Hallo Zusammen,
Person A ist überschuldet und versucht über eine Schuldenberatung einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern.
Während dieser Zeit (knapp 4 Monate) bekommt Person A einen Schufafreien Kredit ausgezahlt.
Der außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern ist gescheitert, die Verbraucherinsolvenz soll nun eingeleitet werden.
Was passiert mit diesem Kredit wenn Person A nun in die VI geht? Wird der Kredit mit einbezogen oder wird dies eher als eine Art Betrug angesehen?
Zur Info: Person A ist einem festen Arbeitsverhätnis, pfändbares einkommen ist somit vorhanden. Person A ist bei Kreditbeantragung von einem erfolgreichen Einigungsversuch ohne VI ausgegangen.
Danke für alle Antworten.
LG