Kredit belastetes jaus überschreiben?

Hallo zusammen,

meine Eltern wollen mir ihr Haus überschreiben, da mein Dad wahrscheinlich in Privatinsolvenz gehen muss. Das Haus wurde meines wissens damals mit einem Kredit belastet und das Haus als Sicherheit angegeben. Nun ist meine Frage, wenn ich das haus überschrieben bekomme, wird mir dann auch der Kredit angerechnet oder bleibt der bei meinem Vater, da er ja den abgeschlossen hat.

Vielen Dank für die Antworten!!

Hallo Vermutlich wurde der Kredit als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen. Daher wird der Kredit als Grundpfandrecht übernommen. Die Sache mit dem Überschreiben hat einen Haken. Innnerhalb der nächsten sieben Jahre kann das Insolvenzgericht sprich der Insolvenzverwalter die Schenkung rückgängig machen und das Haus zwangsversteigern. Nur wenn das Haus an Sie verkauft wird, zu einem annähernd normalem Preis kommt man da raus. Kaufpreis minus Kredit. Ihr Vater sollte auf jeden Fall Rechtsberatung suchen bevor er in Insolvenz geht. Diese Insolvenzberater sind richtige Schw… wenn man sich überhaupt nicht auskennt. Gruß juegud

Hallo zusammen,

meine Eltern wollen mir ihr Haus überschreiben, da mein Dad
wahrscheinlich in Privatinsolvenz gehen muss.

Anmerkung:
Der Insolvenzverwalter, so es denn zur Insolvenzeröffnung kommt, hat etliche Anfechtungsrechte. Diese Eigentumsübertragung wird er mit Sicherheit anfechten, wenn zwischen Verkehrswert und Belastungen ein Nettovermögensbetrag bleibt.
Eine Vermögenslosstellung wird er nicht akzeptieren.
Lesen Sie
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__129.html
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__134.html
Alle §§ der Insolvenzordnung finden Sie unter
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/

Das Haus wurde

meines wissens damals mit einem Kredit belastet und das Haus
als Sicherheit angegeben. Nun ist meine Frage, wenn ich das
haus überschrieben bekomme, wird mir dann auch der Kredit
angerechnet oder bleibt der bei meinem Vater, da er ja den
abgeschlossen hat.

Antwort:
Ich gehe davon aus, dass der Kredit grundpfandrechtlich im Grundbuch gesichert ist.
Es ist eine Entscheidung Ihres Vaters, ob er Kreditnehmer bleibt oder nicht.
Die kreditierende Bank redet da mit.
Sie muß innerhalb von 6 Monaten (BGB) seit Ihrer Kenntnis der Eigentumsübertragung Stellung nehmen, ob sie die neuen Verhältnisse wie sie im Kaufvertrag stehen, akzeptiert.
Soll der Vater Kreditnehmer bleiben, dann müssen Sie eine sogenannte Zweckbestimmungserklärung zur Grundschuld unterschreiben, quasi: Kreditnehmer bleibt ihr Vater, Sie haften mit der Liegenschaft als neuer Eigentümer dinglich (nicht persönlich). Sozusagen als Drittsicherheitengeber.
Will der Vater, dass Sie Kreditnehmer werden, hat die Bank auch mitzuschwätzen. Diese kann Sie als Kreditnehmer akzeptieren (wenn die durchzuführende Prüfung der Kreditbeurteilung = Bonitätsprüfung positiv ausfällt) oder auch nicht.

Bleibt der Vater Kreditnehmer und geht in Insolvenz, gelten seine Kredite seiner Bank/en automatisch als fällig (wie gekündigt).
Ist der Vater in Insolvenz und ist er Eigentümer der Immobilie, wird diese vom InsoVerwalter in Beschlag genommen (Belastung in Abteilung II „Die Insolvenzverwaltung ist angeordnet“).
Dann wird die Bank zwangsversteigern, sich befriedigen und den Rest aus dem 1/2-Eigentumsanteil des Vaters bekommt die Insolvenzmasse, den Rest aus dem verbleibenden Erlös der Mutter bekommt diese.
Ich unterstelle, dass die Mutter zumindest dinglich für den Kredit mithaftet.

Das primäre Problem ist die Übertragung der Liegenschaft ohne Gegenleistung oder nur mit einer teilweisen Gegenleistung auf Sie oder Dritte. Da greift der InsoVerwalter mit einer Anfechtungsklage ein.

Grüsse
Bracco

Vielen Dank für die Antworten!!