Hallo,
angenommen, Kunde X schließt bei einer Bank einen Privatkreditvertrag über mehrere Tausend Euro ab. Die Bank verlankt dafür fix 500 EUR Bearbeitungsgebühr.
Nach aktuellen Urteilen wird eine solche fixe Gebühr als unrechtmäßig angesehen.
Angenommen, X fordert von der Bank:
„… Diese Bearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine gesonderte Leistung für den Kunden darstellt, sondern im Interesse der Bank erfolgt. Dazu liegen bereits mehrere Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor (z. B. die Entscheidungen des OLG Bamberg (Az.: 3 U 78/10), OLG Celle (Az.: 3 W 86/11) und OLG Karlsruhe (Az.: 17 U 192/10))…“
X setzt eine Frist per Post + Fax, die die Bank unkommentiert verstreichen lässt.
Wie könnte X jetzt vorgehen? An welche Stellen kann er sich wenden? Würde sich der ganze Ärger überhaupt lohnen?
Danke