Kredit für Studium von Steuer absetzen

Hallo,

ich werde nächsten Monat ein berufsbegleitendes BWL-Studium beginnen.
Allerdings ist es ausschließlich möglich das Studium durch meine Firma finanzieren zu lassen. Diese wird jedes Semester den entsprechenden Beitrag an die Hochschule überweisen und dafür mit mir einen Darlehensvertrag eingehen. In dem Darlehensvertrag ist vermerkt, dass es sich um einen Kredit handelt !!!zur Weiterbildung bzw. für das Studium!!!
Das Darlehen kann ich die nächsten 6 Jahre abbezahlen.
Es ist also theoretisch möglich, den Betrag zu dem Zeitpunkt an die Firma zu überweisen, wenn diese auch die Überweisung an die Hochschule durchführt. Die Kosten können mir also direkt zur Studienzeit anfallen und !!!nicht nachträglich!!!
Ist es möglich diese Darlehenstilgung, jährlich von der Steuer irgendwie abzusetzen?

Hoffe jemand hat eine Antwort für mich.

Danke im Voraus.

Hallo,
zunächst muss geklärt werden, ob Sie bereits eine abgschlossene Berufsausbildung (z.B. eine abgschlossene Lehre) haben oder ob das berufsbegleitende BWL-Studium Ihre erste Berufsausbildung ist.
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium sind seit 1.1.2004 Ausbildungskosten und nur im Rahmen der Sonderausgaben begrenzt bis zu 4000 Euro absetzbar.
Arbeitnehmer hingegen können ihre Aufwendungen für eine berufliche Fortbildung voll als Werbungskosten geltend machen. Wichtig ist, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf oder den künftigen Einnahmen steht. Als Faustformel gilt: Alle Bildungsmaßnahmen, die nach Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung oder des Erststudiums absolviert werden, sind unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens Fortbildungskosten.
Insgesamt sind die Kosten für die Hochschule als Ausbildungskosten zu betrachten, egal wie sie finanziert werden. Zusätzlich können Sie die Zinsen als Ausbildungskosten ansetzen, nicht aber die Tilgungsraten (das wäre ja sonst ein doppelter Ansatz der Kosten, weil das Darlehen ja für die Kosten der Hochschule verwendet worden ist und diese Ausbildungskosten sind).
Zusätzlich können Sie im Internet mal nach dem Stichwort „Ausbildungskosten“ suchen, da gibt es jede Menge Seiten, die Ihnen zeigen, welche Kosten darunter fallen und welche nicht. Ich kann sie nicht alle aufzählen, aber anhand der dort genannten Beispiele kommen Sie mit Sicherheit klar.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Grundsätzlich sind Studiengebühren abzugsfähig. Eindeutiger wäre die Situation, wenn Sie das Darlehen ausgezahlt bekämen und die Studiengebühren selbst zahlten.
Dann können Sie die Studiengebühren als Werbungskosten absetzen (Anlage N, Seite 2).

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den Gebieten Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,

na, solche Fragen beantwortest du ja nach dem Studium sicher selbst :wink:.
Also: Bei jeder interessanten Frage im deutschen Steuerrecht finden sich verschiedene Auffassungen; man muss es halt mit der richtigen Begründung versuchen. In deinem Fall sehe ich aber gar kein Problem:

Du machst ganz offensichtlich eine Weiterbildung (steuerliche wichtig: keine (Erst-)Ausbildung!), da du ja nebenbei im Beruf arbeitest; die Kosten fallen ebenso offensichtlich zur Erreichung eines beruflichen Zieles an, aus dem du weitere Einnahmen (höheres Entgelt in der Zukunft genereiren willst). Dass die Kosten für dich „Kreditraten“ sind, ist m.E. steuerlich egal; ich würde diesen Aspekt aber nicht in den Vordergrund stellen, da der ein oder andere Finanzbeamte vielleicht mutmaßt, es gäbe keine „echten“ Kosten.

Ich hoffe, das hilft!
Viel Erfolg - auch beim Studium!
Roger

Hallo Barbara,

danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe bereits eine Ausbildung zur Industriekauffrau abgeschlossen.
Wie sicher sind Sie sich? Die Absetzbarkeit spielt eine wichtige Rolle in meiner Planung.
Es wäre also ganz sicher möglich, dass ich die Rechnungen die von der Hochschule AN DIE FIRMA ausgestellt werden mit meiner Steuererklärung einreiche und dadurch die Kosten absetzen kann?

Gruß
Carolina

Hallo Carolina,
wenn die Rechnungen von der Hochschule auf den Namen der Firma ausgestellt sind, dann hat das natürlich Auswirkungen auf den Abzug als Werbungskosten bei Ihnen, denn nur Kosten, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, stellen m.E. auch abzugsfähige Kosten für Sie dar. Die Firma lässt sich vermutlich die Rechnungen auf den Namen der Firma ausstellen, damit die Firma die Kosten dafür als Betriebsausgaben ansetzen kann.
Das ist aber eigentlich nicht korrekt, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, denn Sie bezahlen die Kosten für das Studium über einen Kredit, den die Firma Ihnen gibt. Ergo wären Sie eigentlich der Rechnungsadressat, denn die Firma trägt ja nicht die Kosten für die Hochschule, sondern Sie.
Insgesamt meine ich, dass sich für Sie ein Gang zum Steuerberater lohnen würde. Ich denke mit 1 bis max. 2 Stunden Beratung sollte klar sein, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Sie die Kosten für die Fortbildung als Werbungskosten ansetzen können, denn das ist es, was anzustreben ist.
Evtl. könnte Ihnen auch ein sog. Lohnsteuerhilfeverein helfen, die Kosten hierfür sind vielleicht nicht ganz so hoch. Sie können auch bei Ihrem örtlichen Finanzamt vorbei gehen und Ihre Fragen stellen, im Prinzip ist das Finanzamt auskunftspflichtig, allerdings müssen Ihre Fragen schon sehr konkret sein (und leider kommt es auch ein wenig darauf an, bei wem sie landen).
Es ist schwierig in einem Forum wie diesem Ihre Fragen so zu beantworten, dass alles „wasserdicht“ ist und sie später dann keine Probleme bekommen bei der Steuererklärung, denn leider gibt es bei steuerlichen Fragen immer viele Wenn-Danns (so wie mit dem Rechnungsadressaten). In so einem Fall sind Sie bei einem Steuerberater wirklich besser aufgehoben.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Hallo Carolina,

Fortbildung, Seminare, Weiterbildung all das sind Werbungskosten und somit von der Steuer absetzbar. Der Umweg über die Firma bringt Dir den Vorteil, dass Du steuern kannst wann Du Geld bezahlst, Mit der steuerlichen Betrachtung hat dies jedoch nichts zu tun. Wenn im Jahr 2010 Studiengebühren in Höhe von Eur 5.000 auf deinem Firmenkredit belastet werden, kannst Du 5.000 Eur von der Steuer absetzen - unabhängig davon wann Du es Deiner Firma bezahlst. Zinsen für diesen Kredit sind vielleicht auch noch absetzbar - würde ich versuchen.

Grüßle

Hallo Becca,

danke für deine Antwort.
Wie sicher bist du dir da? Ich habe auch schon gehört, da es sich um ein Kredit handelt und die Rechnung von der Hochschule nicht auf meinen Namen ausgestellt wird, sondern auf den Namen der Firma, kann ich die Kosten nicht geltend machen. Dem entsprechend überweise ich auch nichts, sondern nur die Firma der Hochschule.
Aber ich hab da auch nicht so viel Ahnung von, wenn ich das jetzt steuerlich absetzen will, müsste ich den Darlehensvertrag und die Rechnungen einreichen?

LG
Carolina

Hallo nochmal,

grundsätzlich stimmt was ich gesagt habe. Da bin ich mir sicher. Nicht sicher ist, was Du eigentlich bezahlst. Bezahlst Du die Studiengebühren an Deine Firma zurück, die diese Dir ausgelegt hat? Oder bezahlst Du Deiner Firma eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Kosten die Deiner Firma entstanden sind? Da liegt der Unterschied in der Bezeichnung des Ganzen. Schlussendlich ist das Ergebnis jedoch das selbe: Du hast Aufwand der Dir durch die Weiterbildung entstanden ist. Und so etwas ist von der Steuer absetzbar - egal ob das nun der Weg zur Studienstelle ist oder die Briefmarke für die Bewerbung oder der Abhefter für die Unterlagen - alles Werbungskosten.

Im Zweifel: einfach alles in der Steuererklärung eintragen, Belege dazulegen und dann sehen ob das Finanzamt das anerkennt oder nicht.

Grüßle Becca

Antwort:
Da sind Sie falsch. Suchen Sie sich Experten im Thema
„Steuer“.

Grüsse
Spahic

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina.

Hallo,

leider hab ich nochmal eine Frage.
Meine Situation hat sich leicht geändert. Die Rechnungen von der Hochschule werden jetzt auf meinen Namen ausgestellt, darum sehe ich jetzt keine Probleme mehr in der Absetzung.
Ich überlege aber jetzt einen Kredit von einer externen Bank aufzunehmen. Nun meine Frage: Ist es möglich diesen Kredit bzw. die zu zahlenden Zinsen später bei der Tilgung steuerlich geltend zu machen oder sollte ich auf keinen Fall einen Kredit aufnehmen?

Mit freundlichen Grüßen
Carolina.

Hallo Carolina,

die Zinsen stellen auf jeden Fall noch Weiterbildungskosten dar, denn der Kredit ist zur Finanzierung der Weiterbildung aufgenommen worden. Sie sind im Jahr der Zahlung (also auch noch nach Abschluss der Weiterbildung) als Werbungskosten anzusetzen.
Nicht aber die Tilgung, denn würden diese Zahlungen auch als Werbungskosten angesetzt, würden sie ja quasi zweimal berücksichtigt, denn der Kredit an sich wurde ja für die Weiterbildungskosten verwendet und diese kommen zum Abzug.
Daher gilt:
Zinsen sind abzugsfähig, Tilgung nicht.

Noch ein Hinweis:
Nach dem neusten Urteil des BFH wird die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungs- und Fortbildungskosten wohl neu geregelt werden. Deshalb rate ich Ihnen noch dazu in nächster Zeit ein wenig Aufmerksamkeit auf dieses Thema, das sicher auch in den Medien breit getreten wird, zu lenken. Denn es ist auch denkbar, dass der Gesetzgeber Obergrenzen o.ä, für solche Aufwendungen einführen möchte.

Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Wie Sie die Gebühren finanzieren, ist letzlich unerheblich. Sie sollten die Gebühren auf jeden Fall im Jahr der Zahlung als Werbungskosten absetzen. Sollte das Finanzamt das ablehnen, sollten Sie Einspruch erheben und auf das aktuelle Urteil zu diesm Fall verweisen.
Sie können aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Gesetzgeber hier aktiv wird, um die Absetzbarkeit einzudämmen bzw. gänzlich zu verwehren.

Hi,

Auch die Zinsen kannst Du absetzen aber wenn es sich vermeiden lässt würde ich das ohne Kredit machen - denn von 100 € bezahlten Kosten bekommst Du ja nur 35 bis 40 € vom Finanzamt wieder - der Rest leibt an Dir hängen.

Grüßle Becca

Hallo,

meiner Meinung nach kannst du alles (Tilgung und Zinsen) absetzen, sofern die dich in einem schon ausgeübten Berufsfeld weiterbildest. Es handelt sich dann und Werbungskosten zur Erzielung späterer Einkünfte.
(Das heisst aber nicht, dass das Finanzamt dir nicht vielleicht etwa naderes einreden möchte…)

Hartnäckig bleiben!

Viel Erfolg!
Roger

Hallo, die Zinsen müssten steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig sein. Alles Gute!