Kredit unter Privatleuten - Kein Zahlungswille

Ich habe meiner Ex-Freundin 10.000 DM geliehen und mir einen Schuldschein unterschreiben lassen. Rückzahlungsfrist war der 01.02.2002. Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderungen sagte sie, daß sie nichts zurückzahlen werde. Daraufhin veranlaßte ich einen Mahnbescheid, gegen den ohne Begründung Widerspruch erhoben wurde. Naja, dann kann ich ja klagen (340 Euro Gebühr…). Jetzt ist die Frage: Liegt hier evtl. ein Betrug vor? Ich wurde ja bei der Herauslage darüber hinweggetäuscht, daß ich mein Geld zurückbekomme („Ich suche eine Arbeit und dann zahle ich Dir alles in Raten zurück“).

Schönen guten Tag,

  1. (ist mir bei dir häufiger aufgefallen) Anrede und Gruß schaden nicht und sind auch hier üblich

  2. Ein Betrug ist das nicht, dir wird nichts anderes bleiben, als zu klagen (ob es was bringt sei dahingestellt)

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. Ein Betrug ist das nicht, dir wird nichts anderes bleiben,
    als zu klagen (ob es was bringt sei dahingestellt)

Grüß Gott!

Das ist so nicht richtig. Die Frage, ob ein Betrug vorliegt, entscheidet sich danach, ob sie von Anfang an plante, das Geld nicht zurückzuzahlen. Wenn ja, dann ist der Tatbestand erfüllt (Täuschung führt zu Irrtum führt zu Vermögensverfügen führt zu Vermögensschaden).

Zivilrechtlich ist diese Frage aber unerheblich, denn daß sie das Geld zurückzahlen muß, ergibt sich hier ja aus Vertrag.

Übrigens ist mir ein Fall bekannt, wo jemand ein Darlehen nicht zurückgezahlt hat und wegen Betruges verurteilt wurde. War aber zweifelhaft, denn das Gericht ging einfach davon aus, daß das von Anfang an so geplant war, was sich m.E. nicht beweisen ließ.

Gruß,
Chris