Hallo Experten,
es folgt die Frage eines „nicht den Dunst einer Vorstellung, was
Steuern und ähnliche Dinge betrifft-Menschen“.
Habe mir einen Vorführwagen gekauft und mir vom Schwiegervater
einen zinslosen Kredit aufgenommen. Diese Summe werde ich über
mehrere Jahre per Dauerauftrag mit ca. 150 € monatlich zurück
zahlen. Der Autokauf war auch nötig, weil ich schuldlos einen
Unfall hatte.
Kann ich die 150€/Mon. irgendwie oder irgendwo geltend machen?
Nicht lachen, aber mir schwebt da so was wie Lohnsteuer-
Jahresausgleich oder „Auto wird teilweise als Fahrzeug für
Ausendienst-Arbeitsort-Wege benötigt“ vor.
Wäre dafür ein schriftliches Formblatt nötig (Vertrag zwischen
Schwiegervater und mir)?
Danke für eure Geduld,
Erik
Der Autokauf war auch nötig, weil ich schuldlos einen
Unfall hatte.
hi erik,
nein, die kreditraten an sich kannst du nicht ansetzen. fährst du aber für deinen arbeitgeber damit rum, kannst du für dienstreisen die 58Pf / km ansetzen bei der steuererklärung. hinzu kommen noch die 70/80Pf pro km weg zur arbeit.
- frage: war der unfall auf dem weg zur arbeit, dann kannst du die kosten die entstanden sind in der steuererklärung ansetzen.
dazu hat der bundesfin.min. am 11.12.2001 beschlossen, das es auch weiterhin geht!
gruss vom
showbee
- frage: war der unfall auf dem weg zur arbeit, dann kannst
du die kosten die entstanden sind in der steuererklärung
ansetzen.
dazu hat der bundesfin.min. am 11.12.2001 beschlossen, das es
auch weiterhin geht!gruss vom
showbee
Danke showbee,
welche Kosten sollen das z.B. sein? Ich war NICHT schuld am
Unfall und bekomme schon von der Versicherung des Unfallgegners
meinen Schaden, Leihwagen, Anmeldung, etc. bezahlt.
Meinst du z.B. Verdienstausfall oder Telefon-Fahrtkosten oder
gar die Kosten für die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs???
CU,
Erik
welche Kosten sollen das z.B. sein? Ich war NICHT schuld am
Unfall und bekomme schon von der Versicherung des
Unfallgegners
meinen Schaden, Leihwagen, Anmeldung, etc. bezahlt.
Meinst du z.B. Verdienstausfall oder Telefon-Fahrtkosten oder
gar die Kosten für die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs???
nein, dann nix, wenn die versicherung alles zahlt! dann hattest du ja auch keinen schaden. das du dir einen neuen gekauft hast, ist wohl nicht ursache des unfalls. wenn du den ggf. repariert verkauft hast oder wenn es ein totalschaden war, dann wurde dir dieser wirtschaftlich ersetzt.
so ist das. kaufpreis fürs neue kfz definitiv NICHT!
gruss vom
showbee
oder wenn es ein totalschaden
war, dann wurde dir dieser wirtschaftlich ersetzt.
Jo, ist Totalschaden und ich bekomme noch 4000 DM dafür.
Nenn’ mir bitte mal ein vernünftiges Familienauto, was ich für
4000 DM bekomme? Unsere alte Möhre hätte es noch 2 Jahre gut
geschafft und dann hätte die Finanzlage bei uns wahrscheinlich
besser ausgesehen 
so ist das. kaufpreis fürs neue kfz definitiv NICHT!
Tja, sind aber Kosten die sich nicht vermeiden lassen, oder
sollen wir wegen dem nicht verursachten Unfall nun laufen und
Bus fahren 
Grüße,
Erik