Kredit Haus

Guten Morgen leiebe Gemeinde,

Heute dieser fiktive Fall:

Gehen wir mal davon aus, dass ein Paar in eheähnlicher Gemeinschaft mit Kind ein Haus gekauft haben.
Das Haus läuft auf die Partnerin A. Partner B ist nur mit im Kreditvertrag aufgenommen.
Grund: B hat aus erster Ehe einen Sohn, der kein Erbrecht auf das Haus haben soll.

Nun die Frage:
Was wäre, wenn sich A und B trennen. Hat B überhaupt eine Chance aus dem Kreditvertrag herauszukommen? Oder muss er zahlen, auf Gedeih und Verderb der Person B ausgeliefert?

Liebe Grüsse
Wölkchen

Guten Morgen,

Was wäre, wenn sich A und B trennen. Hat B überhaupt eine
Chance aus dem Kreditvertrag herauszukommen?

Das hängt davon ab, ob die finanzierende Bank A als ausreichend kreditwürdig einstuft, um den Kredit alleine zu bedienen. Ich habe in meiner Kundschaft im vorletzten Jahr zwei solcher Fälle geregelt, es geht also. Die Entscheidung hat allerdings die Bank.

Oder muss er
zahlen, auf Gedeih und Verderb der Person B ausgeliefert?

Das ist er natürlich nicht. Sollte das Paar sich trennen und B weiterhin für das Haus zahlen, kann er von A eine Miete verlangen. Ein zivilrechtlicher Anspruch von B an A entsteht, es stellt sich nur die Frage, ob B den durchsetzen kann.

B sollte sich also „in guten Zeiten“ vertraglich für den Trennungsfall absichern.

Gruß

Nordlicht

Guten Morgen,

Was wäre, wenn sich A und B trennen. Hat B überhaupt eine
Chance aus dem Kreditvertrag herauszukommen?

Das hängt davon ab, ob die finanzierende Bank A als
ausreichend kreditwürdig einstuft, um den Kredit alleine zu
bedienen. Ich habe in meiner Kundschaft im vorletzten Jahr
zwei solcher Fälle geregelt, es geht also. Die Entscheidung
hat allerdings die Bank.

Aber das geht ja nur mit Zustimmung beider Personen, oder? Gehn wir mal davon aus A will aus dem Kredit heraus, B will natürlich, dass er weiter zahlt…

Oder muss er
zahlen, auf Gedeih und Verderb der Person B ausgeliefert?

Das ist er natürlich nicht. Sollte das Paar sich trennen und B
weiterhin für das Haus zahlen, kann er von A eine Miete
verlangen. Ein zivilrechtlicher Anspruch von B an A entsteht,
es stellt sich nur die Frage, ob B den durchsetzen kann.

Ich denke, beim Fall einer Trennung würde Person A das Haus verlassen.
Da er dann für zwei Kinder zahlen müsste plus die Hälfte des Kredites, wäre Person A wahrscheinlich ruiniert.

B sollte sich also „in guten Zeiten“ vertraglich für den
Trennungsfall absichern.

Gehn wir mal davon aus, dass es nicht der Fall ist…

Was wäre worst case? Das A zahlen müsste, obwohl er da nicht mehr wohnt, oder kann er auch ohne Zustimmung von B irgendwas tun, um „glimpflich“ davon zu kommen?
zB Hausverkauf etc.

Gruß Wölkchen

Moin,

Oder muss er zahlen, auf Gedeih und Verderb der Person B ausgeliefert?

Woelkchen, Du meintest sicherlich „der Person A ausgeliefert“? B ist im Kreditvertrag. Wenn nicht eine Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit in Frage kommt, hat B keine Möglichkeit, den Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank zu entgehen (außer natürlich, A zahlt).

Das ist er natürlich nicht. Sollte das Paar sich trennen und B
weiterhin für das Haus zahlen, kann er von A eine Miete
verlangen. Ein zivilrechtlicher Anspruch von B an A entsteht,
es stellt sich nur die Frage, ob B den durchsetzen kann.

