei seiner Mutter. Wenn nun der Vater einen Kredit
aufnehmen müsste um ein Auto zu kaufen, da der alte Wagen
nicht mehr reparierbar ist: könnte er sein Nettoeinkommen
entsprechend niedriger ansetzen und somit den Unterhalt
reduzieren?

Rein hypothetisch diese Frage, aus reinem Interesse.

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bitte vergiss die antworten, die unter dieser hier stehen.

es gilt folgender grundsatz beim kindesunterhalt:
das kind partizipiert voll an vermögensmehrungen und -minderungen des unterhaltspflichtigen.
das kind hat deshalb auch einkommensreduzierungen hinzunehmen.

das gilt insbesondere für vorliegenden fall:
die aufnahme eines kredites für ein neues kfz ist dann zu berücksichtigen, wenn dieses ein altes, nicht reparables fahrzeug ersetzt und das fahrzeug (wie im regelfall) für den schuldner im alltag (insbes. für die ausübung der erwerbstätigkeit) von bedeutung ist.

eine anrechnung scheidet natürlich aus, wenn es sich um eine völlig unsinnige anschaffung handelt bzw. eine aushöhlung des unterhalts bezweckt wird. als beispiel wurde unten der 100.000€-wagen genannant.
die kosten des kfz müssen also den einkommensverhältnisses entsprechen.

die am einfachsten zugängliche quelle: Palandt § 1603 Rn.8