nehmen wir mal an eine Familie mit 2 Kindern ist in Geldnöten.
Daraufhin gehen die Eltern zu einer Bank und nehmen einen Kredit auf. Bis hierhin nichts besonderes.
Dieses Szenerio hat sich sagen wir mal vor 2 Jahren abgespielt. Der Ehemann in diesem Fall ist Alleinverdiener. Die Bank hat verlangt, daß die Frau diesen Kreditvertrag mitunterschreibt.
Meine Frage: Ist das nicht sittenwidrig, weil die Frau kein Geld verdient, die Kinder versorgen muß und obendrein noch krank ist und den Kredit sowieso nicht bedienen kann?
Kann das nicht gemäß § 119 BGB angefochten werden, da die Willenserklärung unter falschen Voraussetzungen abgegeben wurde?
Diese Fragen werden von der Rechtsprechung nicht im Rahmen derAnfechtung, sondern der Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages (§ 138 BGB) behandelt. Hierzu hat es mittlerweile eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs gegeben betr. die Mithaftung von verdienst- und vermögenslosen Ehegatten. Allerdings sieht es hier wohl eher schlecht aus, wenn der Kredit der Familien- und nicht etwa Geschäftsverbindlichkeiten diente.