hallo thomas,
Was aber ist, wenn wir uns trennen
dann kommt´s drauf an, ob ihr beide den kreditvertrag unterschrieben habt oder nur einer. wenn beide, dann müßt ihr euch einigen, wie ihr nach der trennung verfahren wollt, solange seid ihr beide in der haftung. wenn nur einer, dann eben nur der/die eine.
oder einer von uns krank wird
ist der bank egal. mgölicher gehaltsausfall wg. längerer krankheit (bei kürzerer gibt´s ja krankengeld) interessiert die bank nicht.
oder stirbt?
siehe „trennung“, nur mit dem unterschied, daß es hier keine „einigung“ mehr geben muß (klingt zynisch, ist aber fakt).
ist nur einer kreditnehmer, dann erbt der andere ggfs. die schulden.
Gibt es da ein Standardvorgehen
wüßte ich nichts davon; kommt aber drauf an, was genau du meinst.
oder Produkte (Versicherung), um diese Risiken zu minimieren?
es gibt sog. kreditausfallversicherungen, auch versicherungen gegen „arbeitslosigkeit“. die bedingungen, unter denen die versicherung dann in leistung treten muß, sind aber i.a. extrem eng ausgelegt. außerdem zahlen die i.a. auch nicht den gesamten kredit, sondern nur für einen bestimmten zeitraum. und: die teile sind EXTREM teuer.
Weiß jemand von Euch was oder kann mir sagen, wo ich entsprechende
Informationen finde? Oder wonach ich Ausschau halten soll? Ich
weiß ja noch nicht mal, wonach ich googeln soll.
schlagworte stehen ja schon im text oben. im übrigen kann da auch der bankmensch eine menge dazu sagen - einfach mal unverbindlich fragen 
empfehlen würde ich auf alle fälle eine risiko-lv - die hilft zwar nur im todesfall und nicht bei krankheit, aber immerhin! der erbe wird´s danken.
eine bu sollte sowieso vorhanden sein (im falle einer nach längerer kranheit sich ergebenden bu, z.b.), kredit oder nicht, wenn man verheiratet ist und/oder kinder hat/haben will. da kann die summe dann auch so hoch gewählt werden, daß zumindest das „kreditausfallrisiko“ bis nahe null dezimiert werden kann.
saludos, borito