Um eine Miete zu verlangen, müsste B ja irgendeine Anspruchsgrundlage haben. Aus dem Kreditvertrag heraus kann man keine Miete verlangen. Im Grundbuch steht B auch nicht, so dass er eine Miete nur dann verlangen könnte, wenn dies mit A ausdrücklich vereinbart worden ist.

Gruß,
Oskar

Hallo Wölkchen,
da hier irgenwo etwas verwechselt wurde

Nun die Frage:
Was wäre, wenn sich A und B trennen.
Hat B überhaupt eine Chance aus dem Kreditvertrag
herauszukommen? Oder muss er zahlen, auf
Gedeih und Verderb der Person B ausgeliefert?

soll vermutlich heissen Person A ausgeliefert oder liegt der
Fehler woanders?

zur Klarstellung :
A=Partnerin mit gemeinsamen Kind
A im Grundbuch
Kredit A + B zu gleichen Teilen 
A erwägt weiterhin mit Kind im Hause zu wohnen, B zieht aus.

Gemeinsam kann man alles gütlich regeln. Bei strittiger
Auseinandersetzung wird es für beide teuer, nicht nur für A. Dann
freuen sich die Anwälte.
Die Bank hält sich an den, der zahlen kann. Der Rest ist dann Sache
im Innenverhältnis.
Wohnt A mit den Kindern z.B. weiterhin im Haus, könnte eine Lösung
darin liegen, daß die Zahlungen des B zumindest in gewisser Höhe als
Unterhalt (Kind/Partnerin) bzw. als Miete angerechnet werden.
Wenn die Bank allerdings keine für sie befriedigende Lösung sieht,
wird es wohl unweigerlich in der Zwangsversteigerung enden. Mit
entsprechenden finanziellen Folgen.

Also zweckmässigerweise alles vorher gütlich regeln.
Meint Laie jur.
R.

zur Klarstellung :
A=Partnerin mit gemeinsamen Kind
A im Grundbuch
Kredit A + B zu gleichen Teilen
A erwägt weiterhin mit Kind im Hause zu wohnen, B zieht
aus.

Ja genau so, danke sehr, verwirre mich schon selbst.

Gemeinsam kann man alles gütlich regeln. Bei strittiger
Auseinandersetzung wird es für beide teuer, nicht nur für A.
Dann
freuen sich die Anwälte.
Die Bank hält sich an den, der zahlen kann. Der Rest ist dann
Sache
im Innenverhältnis.
Wohnt A mit den Kindern z.B. weiterhin im Haus, könnte eine
Lösung
darin liegen, daß die Zahlungen des B zumindest in gewisser
Höhe als
Unterhalt (Kind/Partnerin) bzw. als Miete angerechnet werden.
Wenn die Bank allerdings keine für sie befriedigende Lösung
sieht,
wird es wohl unweigerlich in der Zwangsversteigerung enden.
Mit
entsprechenden finanziellen Folgen.

Danke Ratloser. Also doch letztendlich sehr kostenintensiv. Was Leute nicht alles aus Liebe unterschreiben…

Also zweckmässigerweise alles vorher gütlich regeln.

Schaun wir mal…

Meint Laie jur.
R.

Lg Wölkchen

Moin,

Oder muss er zahlen, auf Gedeih und Verderb der Person B ausgeliefert?

Woelkchen, Du meintest sicherlich „der Person A
ausgeliefert“? B ist im Kreditvertrag. Wenn nicht eine
Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit in Frage kommt, hat B keine
Möglichkeit, den Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank zu
entgehen (außer natürlich, A zahlt).

Jap, richtig. Extrem heftig. Also ist Person B A ausgeliefert, wenns Dicke kommt…das wird teuer…

Gruß,

Oskar

LG Wölkchen