Kredit in bar begleichen?

Hallo,

Man möchte einen Kredit ablösen. Das Kreditinstitut hätte die Summe genannt die aufgebracht werden muss und dabei gemeint am besten wäre es die Summe bar zu bringen.

Mal davon abgesehen dass niemand gerne mit zigtausenden Euro in der Tasche rumläuft, was soll das? Warum nicht überweisen?

Es wurde gesagt dass keine weiteren Kosten als die Ablösesumme (entspricht der Kreditrestsumme) entstehen, allerdings nur fernmündlich. Kann man dem einfach glauben? Ich habe des öfteren von horrenden Vorfälligkeitsbeträgen gehört.

Gruss
M.

Es ist jetzt das problem der bank, dass sie bei der
Barwertrechnung die Vorfäligkeitszinsen mit eingerechnet
hat.

Mündliche Zusagen sind Schall und Rauch.

Hi,

Ist mir vollkommen neu. Zumal ein höherer Bargeldwert ja auch geprüft werden muss (Zwecks Geldwäsche).

Ich würd auf eine Überweisung bestehen.

Bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigung?? Kommt drauf an was im Vertrag steht? Wird vorzeitig zurückgezahlt oder endet die Festschreibungsfrist?

Grüße

Hallo,

Ist mir vollkommen neu. Zumal ein höherer Bargeldwert ja auch
geprüft werden muss (Zwecks Geldwäsche).

was soll denn da geprüft werden? Bei Beträgen über 15.000 Euro muß die Identität des Kunden festgestellt werden, aber das ist bei dem Vorgang wohl ohnehin der Fall.

Gruß
C.

Hallo,

Es ist jetzt das problem der bank, dass sie bei der
Barwertrechnung die Vorfäligkeitszinsen mit eingerechnet
hat.

Wie meinen? Die Bank hat nur bestätigt (mündlich) dass die zu Zahlende Summe genau dem Kreditbetrag auf dem Auszug beträgt. Eine schriftliche Zusicherung kostet 15 Euro, ist beauftragt…und kommt nicht an seit zwei Wochen.

Mündliche Zusagen sind Schall und Rauch.

Was kann denn schlimmstenfalls auf einen Zukommen, wenn man die Summe überweist? Es ist ein Konsumkredit bei der Targo. ES wird umgeschuldet.

Gruss
M.

City war bekannt für seine Umschuldungen;
deshalb mußte wahrscheinlich Targo draus gemacht werden.

Mal abgesehen davon,
habe ich noch nie gehört, dass ein kredit einfach so abgelöst
wird.

Höchstens durch Umschuldung, dass man neue (noch ungünstigere)
Verträge unterschreibt.

Auch das nicht mehr. Gemäß GWG keine Legitimationsprüfung mehr bei EInzahlung auf eigene Konten.

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Auch das nicht mehr. Gemäß GWG keine Legitimationsprüfung mehr
bei EInzahlung auf eigene Konten.

Und woher weiß man, daß das das Konto des Einzahlenden ist?

Gespannt
C.

Hallo,

Man möchte einen Kredit ablösen. Das Kreditinstitut hätte die
Summe genannt die aufgebracht werden muss und dabei gemeint am
besten wäre es die Summe bar zu bringen.

das habe ich noch nie gehört. Allenfalls ist denkbar, daß man schlechte Erfahrungen mit Überweisungen zu bestimmten Terminen gemacht hat und es lästig wurde, den Kunden zu erklären, daß sie wegen des verspäteten Eingangs Euro 3,22 für zwei Tage zusätzlich zahlen müssen. Es bleibt trotzdem rätselhaft.

Gruß
Christian

Das ist auch mein Verdacht…

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Und woher weiß man, daß das das Konto des Einzahlenden ist?

Ups…vll. etwas irreführend gewesen! Sorry :wink: Die Praxis zeigte, dass die Karte eines bestehenden Girokontos oder möglicherweise der persönliche Bekanntheitsgrad ausreichen.

Gemein war eher, dass keine Dokumentation oder Kopie des Ausweises mehr erforderlich ist…

Guten Rutsch wünsche ich.

Und woher weiß man, daß das das Konto des Einzahlenden ist?

Ups…vll. etwas irreführend gewesen! Sorry :wink: Die Praxis
zeigte, dass die Karte eines bestehenden Girokontos oder
möglicherweise der persönliche Bekanntheitsgrad ausreichen.

Das ist dann das, was ich mit dem letzten Teil des Satzes in meinem ursprünglichen Artikel meinte. Die Dame wird aufgrund der Verhandlungen wohl den Mitarbeitern bekannt sein - zumindest demjenigen, der am Schluß die Zahlung entgegen nimmt.

Gemein war eher, dass keine Dokumentation oder Kopie des
Ausweises mehr erforderlich ist…

Das war noch nie erforderlich, wenn klar ist, daß Kontoinhaber und Einzahler eine Person sind, denn dann ist die Person schon identifiziert worden: bei der Eröffnung des Kontos.

Gruß
C.

Hallo exc,

Nachdem nochmal explizit nachgefragt werden sollte ist der Zuständige Gesprächspartner jetzt doch in Urlaub.

Nun veranlasst ein Kollege dass wir den kostenpflichtigen Schrieb Anfang nächster Woche bekommen sollen zum Auflösetermin 10.1.
Das geht dann aber wohl mit Überweisung.

Überwiesen werden kann dann nur am 7.1. (Freitag). Hoffe das ist dann auch Montag gutgeschrieben.

Gruss
M (froh wenn der Mann von der Bank weg ist)

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Das war noch nie erforderlich, wenn klar ist, daß Kontoinhaber
und Einzahler eine Person sind, denn dann ist die Person schon
identifiziert worden: bei der Eröffnung des Kontos.

Hi,

Gut, dass Girokonto auch besteht wusste ich nicht. Dennoch müsste bei höheren Bareinzahlungen (über 15.000,00 EUR) der Bank doch nachgewiesen werden woher das Geld kommt?!
Oder wird hier nur/direkt das Finanzamt tätig?

Guten Rutsch
M.

Hallo,

Gut, dass Girokonto auch besteht wusste ich nicht. Dennoch
müsste bei höheren Bareinzahlungen (über 15.000,00 EUR) der
Bank doch nachgewiesen werden woher das Geld kommt?!

nein, das war noch nie so. Ab 15.000 Euro/30.000 D-Mark muß(te) identifiziert werden. Bei Verdachtsfällen (unabhängig vom Betrag) wird der Geldwäschebeauftragte informiert, der dann ggfs. die Behörden informiert.

Liegt kein Verdacht vor, passiert gar nichts - auch wenn man für 10 Mio. in kleinen Scheinen Goldbarren kauft.

Gruß
Christian