Frage: Habe im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag eine RSV-Versicherung abgeschlossen,welche auch bei Arbeitslosigkeit zahlt.
Nun werde ich mich selbständig machen und lt. Vers.-Bedingungen zahlt diese AL-Versicherung natürlich nicht für Selbständige. Nachdem dieser Kredit jedoch noch ein paar Jahre läuft, stellt sich jetzt die Frage, ob der Teil AL-Versicherung vorzeitig herausgenommen werden kann, denn diese Absicherung kostet ja ne Menge und ich kann sie ja gar nicht mehr nutzen.
Ferner habe ich Bedenken, ob ich jetzt mit dem Kreditunternehmen Schwierigkeiten bekomme, da ich mich selbständig mache, aber ich muß das ja angeben. Muß ich hier mit Problemen rechnen?
Danke für die Infos!
Hallo,
eine Kündigung einer RSV führt dazu, dass der Kunde den Anspruch auf die Erstattung des Rückkaufswertes hat. Dieser ist meist erbärmlich niedrig, da die Masse der Beitragssumme als Vertriebsprovision ausgeschüttet wird. Also erst einmal fragen, wie hoch der Rückkaufswert ist.
Eine Teilkündigung eines Teils der RSV ist sehr ungewöhnlich. Ob das geht wird man im Einzelfall erfragen müssen. Nur ist ein Teil von wenig natürlich richtig wenig. Ob sich das lohnt?
Muss die Bank informiert werden?
Typischerweise steht in den Kreditbedingungen, dass die Bank bei einer relevanten Änderung der Einkommensverhältnisse informiert werden muss. Einfach einmal nachlesen.
Bei einem Ratenkredit wird es der Bank nicht auffallen (solange die Raten gezahlt werden). Der Dispo bei Girokonto hängt aber vom eingehenden Gehalt ab. Dies wird auch technisch meist überwacht. Fällt also die Gehaltszahlung weg, kündigt die Bank oft den Dispo.
Erhöhr sich das Risiko, kann die Bank gemäß ihrer AGB die Stellung von Zusatzsicherheiten verlangen.
Aber vor allem: Selbstständigkeit setzt ein gewisses finanzielles Polster voraus. Man muss in der Lage sein, den Lebensunterhalt der Startphase, notwendige Investitionen und eine Rücklage für unvorhergesehenes zu finanzieren. Startet man ohne eine solche Rücklage und statt dessen mit Schulden, ist das Risiko der Selbstständigkeit unverhältnismäßig hoch.
ist meist erbärmlich niedrig, da die Masse der Beitragssumme
als Vertriebsprovision ausgeschüttet wird.
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Wenn Du Recht hättest, wären wir Versicherungsvermittler alle stinkreich. Die Vertriebsprovisionen liegen in der Regel im unteren Prozentbereich der Beitragssumme (abhängig von der Sparte und der Gesellschaft).
Hallo Nordlicht,
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Wenn Du Recht hättest, wären
wir Versicherungsvermittler alle stinkreich. Die
Vertriebsprovisionen liegen in der Regel im unteren
Prozentbereich der Beitragssumme (abhängig von der Sparte und
der Gesellschaft).
Bei „normalen“ Versicherungen ja.
Hier reden wir aber von Restschuldversicherungen. Die Vermittelt meist die Bank. Und als Bänker kann ich bestätigen, dass die Bank hier ordentliche Vertriebsprovisionen bekommt.
Aber vieleicht erfahren wir von Ursprungsposter ja noch, wie hoch der Rückkaufswert tatsächlich sein wird.