Kredit frühzeitig ablösen bei über 70% Zinsen?

Ich habe vor einigen Monaten (6) ein Kredit von privat aufgenommen. Es waren 2000 Euro. Den zahle ich in einem Jahr zurück.
Ebenfalls zahle ich als Zinsen jeden Monat eine Pauschale von 120 Euro.
Habe jetzt schon an die Person X 1716 Euro zurück gezahlt! Will nicht nochmal soviel zahlen. Kann ich dem Typ X einfach den Rest auf einmal zahlen und gut ist?
Ist es nicht verboten, soviel Zinsen zu nehmen?

Bitte um Hilfe…

sind die 120 eur tatsächlich zinsen? oder ist da auch tilgung mit dabei? was zahlst du denn im monat komplett an den herrn?
wenn das tatsächlich nur die zinsen sind, ist das wucher. und ich meine mich zu erinnern, dass das gesetzlich verboten ist.
grundsätzlich würde ich guten willen zeigen und den typ ansprechen, dass du aufeinmal zurückzahlen willst. stellt er sich quer, ab zum anwalt. ist es vertraglich sogar mit dem prozentsatz festgehalten, haste noch bessere karten.

Hallo Kevin,

Ich habe vor einigen Monaten (6) ein Kredit von privat
aufgenommen. Es waren 2000 Euro. Den zahle ich in einem Jahr
zurück.
Ebenfalls zahle ich als Zinsen jeden Monat eine Pauschale von
120 Euro.
Habe jetzt schon an die Person X 1716 Euro zurück gezahlt!
Will nicht nochmal soviel zahlen. Kann ich dem Typ X einfach
den Rest auf einmal zahlen und gut ist?

Das kommt auf die Vereinbarungen an, die ihr getroffen habt. Wenn ein Kreditvertrag vorliegt, solltest du dort rein schauen.

Ist es nicht verboten, soviel Zinsen zu nehmen?

Bitte um Hilfe…

Das kann dir nur ein auf diesem Gebiet spezialisierter Anwalt beantworten. Es gibt so etwas wie Wucher, aber was dort rein zählt und ob es auch im privaten Bereich dahingehend Regelungen gibt, kann nur ein Rechtsbeistand klären.

Viele Grüße

Also einen Vertrag haben wir abgeschlossen. Da steht nur, dass der Betrag in 12 monatsraten bezahlt werden muss. und ein Pauschalbetrag in Höhe von 120 euro monatlich bezahlt werden muss. Wann kann denn passieren, wenn ich einfach den Betrag auf einmal zurück zahle und die letzte pauschale in höhe von 120 euro?..

Hallo,
für mich hört sich das so an, als wäre der vereinbarte Zinssatz sittenwidrig und der Vertrag damit wohl nichtig (als hätte es den gar nicht gegeben).

Ich kann dir nur empfehlen, gehe zu einem Anwalt!!!

Andreas

Hallo,

wie gesagt, rechtlich kann und darf ich keine Tipps, Ratschläge und Empfehlungen geben. Ob und welche Folgen das haben könnte, kann nur ein Rechtsanwalt beantworten. Aber eine Rücksprache mit dem Vertragspartner kann sicherlich nicht schaden.

Viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dieser meinte, das ich den nicht früher abzahlen kann, da wir ja einen vertrag abgeschlossen haben. ebenfalls habe ich ihn aber drauf aufmerksam gemacht, das wir mündlich vereinbart hatten, dass ich das auch eher komplett unnd in höheren raten zurückzahlen kann…

ist das ein kredithai???

Ich kann und möchte darüber keine Meinungen oder Äußerungen abgeben. Der Ansprechpartner ist der Anwalt sowie der Vertragspartner. Bindend sind auf jeden Fall die vertraglichen Vereinbarungen.

Grüße

Jau, das ist wucher.

