Kredit kurz vor Privatinsolvenz

Hallo Zusammen,

Person A ist überschuldet und versucht über eine Schuldenberatung einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern.
Während dieser Zeit (knapp 4 Monate) bekommt Person A einen Schufafreien Kredit ausgezahlt.
Der außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern ist gescheitert, die Verbraucherinsolvenz soll nun eingeleitet werden.
Was passiert mit diesem Kredit wenn Person A nun in die VI geht? Wird der Kredit mit einbezogen oder wird dies eher als eine Art Betrug angesehen?

Zur Info: Person A ist einem festen Arbeitsverhätnis, pfändbares einkommen ist somit vorhanden. Person A ist bei Kreditbeantragung von einem erfolgreichen Einigungsversuch ohne VI ausgegangen.

Danke für alle Antworten.
LG

Was passiert mit diesem Kredit wenn Person A nun in die VI
geht? Wird der Kredit mit einbezogen oder wird dies eher als
eine Art Betrug angesehen?

Wer trotz Überschuldung und absehbarer Privatinsolvenz einen Kredit nimmt wird sich vermutlich eines Betruges strafbar gemacht haben. Damit dürfte dann auch die Privatinsolvenz ausgeschlossen sein.

Gruß Andreas

Hallo Andreas!

Wer trotz Überschuldung und absehbarer Privatinsolvenz einen
Kredit nimmt wird sich vermutlich eines Betruges strafbar
gemacht haben. Damit dürfte dann auch die Privatinsolvenz
ausgeschlossen sein.

Eine Privatinsolvenz ist möglich. Es geht dann nur um die Frage, ob der Kreditbetrag unter die Restschuldbefreiung fällt. Für die Feststellung, ob eine unerlaubte Handlung vorlag, müßte der Gläubiger ein Gericht bemühen. Wird eine unerlaubte Handlung vom Schuldner eingeräumt und/oder durch Gerichtsurteil festgestellt, fällt diese Verbindlichkeit nicht unter die Restschuldbefreiung.

Gruß
Wolfgang

Allerdings würde auch ich sagen, daß das schon sehr nach Gestehungsbetrug riecht. Dafür kann man ins Gefängnis kommen.

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Danke schon mal für Eure Antworten.
Bei Person A steckten definitiv keine bösen Absichten dahinter. Über die Folgen war sie sich nicht bewusst.
Auch möchte Person A diesen Kredit eigentlich gar nicht mit in die Insolvenz fließen lassen und ihn weiter normal begleichen (da der besagte Kredit eigentlich für Person B war und somit monatlich von dieser beglichen wird).
Ist es möglichen diesen Kredit nicht mit einzubeziehen in die VI?