Kredit Kreditwürdig

Hallo,hier meine Frage…

wenn ein Ehepaar einen Kredit aufnehmen möchte und nur der Mann berufstätig ist und die Frau als Bürge eingesetzt wird obwohl sie kein Einkommen hat,ist soein Kreditvertrag zulässig?

Ich weiß auch nicht ob die beiden zu dem Zeitpunkt schon verheiratet waren bzw. ob das einen Unterschied macht was das einsetzen oder später dann einsprigen des Bürgen zu tun hat?

Es geht in dem Fall um eine Bank da waren damals die Zinsen bei 18% .Die heutige Exfrau hat 15 jahre lang monatlich einen Betrag gezhlt der nicht einmal die dazukommenden Zinsen getilgt hat.

Bei der Schuldnerberatung wrde ihr gesagt das sie nie hätte etwas zahlen müssen da sie nur über das sogenannte Exsistenzminimum verfügt obwohl sie gearbeitet hat bzw. Arbeit hat.

SIe kann keine private Insolvenz anmelden da sie nicht über die finaziellen Mittel verfügt um diesen Antrag zu stellen bei der Schuldnerberatung wurde ihr da eine Summe von ca. 3000 euro genannt.

Ebenso könne sie die Insolvenz nicht machen da sie keinen Vollzeitjob hat und somit das nicht anerkannt werden würde weil man als Voraussetzung einen Vollzeitjob braucht???..die Frau um die es geht ist aber nun schon 53 und bemüht sich natürlich einen besser bezahlten Job zu bekommen aber dort wo sie wohnt bzw. in der Umgebung ist nichts zu finden da sie nichtmal ein Auto zur Verfügung hat.

Wie sieht das aus mit dem Kredit kann sie da so irgendwie raus,eine Insolvenz kann sie ja anscheinend nicht stellen wegen den Vorrausetzen und dann noch die Zahlung die sie tätigen muss um den Antrag zu stellen…ich meine wie soll sie 3000 Euro zahlen wenn sie so nicht mal Geld hat um Raten zu tilen…das ist doch ein Widerspruch ansich,für mich zumindest.

Wenn man das Geld hat um den Antrag zu stellen hat man ja Geld und das ist eine beträchliche Summe so hätte oder könnte man ja auch Raten zahlen von 50 Euro oder so wenn man über 3000 Euro verfügt…

Hallo,

eine Schuldnerberatung, die erst mal 3000 € verlangt ist nicht seriös.

Es ist ja gerade der Sinn der Insolvenz, jemanden der kein Geld hat, aus seinen Schulden zu helfen.

Bitte an eine Schuldnerberatung der Caritas, Diakonie oder ähnliches wenden!

Grüße
miamei

Guten Tag,

das war bei der Caritas…aber das Geld bekommen nicht die sondern das kostet der ganze Vorgang bei Gericht und so

Hallo,

wenn ein Ehepaar einen Kredit aufnehmen möchte und nur der
Mann berufstätig ist und die Frau als Bürge eingesetzt wird
obwohl sie kein Einkommen hat,ist soein Kreditvertrag
zulässig?

zumindest die Bürgschaft dürfte wohl nichtig sein.

Ich weiß auch nicht ob die beiden zu dem Zeitpunkt schon
verheiratet waren bzw. ob das einen Unterschied macht was das
einsetzen oder später dann einsprigen des Bürgen zu tun hat?

Kommt auf den Einzelfall an.

Es geht in dem Fall um eine Bank da waren damals die Zinsen
bei 18% .

Sicher? Was war das denn für ein Kredit?

Die heutige Exfrau hat 15 jahre lang monatlich einen
Betrag gezhlt der nicht einmal die dazukommenden Zinsen
getilgt hat.

Wieso hat sie denn gezahlt und an wen? Sie ist doch nur Bürge und nicht Kreditnehmer.

Bei der Schuldnerberatung wrde ihr gesagt das sie nie hätte
etwas zahlen müssen da sie nur über das sogenannte
Exsistenzminimum verfügt

Darum geht es doch gar nicht. Entscheidend ist, daß sie nicht Kreditnehmerin ist.

SIe kann keine private Insolvenz anmelden da sie nicht über
die finaziellen Mittel verfügt um diesen Antrag zu stellen bei
der Schuldnerberatung wurde ihr da eine Summe von ca. 3000
euro genannt.

Totaler Quatsch.

Ebenso könne sie die Insolvenz nicht machen da sie keinen
Vollzeitjob hat und somit das nicht anerkannt werden würde
weil man als Voraussetzung einen Vollzeitjob
braucht???

Auch Quatsch.

Gruß
Christian

na sie hat gezahlt weil der Exmann nicht gezahlt hat…deshalb sind die Banken halt zu ihr gekommen da sie Bürge ist…

Das war die Citybank damals…darum 18% Zinsen…mich hats auch wie der Schlag getroffen,ist das überhaupt noch zulässig mit den Zinsen oder müssten die nicht automatisch bei der Finanzlage im Moment auf weniger runter gehen?

na sie hat gezahlt weil der Exmann nicht gezahlt hat…deshalb
sind die Banken halt zu ihr gekommen da sie Bürge ist…

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Wert des pfändbaren Vermögens, sie betragen meist 300 Euro bis 500 Euro. Der Treuhänder/Insolvenzverwalter erhält einen einmaligen Betrag für die Insolvenzverwaltung und eine jährliche prozentuale (5 % ?) Vergütung abhängig von der Summe, die am Jahresende auf dem Treuhandkonto aufgelaufen ist.Sp stehts auch bei Wiki…und die Dame bei der Caritas hat ihr ausgerechnet sie müsse ca.2600 Euro bis 3000 zahlen,aber da sie dieses geld nicht hat kann sie keine private Insolvenz anmelden…woher soll sie das Geld denn nehmen für die anfallenden Kosten für das Verfahren…?

