Und zwar haben Verwandten von mir einen Kredit für ein Haus aufgenommen (bei einer Sparkasse). Die Abzahlung sollte über eine festgelegte Anzahl von Jahren laufen. Jetzt sind meine Verwandten aber durch eine Erbschaft schon früher zu Geld gekommen und würden das Haus ganz gerne sofort Abzahlen, um Zinsen zu sparen. Genau das ist der Bank natürlich nicht so lieb und weigert sich, solch eine Zahlung anzunehmen. Gibt es eine Möglichkeit seinen Kredit trotzdem schon früher auszugleichen?
Hallo!
Das ist unglaublich. Mit welcher Begruendung weigert sich die Bank, die Zahlung anzunehmen? Die Bank kann das nicht verweigern, obwohl manche Banken eine Zinsvorzahlung eines halben Jahres verlangen koennen. Eine sogenannte Strafgebuehr, die aber nicht erlaubt ist und man die Bank anklagen kann.
lieb und weigert sich, solch eine Zahlung anzunehmen. Gibt es
eine Möglichkeit seinen Kredit trotzdem schon früher auszugleichen?
Verträge müssen eingehalten werden. Was würdest Du sagen, wenn es umgekehrt wäre. Deine Verwandten hätten nicht geerbt, und der Bank käme plötzlich in den Sinn, das Restdarlehen sofort haben zu wollen ?
Das ist nicht richtig. Die Bank kann das nicht, der Kunde
schon.
Aha - und woher hast du diese Information?
Wie praktisch. Dann braucht man ja eigentlich auch keinen Kreditvertrag zu unterschreiben, wenn man sich als Kunde eh nicht dran halten muss.
Die Bank kann einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmen, muss aber nicht. Und falls sie zustimmt, wird sie sich den Zinsausfall mittels Vorfälligkeitsentschädigung begleichen lassen…
Vielleicht sollten die Verwandten des OP mal einen Blick in ihren Kreditvertrag werfen. Da steht vermutlich auch was zum Thema Kündigung drinnen…
Es ist meine persoenliche Erfahrung. Vor 3 Jahren haben ich selber meine Leihe vorbezahlt. Egal was in dem Vertrag steht, die einzelnen Paragraphen duerfen nicht gegen allgemeine Finanzordnungen treten. Wenn das geschieht und die Vorzahlung weigert oder unmoeglich macht, dann sofort die Bank anklagen. Die Bank kann eine vorzahlung in keinem Fall weigern und darf das nicht.
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wie schon geschrieben, Verträge werden gemacht, um sie einzuhalten.
Falls sich Banken auf eine vorzeitige Rückzahlung einlassen (was sie nicht müssen), verlangen sie für den entgangenen Zins eine Vorfälligkeitsentschädigung (VE).
Wie lange läuft denn der Kredit insgesamt?
Falls die Laufzeit mehr als 10 Jahre beträgt, kann dieser nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden, ohne dass dafür VE anfällt.
Evtl. gibt es ja auch ein jährliches Sondertilgungsrecht, dass im Vertrag vereinbart wurde?
Dann könnte man unter Ausnutzung der Sondertilgungen die Laufzeit zumindest stark verkürzen.
Oder der Tilgunganteil der lfd. Rate kann erhöht werden, damit man schneller schuldenfrei wird. Diese Möglichkeit könnte im Kreditvertrag eingeräumt sein, ansonsten hilft nur ein Gespräch mit der Bank.
Ich bin kein Rechtswissenschaftler. Jeder Jurist wird das aber beantworten koennen. Ich werde einen anfragen, vielleicht hast du Glueck und bekommst eine Antwort. Du bist ein Bankangestellter, wie ich von der Vika entnehmen kann. Frag die juristische Abteilung, falls diese ehrlich sind und nicht nur an die Iteressen ihrer Bank denken, werde sie dir sagen, und schreibe hier die Antwort.
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Bankangestellter, wie ich von der Vika entnehmen kann. Frag
die juristische Abteilung, falls diese ehrlich sind und nicht
nur an die Iteressen ihrer Bank denken, werde sie dir sagen,
Du solltest Dich an den Gedanken gewöhnen, daß Du falsch liegst. Da das nicht das erste mal ist, wäre ich Dir dankbar, wenn Du bei Deinen Antworten zukünftig etwas gewissenhafter wärest. Nicht immer wird sich jemand finden, der hinter Dir herfegt.
falsch.
