Kredit mit dem Ex-Muss ich zahlen?

Habe um die Altlasten von meinem Ex-Mann zu minimieren mit ihm einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen. Belege seiner Schuldner habe ich, habe das Geld entsorechend nie gesehen. Er hat im Scheidungsverfahren angegeben, dass er den Kredit zahlt. Bin jetzt wieder verheiratet,studiere und arbeite nicht. Jetzt zahlt er nicht mehr und die Sparkasse möchte meine Einkünfte etc.Muß etwa mein Mann für meinen Ex die Schulden zahlen? Mein Ex hat einen festen Job und auch sonst keine Verpflichtungen.

Hallo,

so wie ich das verstehe, hast du einen Kreditvertrag mit deinem Mann gemeinsam unterschrieben (entweder als zweiter Kreditnehmer oder als Bürge - wahrscheinlich als Kreditnehmer). Dadurch haftest die in voller Höhe für den Kredit.

Im Klartext:
Du zahlst alles, wenn er nix zahlt und das Scheidungsverfahren ist der Sparkasse egal. Die wollen Geld, egal von wem.

Gruß

Martin
http://www.der-banker.de

hab ich da keine Chance im Innenverhältnis das Geld geltend zu machen? Und mir ist auch wichtig zu erfahren, ob mein neuer Mann für die Schulden meines Ex-Mannes aufkommen muß? Er hat ja gar nichts damit zu tun!

Im Innenverhältnis schaut das natürlich anders aus. Dies ist allerdings eine privatrechtliche Sache und ist der Spk egal. -> ab zum Rechtsanwalt.
Theoretisch geht dies deinem jetzigen Mann nix an. Allerdings praktisch schaut es dann wieder etwas anders aus, da er dich ja nicht hängen lassen wird.
Ich würde hier dringend zu einem Anwalt raten.

Gruß

Martin

hab ich da keine Chance im Innenverhältnis das Geld geltend zu
machen? Und mir ist auch wichtig zu erfahren, ob mein neuer
Mann für die Schulden meines Ex-Mannes aufkommen muß? Er hat
ja gar nichts damit zu tun!

Hallo Martin,
ganz lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Ich werde mich direkt um einen Termin beim Anwalt kümmern.
Gruß
Pascale

Habe um die Altlasten von meinem Ex-Mann zu minimieren mit ihm einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen.

Kredit aufgenommen, um Lasten zu minimieren???

Jetzt zahlt er nicht mehr und die Sparkasse möchte

meine Einkünfte etc.

Die Bank kann die gesamtforderung gegen jeden der beiden Kreditnehmer stellen.

Muß etwa mein Mann für meinen Ex die Schulden zahlen?

Dein Mann hat damit nichts zu tun.

Mein Ex hat einen festen Job und auch sonst keine Verpflichtungen.

Mein Rat: Gehe sofort (SOFORT!) zum Anwalt, der alle Wege prüfen wird, Dich aus dem Kreditvertrag zu holen!

Nei, muss er nicht. Aber du bist drann, weil ihr den kredit damals beide unterschrieben habt. da kann sich die Sparkasse aussuchen von wem sie die Rückzahlung bekommt.

Keine Ursache und viel Erfolg.

Wennst magst, kannst ja posten, was der RA sagt.

Gruß

Martin

Hallo Martin,
ganz lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Ich werde mich direkt um einen Termin beim Anwalt kümmern.
Gruß
Pascale

grundsätzlich hat die bank recht. wer im vertrag als kreditnehmer steht, zahlt auch.
ihr hättet dich im scheidungsverfahren aus dem kredit nehmen lassen müssen, so zahlst du erstmal.
kontakte deinen anwalt, der kann das sicher regeln.

Hallo,
wenn zwei Personen zusammen ein Darlehen haben, dann spricht man von gesamtschuldnerischer Haftung, d.h. die Bank kann jeden zur Zahlung heranziehen und es heisst nicht, dass jeder Darlehensnehmer nur für die Hälfte zuständig ist, sondern im schlimmsten Fall, wenn einer nicht mehr zahlen kann, der andere alles zahlen muß. So ist die Lage aus Sicht der Bank. Was zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Mann verhandelt ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde versuchen, mit ihm selbst eine Einigung zu finden, sonst bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Alles Gute und wenn noch Fragen sind, bitte auf mich zukommen.Verena

Antwort/en:
Mitgehangen = mitgefangen.
Es besteht eine sogenannte „gesamtschuldnerische Mithaftung“, d.h., jeder der Kreditnehmer haftet voll für die aufgenommene Kreditsumme.
Extern haftest Du der Bank mit. Da kommst Du i.d.R. auch nicht raus, es sei denn, Du warst zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrages nicht imstande, wenigstens auch die Zinsen zu bezahlen.
Ist dies der Fall, hast Du den Bonus, dass Deine Kredithaftung SITTENWIDRIG ist, vor allem auch deswegen, weil Du nicht Nutznießer des Geldes aus der Kreditaufnahme warst. Der Knackpunkt aber ist, dass Du die ZINSEN nicht zahlen konntest, falls Letzteres zutrifft. War das so? Schreibe mir eventuell nochmal und führe das aus.
Wenn es zutrifft, geht zu einem Anwalt und ziehe das durch. Meist genügt schon ein Schreiben des Anwalts an die kreditgebende Bank. Hier gibt es eindeutige Gerichtsurteile.
Dass die Bank von Dir wissen will, was Du verdienst und welches Vermögen/welche Verbindlichkeiten Du hast, ist ganz normal. Fällt ein Schuldner aus, muß der andere zahlen. Aber: immer nur, wenn Deine Haftung nicht sittenwidrig ist.
Dein neuer Ehemann hat weder Mithaftung noch Bürgschaft unterzeichnet. Keinerlei Haftung durch ihn - es gibt keine „Sippenhaftung“.

Wenn der Ex einen festen Job hat und pfändbare Gehaltsteile (siehe Pfändungstabelle nach ZPO = Zivilprozessordnung), sollte sich die kreditgebende Bank dazu entschließen, den Kredit darlehensvertragsgemäß zu kündigen, einen Vollstreckungstitel bevorgen und sein Gehalt pfänden.
Es ist halt einfacher, den Mithaftenden anzugehen.
Fazit: Lass Dich beraten, Deinen Fall überprüfen (kostet vielleicht eine Erstberatungsgebühr, meist Euro 50, steht aber in keinem Verhältnis den trouble
weiter zu haben und eines Tages vielleicht auch zahlen zu müssen. Tue es, bevor die Bank auch gegen Dich gerichtlichen Mahnbescheid, dann Vollstreckungsbescheid beantragt und der Gerichtsvollzeiher ein und aus geht, von der dann schlechten Schufa gar nicht zu reden, dann wärst Du absolut kreditunwürdig, keine EC-Karte, Kreditkarte usw.

Grüsse aus Niederbayern
Bracco

Hallo Blacklady,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen. Ansprechpartner ist die Bank oder ein Rechtswanwalt. Letzter kann vor allem auch die Rechtslage klären, ob der neue Ehemann in frühere Verflichtungen Ihrerseits einbezogen werden kann.

Grüße

Hallo,

nein Ihr Mann muss nicht zahlen. Denn nur Sie und ihr Ex haben den Kredit abgeschlossen. Die Bank kann also nur Geld von ihm und Ihnen verlangen.

MFG