Hallo Carolina,
wenn die Rechnungen von der Hochschule auf den Namen der Firma ausgestellt sind, dann hat das natürlich Auswirkungen auf den Abzug als Werbungskosten bei Ihnen, denn nur Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, stellen m.E. auch abzugsfähige Kosten für Sie dar. Die Firma lässt sich vermutlich die Rechnungen auf den Namen der Firma ausstellen, damit die Firma die Kosten dafür als Betriebsausgaben ansetzen kann.
Das ist aber eigentlich nicht korrekt, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, denn Sie bezahlen die Kosten für das Studium über einen Kredit, den die Firma Ihnen gibt. Ergo wären Sie eigentlich der Rechnungsadressat, denn die Firma trägt ja nicht die Kosten für die Hochschule, sondern Sie.
Insgesamt meine ich, dass sich für Sie ein Gang zum Steuerberater lohnen würde. Ich denke mit 1 bis max. 2 Stunden Beratung sollte klar sein, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie die Kosten für die Fortbildung als Werbungskosten ansetzen können, denn das ist es, was anzustreben ist.
Evtl. könnte Ihnen auch ein sog. Lohnsteuerhilfeverein helfen, die Kosten hierfür sind vielleicht nicht ganz so hoch. Sie können auch bei Ihrem örtlichen Finanzamt vorbei gehen und Ihre Fragen stellen, im Prinzip ist das Finanzamt auskunftspflichtig, allerdings müssen Ihre Fragen schon sehr konkret sein (und leider kommt es auch ein wenig darauf an, bei wem sie landen).
Es ist schwierig in einem Forum wie diesem Ihre Fragen so zu beantworten, dass alles „wasserdicht“ ist und sie später dann keine Probleme bekommen bei der Steuererklärung, denn leider gibt es bei steuerlichen Fragen immer viele Wenn-Danns (so wie mit dem Rechnungsadressaten). In so einem Fall sind Sie bei einem Steuerberater wirklich besser aufgehoben.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara