Hallo,
folgende Sachlage:
Im März 2011 wurde durch die Bank ein höherer Kredit bewilligt und als Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Nach der Kreditunterschrift hat der Bankberater dem Kunden eine Risikolebensversicherung empfohlen. Der Kunde hat daraufhin diese Versicherung abgeschlossen. Die Versicherungssumme würde allerdings nur einen Teil des Kredits abdecken. Soweit so gut.
Im März 2012 hat der Kunde auf Anraten seines Steuerberaters die Risikolebensversicherung wieder gekündigt.
Mitte April 2012 bekommt der Kunde einen Anruf von seinem Bankberater der ihn auf die gekündigte Versicherung hinweist und den daraus resultierenden Folgen (Kreditkündigung, da der Kredit damals „blanko“ vergeben wurde, ohne Sicherheiten).
In den Kreditverträgen steht allerdings nichts drin, was eine Risikolebensversicherung für die Kreditvergabe vorschreibt.
Meine Frage: Kann die Bank ohne weiteres den Kredit kündigen oder hat der Kunde irgendwelche Konsequenzen zu erwarten oder geht es dem Bankberater um seine Provision?
Vielen Dank
payco01