Kredit genehmigt, Risikolebensversicherung

Hallo,

folgende Sachlage:
Im März 2011 wurde durch die Bank ein höherer Kredit bewilligt und als Sicherheit im Grundbuch eingetragen. Nach der Kreditunterschrift hat der Bankberater dem Kunden eine Risikolebensversicherung empfohlen. Der Kunde hat daraufhin diese Versicherung abgeschlossen. Die Versicherungssumme würde allerdings nur einen Teil des Kredits abdecken. Soweit so gut.

Im März 2012 hat der Kunde auf Anraten seines Steuerberaters die Risikolebensversicherung wieder gekündigt.

Mitte April 2012 bekommt der Kunde einen Anruf von seinem Bankberater der ihn auf die gekündigte Versicherung hinweist und den daraus resultierenden Folgen (Kreditkündigung, da der Kredit damals „blanko“ vergeben wurde, ohne Sicherheiten).

In den Kreditverträgen steht allerdings nichts drin, was eine Risikolebensversicherung für die Kreditvergabe vorschreibt.

Meine Frage: Kann die Bank ohne weiteres den Kredit kündigen oder hat der Kunde irgendwelche Konsequenzen zu erwarten oder geht es dem Bankberater um seine Provision?

Vielen Dank

payco01

Im März 2012 hat der Kunde auf Anraten seines Steuerberaters die Risikolebensversicherung wieder gekündigt.

Da hat sich der StB aber aus dem Fenster gelehnt.

und den daraus resultierenden Folgen (Kreditkündigung, da der
Kredit damals „blanko“ vergeben wurde, ohne Sicherheiten).

Stand da nicht etwas von grundbuchlicher Sicherung ?

In den Kreditverträgen steht allerdings nichts drin, was eine Risikolebensversicherung für die Kreditvergabe vorschreibt.

Dann kann die Bank den kredit auch nicht kündigen, wenn die RLV nicht mehr besteht.

Meine Frage: Kann die Bank ohne weiteres den Kredit kündigen

m.E. nein.

oder hat der Kunde irgendwelche Konsequenzen zu erwarten oder

Was die bank daraus macht, ist nicht einschätzbar.

geht es dem Bankberater um seine Provision?

Offenbar.

Ausweg: Risikolebensversicherung bei einem günstigen Anbieter abschließen und an die Bank abtreten. Dann hat man dem „Bankberater“ den Wind aus den Segeln genommen und ist im Falle eines Falles abgesichert.