Kredit für den Ex-Partner aufgenommen

Hallo,

ich habe in meiner letzten Beziehung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einen Kredit über 4000 € für meinen damaligen Partner aufgenommen. Mit dem Geld wurden also seine Schulden beglichen. Nun macht er keinerlei Anstalten, mir das Geld zurückzuzahlen.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich mein Geld wiederbekomme?

VIelen Dank im voraus.

Wenn du da keinen separaten schriftlichen Kreditvertrag geschlossen hast, sehe ich da persönlich schwarz. Nen RA wird dir wahrscheinlich auch nicht mehr sagen können bzw. wird dir ned viel Hoffnung machen.

Gruß
martin
http://www.der-banker.de/

Hallo,

Deine Angaben sind sehr pauschal.

Wer hat Insolvenz angemeldet?
Dein Partner selber (also Privatinsolvenz) oder seine Firma?
Gibt es etwas Schriftliches, mit dem die Vergabe bzw. die Rückzahlungsverpflichtung des Kredites nachzuweisen ist?

Wenn Du während eines laufenden Insolvenzverfahrens einen Kredit gewährst, dürften die Chancen gering sein, dass Geld wieder zu sehen. Denn Du hast dann ja nur andere Gläubiger abgelöst und bist selber Gläubiger eines insolventen Schuldners geworden. Deine Forderung hättest Du zumindest im Rahmen des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden müssen.

Ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zur Klärung des Sachverhaltes und dann evtl. Geltendmachung bestehender Rechte wirst Du hier meines Erachtens nicht weiterkommen.

Viele Grüße!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich weiß, dass die Lage nicht rosig ist.

Aber irgendwie sehe ich es nicht ein das er sich auf meine Kosten ein schönes Leben macht.
Eine weitere Frage die sich mir auftut ist folgende: Er ist noch im Insolvenzverfahren, kann ich mich jetzt noch als Gläubigerin melden?

Menschlich gesehen ist das zwar sehr unfein, aber ich habe es auch nicht so dicke, dass ich mein Geld verschenken kann.

Melden sicherlich ja, nützen, eher nein.
Menschlich hin, menschlich her, beim Geld hört sich die Freundschaft auf.

Bei Zahlungsverzügen empfehlen sich allgemein z.B. gerichtliche Mahnverfahren oder eine Erstberatung beim Rechtsanwalt.

Es kann Sinn machen, den Kredit zu kündigen und sofort fällig zu stellen, und einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, welcher 30 Jahre lang betrieben werden kann.

Sofern beim Ex nichts zu holen ist, werfen Sie aber dem „schlechten“ Geld noch „gutes“ Geld hinterher.

Individuelle Rechtsberatung mit Prüfung Ihres Falles leistet gern ein Rechtsanwalt. Das Geld für die Erstberaung mit Prüfung des Kreditvertrages würde ich persönlich ausgeben.

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann ist das geld wohl futsch…das ist aber kein böser wille von ihm, so sind die gesetze alles gehört zur insolvenzmasse.

wenn kein verfahren eröffnet wurde,dann mahnbescheid vollstreckungsbescheid und ev.

Antworten:
Du hast also Deinem Ex ein Darlehen gegeben.
Ein Darlehen gibt man regelmässig nur per Darlehensvertrag, also schriftlich (Beweisfunktion).
Dann musst Du zum Anwalt und es einklagen bzw.
über Mahn-/Vollstreckungsbescheid zum Erfolg kommen.
Es stellt sich nur die Frage, ob Dein Ex Vermögen/Einkommen hat, welches pfändbar ist.
Wenn er die Hand gehoben hat (eidesstattliche Versicherung = EV, früher: Offenbarungseid), schaust Du in die Röhre. Regelmässig muß er die EV nur alle drei Jahre neu abgeben, es sei denn er hat z.B. die Arbeitsstelle gewechselt und Du kommst nicht dahinter, wo er jetzt arbeitet. Dann kannst Du mit Deinem Vollstreckungsbescheid (gerichtlicher Titel) zuschlagen.
Allerdings muß er soviel verdienen, dass nicht alles unpfändbar ist.
Erkundige Dich wegen unpfändbaren Gehaltsteilen unter folg. www-Adresse:
http://www.sozialleistungen.info/themen/pfaendungsta….

