Nachtrag - Quelle - Stiftung Warentest:
BGH entscheidet über stille Beteiligungen: Schadenersatz nur bei Täuschung
Die Inhaber von stillen Beteiligungen werden in vielen Fällen auf hohen Verlusten sitzenbleiben. Nur Anleger, die eine arglistige Täuschung beim Abschluss von stillen Beteiligungen nachweisen können, erhalten Schadenersatz in voller Höhe. Das hat der Bundesgerichtshof zu Geschäften der Göttinger Gruppe entschieden (Az. II ZR 6/03). Ein Widerruf solcher Verträge bringt wenig. Der Anleger bekommt nicht seine Einlage zurück, sondern erhält nur den aktuellen Wert der Anteile. Bei vielen Gesellschaften mit stillen Teilhabern ging jedoch viel Geld verloren. So auch bei der Securente der Göttinger Gruppe: Hohe Verluste schmälerten das Gesellschaftsvermögen.
Anleger muss Beweis führen
Wenn Anleger bei Abschluss des Vertrags nicht korrekt über die Risiken der Geldanlage informiert oder arglistig getäuscht wurden, haben sie allerdings Anspruch auf vollen Schadenersatz, stellte der Bundesgerichtshof klar. Er hob deshalb ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auf. Die Richter dort müssen jetzt prüfen, ob eine solche Irreführung vorliegt. Allerdings: Die Beweisführung obliegt dem Anleger. Nur wenn es ihm gelingt, den Nachweis über die fehlerhafte Aufklärung oder Täuschung zu führen, bekommt er Schadenersatz.
Zahlreiche Fälle
Das Urteil betrifft unzählige Geldanleger. Allein die Göttinger Gruppe verkaufte stille Beteiligungen an über 100 000 Menschen. Die Vertreter des Unternehmens priesen die Geldanlage als sicher und renditeträchtig an und hoben besonders mögliche Steuervorteile hervor. Das Geld der Anleger floss in Immobilien und Unternehmensbeteiligungen. Als stille Gesellschafter bekamen die Anleger allerdings nicht nur ein Anrecht auf Beteiligung an Gewinnen, sondern hafteten stets auch für Verluste. Tatsächlich fielen bei zahlreichen Gesellschaften mehr oder weniger hohe Verluste an, so dass viele Anleger ihr für die Altersvorsorge gedachtes Geld ganz oder teilweise verloren.