Antworten:
Du hast also Deinem Ex ein Darlehen gegeben.
Ein Darlehen gibt man regelmässig nur per Darlehensvertrag, also schriftlich (Beweisfunktion).
Dann musst Du zum Anwalt und es einklagen bzw.
über Mahn-/Vollstreckungsbescheid zum Erfolg kommen.
Es stellt sich nur die Frage, ob Dein Ex Vermögen/Einkommen hat, welches pfändbar ist.
Wenn er die Hand gehoben hat (eidesstattliche Versicherung = EV, früher: Offenbarungseid), schaust Du in die Röhre. Regelmässig muß er die EV nur alle drei Jahre neu abgeben, es sei denn er hat z.B. die Arbeitsstelle gewechselt und Du kommst nicht dahinter, wo er jetzt arbeitet. Dann kannst Du mit Deinem Vollstreckungsbescheid (gerichtlicher Titel) zuschlagen.
Allerdings muß er soviel verdienen, dass nicht alles unpfändbar ist.
Erkundige Dich wegen unpfändbaren Gehaltsteilen unter folg. www-Adresse:
http://www.sozialleistungen.info/themen/pfaendungsta….
Mir ist bei Deiner Frage nicht ganz klar, ob sich Dein Ex noch im Insolvenzverfahren oder der Restschuldbe- freiungsphase (RSB) befindet. Sollte das zutreffen, hat er noch Pfändungsschutz (Inso dauert 6 Jahre seit dem Tag der Antragstellung auf Inso).
Ist er nicht mehr in der Insolvenz und auch nicht in der RSB-Phase, dann kannst Du ihn pfänden, wenn Du einen Vollstreckungsbescheid hast.
Ein Darlehen ist auch mündlich gültig. Du hast dann das Problem des Beweises wenn Du ihn verklagen willst.
Aber vielleicht kannst Du einige Beweismittel zusammenkratzen. Dann rede mit Deinem Anwalt um die Chancen auszuloten (Erstberatung, kostet i.d.R. ca. Euro 50,00).
Grüsse
Bracco