Guten Tag,

das war bei der Caritas…aber das Geld bekommen nicht die
sondern das kostet der ganze Vorgang bei Gericht und so

Wiki…und die Dame bei der Caritas hat ihr ausgerechnet sie
müsse ca.2600 Euro bis 3000 zahlen,aber da sie dieses geld
nicht hat kann sie keine private Insolvenz anmelden

Das ergibt doch schon logisch keinen Sinn. Wenn dem so wäre, könnte nur jemand ein Insolvenzverfahren durchlaufen, der 2600 (oder 3000) Euro zur Hand hat aber nicht mehr (weil er ja sonst nicht insolvent wäre).

Da das offensichtlich unsinnig ist, gibt es diese Regelung:
http://www.gesetze-im-internet.de/inso/__4a.html

Das war die Citybank damals…darum 18% Zinsen…mich hats
auch wie der Schlag getroffen,ist das überhaupt noch zulässig
mit den Zinsen oder müssten die nicht automatisch bei der
Finanzlage im Moment auf weniger runter gehen?

Äh, nein.

na sie hat gezahlt weil der Exmann nicht gezahlt hat…deshalb
sind die Banken halt zu ihr gekommen da sie Bürge ist…

Ohne den Einzelfall gut genug zu kennen, scheint mir nicht die Insolvenz der richtige Weg zu sein, sondern das Gespräch mit den Banken. Es gibt Urteile, in denen Bürgschaften unter bestimmten Voraussetzungen als sittenwidrig und damit nichtig bezeichnet werden.

Mehr dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgschaft_(Deutsc…

Im Notfall kann man sich auch anwaltliche Hilfe suchen. Da ich nicht den Eindruck habe, daß die Caritas-Tante von irgendetwas Ahnung hat, hier gleich noch der Hinweis auf die kostenlose Beratungshilfe:
http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-k…

Hi Keoni,

geht zu eurem zuständigen Amtsgericht, beantragt Prozesskostenbeihilfe und die kennen auch Rechtsanwälte die so etwas professionell durchziehen.

Wenn man weniger als nix mehr hat dann ist man insolvent - Ende.

Gruss RC11

Hallo!

SIe kann keine private Insolvenz anmelden da sie nicht über
die finaziellen Mittel verfügt um diesen Antrag zu stellen bei
der Schuldnerberatung wurde ihr da eine Summe von ca. 3000
euro genannt.

Natürlich verursacht ein Insolvenzverfahren Kosten. Private Insolvenzverfahren werden aber nicht mangels Masse abgewiesen, wenn mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sogleich der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt wird.

Dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten bis zum Ende der Wohlverhaltensphase - also für 6 Jahre - wird regelmäßig entsprochen. Falls verwertbares Vermögen vorhanden ist und/oder während der Wohlverhaltensphase vom Treuhänder verwertbares Einkommen einbehalten wird, werden davon zunächst die Verfahrenskosten bezahlt, bevor Gläubiger etwas erhalten.

Sind am Ende der Wohlverhaltensphase noch Verfahrenskosten offen, können diese Kosten für weitere 4 Jahre gestundet werden. Die Erteilung der Restschuldbefreiung bleibt davon unberührt.

Zusammengefasst kann man feststellen, dass eine Entschuldung per Privatinsolvenz an fehlendem Geld auf keinen Fall scheitert.

Leider gibt es einschlägige Berater, die aus einer Privatinsolvenz schon bis zur Antragstellung einen komplizierten, angeblich kostenträchtigen und monatelang dauernden Vorgang fabrizieren. Solche Vorgehensweise ist aber nur Zeichen von Unfähigkeit/Inkompetenz oder krimineller Abzockerei. In aller Regel sitzen dem Schuldner Zwangvollstreckungen oder mindestens deren Androhung im Nacken. In solcher Situation hat ein fähiger Berater alle Mittel in der Hand, die Sache vom Erstgespräch über Antragstellung bis zur Eröffnung des Verfahrens binnen weniger Wochen abzuwickeln - und richtig gemacht, spielt dabei auch das Amtsgericht mit, weil ihm gar nichts anderes als zügige Abwicklung übrig bleibt.

Gruß
Wolfgang

Der Zinssatz war zu niedrig

Das war die Citybank damals…darum 18% Zinsen…mich hats
auch wie der Schlag getroffen,ist das überhaupt noch zulässig
mit den Zinsen
oder müssten die nicht automatisch bei der
Finanzlage im Moment auf weniger runter gehen?

Der Zinssatz war evtl. zu niedrig , weil das Ausfallrisiko sich ganz real als noch höher herausgestellt hat.
Noch mehr Zinssatz geht aber nicht (Wucher).

na sie hat gezahlt weil der Exmann nicht gezahlt hat…deshalb
sind die Banken halt zu ihr gekommen da sie Bürge ist…

Wenn die Frau ohne eigenes Einkommen Bürge geworden ist, kommt sie aus der Sache mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit raus. Anwaltliche Erstberatung hilft weiter.