Mir ist bei Deiner Frage nicht ganz klar, ob sich Dein Ex noch im Insolvenzverfahren oder der Restschuldbe- freiungsphase (RSB) befindet. Sollte das zutreffen, hat er noch Pfändungsschutz (Inso dauert 6 Jahre seit dem Tag der Antragstellung auf Inso).
Ist er nicht mehr in der Insolvenz und auch nicht in der RSB-Phase, dann kannst Du ihn pfänden, wenn Du einen Vollstreckungsbescheid hast.

Ein Darlehen ist auch mündlich gültig. Du hast dann das Problem des Beweises wenn Du ihn verklagen willst.
Aber vielleicht kannst Du einige Beweismittel zusammenkratzen. Dann rede mit Deinem Anwalt um die Chancen auszuloten (Erstberatung, kostet i.d.R. ca. Euro 50,00).

Grüsse
Bracco

Hallo, die einzige Möglichkeit ist, über einen Anwalt zu gehen, falls Ihr Ex-Partner von sich aus das Geld nicht zurück bezahlt. Ein Anwalt klärt dann mit Ihnen alles weitere ab, ob es einen Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner gibt usw.
Alles Gute! V.

Hallo doro359,

vielen Dank für die Anfrage. Meiner Meinung nach, ist es schwierig, das Geld wiederzubekommen.

Sie haben einen Kredit aufgenommen und das Geld an eine andere Person weiterverliehen.

Grundsätzlich ist die Person natürlich verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen.
Aber die wichtige Frage hierbei ist, ob Sie das beweisen können.
Gibt es einen schriftlichen Vertrag über die 4.000 Euro?
Wenn ja, können Sie gerichtet gegen die Nichtrückzahlung vorgehen.
Wenn es nur einen mündlichen Vertrag gibt, gilt dieser grundsätzlich genauso, nur ist es natürlich sehr schwierig, dies zu beweisen.
Vielleicht haben Sie ja Zeugen für den mündlichen Vertrag?
Vielleicht haben Sie ja schon Einzahlungen von Ihrem Ex-Partner auf Ihrem Girokonto mit dem Verwendungszweck „3. Rate für die 4.000 Euro“?

Zu dem Thema habe ich noch einen Artikel gefunden:
http://www.kredit-artikel.de/sonstiges/bei-geld-hoer…
„Beim Geld hört die Freundschaft auf“.

Fazit: ohne ein schriftlichen Vertrag wird es leider sehr schwierig für Sie werden.

Hallo Doro,

nein leider gibt es da keine rechtliche Möglichgkeit, außer ihr habt etwas aufgesetzt welches bei einer evtl. Trennung gilt. Sonst kannst Du nur hoffen…

aber wenn Du willst kannst Du hier etwas Geld sparen :smile: im.wechseln-online.de

Gruß Kai

Hallo Doro,

mit Deinem Problem solltest Du zu einem Rechtsanwalt gehen und Deinen Ex-Partner eventuell verklagen.

Aber bei Insolvenz kannst Du einem nackten Mann in die Tasche greifen!

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg
http://www.stefanschulze.info
http://finanzierung-wuppertal.de/web20
http://www.baufinanzierung-ohne-eigenkapital.info

Nein!
Gibt es nicht!
Leider kann man da nichts anderes sagen

Hi,
gibt es darüber etwas Schritliches? Irgendetwas, dass den Sachverhalt beweist? Wenn ja, ab zum Anwalt damit.
Grundsätzlich könntest du auch selbst ein Mahnverfahren anstrengen und bei wiederholtem Nichtzahlen wird gepfändet, aber ein Anwalt würde das für dich übernehmen.
Kannst du nicht nachweisen, dass du das Geld für ihn aufgenommen hast, wirst du auf dem Betrag wohl sitzen bleiben.
Grüße

Hallo doro,

nein das Glaube ich nicht, denn die Bank hat das Geld von dir zu bekommen und nicht von deinem Partner.

Wenn du keinen „Privatvertrag“ mit deinem Partner gemacht hast, gibt es keine andere chance als zu abzuwarten, ob du das Geld wieder zurück bekommst.

mfg Kreditexperte