Kredit/Provisionsvorschuss-tilgung nicht mehr mögl

Hallo an alle,
Ich habe ein gößeres Problem.
Ich habe mich im jahre 2008 (im april)nach meiner ausbildung zum Bankkaufmann selbstständig gemacht(versicherungen).
Mit meinem Chef bzw. Agenturleiter hatte ich eine Vorschussvereinbarung getroffen, da zu erwarten war das es in den ersten 3 Monaten nicht direkt läuft.
Der vorschussbetrag belief sich auf 900 monatl. also 2700 euro insgesamt. ein kleiner betrag (knapp 200 euro) wurde im laufe des letzten jahres getilgt. Nun hatte ich im Februar ein angebot (wieder von einer Bank) für eine festeinstellung wahrgenommen und meine selbstständigkeit aufgegeben.
Lt. vertrag ist der nun fällige vorschussbetrag (insgesamt noch 2500€) sofort fällig. Da mir die Tilgung des Betrages nicht einmalig möglich war, bot ich meinem chef eine ratenzahlung mit 9% verzinsung über 12 Monate. Diese lehne er ab und bot mir im gegenzug eine Ratenzahlungsvereibarung i.h.v 500€ an. Die ersten 500€ habe ich gezahlt - Nur jetzt kommt das Problem: Ich bekomme mein gehalt erst immer Monatlich Nachträglich zum 22. gezahlt. Und 500€ übersteigen auch momentan meinem finanziellen rahmen erheblich.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Was passiert wenn ich nicht zahl?
Mein ex-chef ist in keinster weise bereit zu verhandeln.
Ich möchte zahlen, allerdings in einem Rahmen der für mich auch erträglich ist und der es mir ermöglicht meine anderen verpflichtungen nachzugehen.

Danke schonmal im vorraus

hallo,

wenn er nicht verhandlungsbereit ist, wird es vielleicht sinnvoll sein, sich mal bei der örtlich zuständigen aok zum thema scheinselbständigkeit zu informieren.

mit neuen kenntnissen läßt sich dann vielleicht besser argumentieren.

lg dev

Hallo,
so würde ich auch argumentieren, ggf. auch in den passenden Brettern unter Beachtung von FAQ:1129 nochmal nachfragen.

Cu Rene

Könntest du das vllt. etwas konkretisieren?

Nochmal zu den konsequenzen:
Ich habe jetzt gehört, das wenn ein mahnverfahren eingeleitet werden würde und ein Gerichtsvollzieher bei mir „vorbei schauen“ würde, könnte ich mit ihm eine neue stundung (max. 6 raten?!) ausmachen.
Stimmt das?

Ja das ist richtig. Bei Aussicht auf Erfolg kann der GV eine Ratenzahlung mit maximal 6 Raten ausmachen.

Es sei denn der Gläubiger besteht auf Abgabe einer EV indem er dies im entsprechenden „Sendeauftrag“ dem GV mit auf den Weg gegeben hat.

In jedem Fall muss der GV nochmal Rücksprache mit dem Gläubiger halten.

Es entstehen aber widerrum kosten die der GV verursacht…

Ich würde nochmal meinem Willen zur Zahlung nachdruck verleihen und gleich dazu sagen dass wenn im Falle einer Auseinandersetzung, die ja nicht sein muss, als Konsequenz der neue Job auf dem Spiel steht du in jedem Fall ihm auch Probleme machen würdest… so wie die anderen schreiben

sicher.

es ist zu vermuten, dass du scheinselbständig warst, was bei der aok leicht herauszufinden sein sollte. demnach hätte dein (in wirklichkeit) arbeitgeber sozialabgaben nachzuzahlen.

vielleicht nicht nur für dich!?

nötigenfalls trifft die aok die erforderlichen feststellungen im rahmen einer betriebsprüfung.

angestellten wird in der regel auch ein gehalt geschuldet. zuständig wäre in dem fall das arbeitsgericht.

lg dev

Hallo,

eine Anlaufstelle für dich wäre auch eine Schuldnerberatung, etwa bei einer Verbraucherzentrale. Sie könnten auch Auskunft darüber geben, wie am besten vorzugehen ist. Und welche der hier bereits genannten Möglichkeiten wie durchzuführen sind.

Gruß,
Cantate