Vorfälligkeitsentschädigungen sind durchaus notwendig, sinnvoll und selbstverständlich legal, da vertraglich vereinbart und nicht sittenwidrig oder im Sinne einer überraschenden Klausel für den Kunden schädlich.
Die Bank muß sich an den Vertrag genau so halten wie der Kunde.
Wenn Du das anders siehst, empfehle ich Dir ein Studium des Vertragsrechtes.
Leider bin ich nicht falsch. Die Bank darf eine Vrozahlung nicht weigern. Das es manche Banken geben die es tun, und noch andere geben die eine Strafgebuehr verlangen, das geschieht weil die Kunden nicht ihre Rechte wissen und voll ausnutzen. Ich beriet dem topic starter er solle nicht auf die Tricks der Banken rein fallen. Das solltest du auch tun.
Hallo,
weil ich satt habe von diesem topic und von den Bankangestellten, hier mein letztes Wort.
Die Bank kann eine Vorzahlung nicht weigern.
Falls das geschieht, sofort eine Rechstanwalt engagieren. Lass dich von den Kosten scheuen, im Gericht wirst du recht bekommen, die Bank wird bestrafft und die Bank wird alle Kosten uebernehmen muessen, auch eine Entschaedigung wegen seelischer Belaestigung. Falls die deutschen Gerichte nicht helfen, sofort sich an EU wenden. Es gibt schon zu viele Praezidenzfaelle wie dein Fall, und alle haben ihr Recht bekommen.
dann hältst du veilleicht auch endlich die Klappe und verbreitest keinen weitern nachweislich falschen Unsinn.
Nur mal am Rande: Übernimmst Du die Kosten für den Anwalt des armen Posters, der sich auf Deinen „fachlichen“ Rat verlässt und damit auf die Fresse fliegt?
Dann setz Dich doch direkt mit ihm in Verbindung und setze eine Kostenübernahmeerklärung zu Deinen Lasten auf.
Praezidenzfaelle wie dein Fall, und alle haben ihr Recht
bekommen. Ohne Ausnahme.
Das gleiche gilt fuer sogenannte „Strafgebuehren“ oder etliche Entgeltugnskosten, die manche Banken so hoch trieben, das eine Vorzhalung als unrentable scheint. „Strafgebuehr“ ist nicht erlaubt.
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Leider bin ich nicht falsch. Die Bank darf eine Vrozahlung
nicht weigern.
Doch, darf sie. Durch Wiederholung wird es nicht richtiger.
Nur um spaßeshalber darauf einzugehen: wenn ein Kreditinstitut die einseitige Kündigung seitens des Kreditnehmers akzeptieren müßte (was nicht der Fall ist), warum sollte der Gesetzgeber dem Kreditnehmer dann ausdrücklich ein Kündigungsrecht nach zehn Jahren bzw. nach der Zinsbindung einräumen? http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__489.html
Das es manche Banken geben die es tun, und noch
andere geben die eine Strafgebuehr verlangen, das geschieht
weil die Kunden nicht ihre Rechte wissen und voll ausnutzen.
Ich beriet dem topic starter er solle nicht auf die Tricks der
Banken rein fallen. Das solltest du auch tun.
Ja, nee, ist klar.
Was sagt die Rechtsabteilung deiner Bank?
Ich werde mich doch nicht damit blamieren, daß bei denen anfrage, ob bzgl. des Kreditgeschäfts einer der wesentlichen Grundsätze unseres Zivilrechts gilt, der da lautet: Verträge sind zu erfüllen.
Einen Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung gibt es nur unter den in § 489 BGB beschriebenen Voraussetzungen. In jedem anderen Fall ist eine vorzeitige Rückzahlung nur möglich, wenn sich das Kreditinstitut darauf einläßt.
Sofern man letzteres anstrebt ist höfliches und professionelles Auftreten deutlich hilfreicher als das Vorbringen Deiner krausen Theorie.