Kredit und Ehe

Hi,

Ehepaar lebt in Gütergemeinschaft. Ein Ehepartner will nun mittels Kredit einen größeren Wunsch für beide erfüllen (sagen wir mal 40 T€). Nun möchte dieser Partner auch allein dafür geradestehen, den anderen Partner also schuldenfrei stellen. Nun unterschreibt nur dieser eine Partner den Kreditvertrag, alles klappt bestens. Im Falle des Falles, ist der andere Ehepartner trotzdem in der Pflicht oder kann das vermieden werden?

Gruß
André

Hallo André,

soviel ich weiß, haftet ein Ehegatte nicht für Geldgeschäfte des anderen. Im Übrigen verlangen die Banken bei einer solchen Kredithöhe in der Regel sowieso einen Bürgen.

Anders bei euch : Da ihr in Gütergemeinschaft lebt, ist ein Ehegatte für den anderen grundsätzlich haftbar. Das kann in diesem Falle bedeuten, dass Deine Ehefrau durchaus für Deine Geldgeschäfte zur Verantwortung gezogen werden kann. Inwiefern sich eine Sittenwidrigkeit ergäbe, müsste dann geprüft werden. Zum Beispiel, wenn die Ehefrau über keinerlei Einkommen verfügt.

Ich denke, Du solltest Dich in diesem Falle an einen Notar wenden. Vielleicht sogar den gleichen, der euren Vertrag beglaubigt hat.

Viele Grüße
Jana

Hi André,

vielleicht bringt das Klarheit:

"…Bei den Schulden muss unterschieden werden zwischen den gemeinsamen Schulden der beiden Ehegatten und solchen Schulden, die nur einer der Ehegatten hat.

Grundsätzlich sind Schulden nur dann gemeinsame Schulden, wenn sich beide Ehegatten gegenüber dem Gläubiger verpflichtet haben, also z.B. wenn beide Ehegatten einen Kreditvertrag, einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag unterschrieben haben. Auch Schulden auf einem gemeinsamen Konto sind gemeinsame Schulden. Für gemeinsame Schulden haften beide Ehegatten gemeinsam.

Hat dagegen nur einer der Ehegatten einen Vertrag unterschrieben, so handelt es sich nur um seine eigenen Schulden. Mit diesen Schulden hat der andere Ehegatte prinzipiell nichts zu tun. Insbesondere haftet ein Ehegatte nicht für die Schulden des anderen Ehegatten.

Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gilt das auch dann, wenn man keine Gütertrennung vereinbart hat. Auch ohne Ehevertrag, also beim Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft, bleibt es dabei, dass ein Ehepartner nicht für die Schulden des anderen Ehegatten haftet…"

aus: http://www.scheidung-online.de (die Seite heisst leider so…*g*)

Gruss
Eve*