  1. sittenwidrig
  2. strafbar

Zinsen und verzugszinsenberechnung findest du hier:
http://basiszins.de/

gemäß § 138 BGB nichtiger Vertrag, durch den wucherische Zinsen versprochen werden. I.d.R. ist von einem auffälligen Missverhältnis dann auszugehen, wenn der vereinbarte Zins etwa beim Zweifachen des Marktzinses liegt.

Ist es nicht verboten, soviel Zinsen zu nehmen?

Verträge sind einzuhalten!

Ob Wucher vorliegt, und damit der Vertrag aufgehoben werden kann, kann Dir ein Anwalt sagen.

Erdbeerzunge

Bitte um Hilfe…

Hallo,

lese Dir mal den folgenden Wikipedia Artikel durch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zinswucher

Wenn Du weitere Fragen hast, gerne.

Viele Grüße

Carsten

Hallo,
den genauen Gesetzestext der Wucher und Sittenwidrigkeit findest du im § 138 BGB.
Dies sollte aber hier gegeben sein.
Daher verstößt der privat geschlossene Darelehnsvertrag dagegen und ist meiner Meinung nach somit ungültig.
Ich würd einfach mit ihm reden, sollte er darauf nicht eingehen -> RA konsultieren bzw. Verbraucherschutzzentrale etc.

Gruß vom Banker
http://www.der-banker.de/

hallo,
sie haben nichts schriftliches fest gesetzt, und zinsen müssen sie nicht zahlen. teilen sie ihn es mit das sie die zinsen nicht mehr zahlen wollen. wenn er nicht einverstanden ist, dann zahlen sie ihn nur noch den rest ab und mehr nicht. geben sie ihn seine ca 300 euro noch, und machen sie sowas niocht nochmal…denn privat geld leihen sollte man besser sein lassen.

Hallo,

wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie nicht so einfach davon zurücktreten. Sollte es sich um Wucher nach §138 handeln, sieht das ganze anders aus. Es gibt leider keinen Pauschalen Satz ab wann Wucher gilt. Dies müsste ein Gericht klären. Da icht nicht alle Daten habe, kann ich Ihnen auch nicht den Jahreszins nennen. Anhand dessen kann man schauen, ob es in Richtung Wucher geht.

MFG

Also wie gesagt, ich zahle die geliehenen 2000 Euro in 12
Monaten zurück.
Zusätzlich zahle ich jeden Monat eine „Pauschale“, in Höhe
von 120 Euro. Gesamt zurück gezahlt habe ich dann also
nach 12 Monaten rund 3.440,00 Euro. Also an Zinsen habe
ich 1.440,00 Euro gezahlt in 12 Monaten.
Wieviel % wären das dann???

Das entspricht einem Jahreszins von 72% und einem effektiven von 101,22%. Dadurch sollte der Tatbestand laut §138 BGB bestehen. Genaue Informationen kann Ihnen natürlich nur ein Rechtsanwalt geben.

MFG

der Betrag kann sicher in einer Summe zurückbezahlt werden. Zinssätze werden vergeben nach dem Markt, der Bonität und der Absicherung. Ich hätte keinen Kredit mit einem Zinssatz von 70% p.a. aufgenommen; wozu gibt es Banken mit derzeit recht günstigen Zinsen? Zur Not empfehle ich den Gang zu einem Anwalt.
Viele Grüße,Verena

Antwort:
Du kannst natürlich den Kredit auf einmal zurückzahlen.
Ich gehe davon aus, dass der Kreditvertrag mündlich, nicht schriftlich, besteht.
Ich bin schon sehr erstaunt, welche Gegenleistung Du erbringst bzw. mit dem Geldgeber vereinbart hast.
In der BRD beginnt der Wucher m.W. bei ca. 20-25%.
Vor Gericht käme der private Geldverleiher nicht durch.
Bracco

Also, der Vertrag ist schriftlich und ich habe diesen nun heute eine Nachricht zu kommen lassen und ihn auf bestimmte Dinge aufmerksam gemacht…

Mal sehen, was dabei rumkommt.

Ich danke auf jeden Fall allen, die mir helfen wollte!

Lieben Gruß

Kevin