Kreditablösung bei Immobilienverkauf

Hallo,

folgende Situation:

jemand besitzt zwei Immobilien, die mit einem Hypotheken-
darlehen finanziert sind, d.h. den beiden Objekten sind
nicht zwei Darlehensbeträge explizit zugewiesen. Da die Objekte vermietet sind, kann man die Schuldzinsen steuerlich geltend machen.

Muss nun beim Verkauf einer der beiden Immobilien die erhaltene Kaufsumme zur Teilablösung des Darlehens verwendet werden, wodurch nur noch die verbliebenen Schuldzinsen steuerlich absetzbar sind oder kann man die Kaufsumme einstecken und das gesamte Darlehen der verbliebenen Immobilie zuweisen? Letztere Variante wäre steuerlich sehr interessant.

Übrigens, es geht nur um die steuerliche Sichtweise. Der Bank ist es egal, ob die Kaufsumme abgelöst wird oder nicht.

Kennt sich jemand hier aus oder hat schon eigene Erfahrung?

Vielen Dank!

Hallo,

folgende Situation:

jemand besitzt zwei Immobilien, die mit einem Hypotheken-
darlehen finanziert sind, d.h. den beiden Objekten sind
nicht zwei Darlehensbeträge explizit zugewiesen. Da die
Objekte vermietet sind, kann man die Schuldzinsen steuerlich
geltend machen.

Muss nun beim Verkauf einer der beiden Immobilien die
erhaltene Kaufsumme zur Teilablösung des Darlehens verwendet
werden, wodurch nur noch die verbliebenen Schuldzinsen
steuerlich absetzbar sind oder kann man die Kaufsumme
einstecken und das gesamte Darlehen der verbliebenen Immobilie
zuweisen? Letztere Variante wäre steuerlich sehr interessant.

Übrigens, es geht nur um die steuerliche Sichtweise. Der Bank
ist es egal, ob die Kaufsumme abgelöst wird oder nicht.

Die Antwort liegt schon in der Frage, denn nur die finanzierende Bank kann da entscheiden, und wenn denen egal ist, …und es steuerrechtlich so machbar ist,…

Schönen Tag noch.

Letztere Variante wäre steuerlich sehr interessant.

der sachbearbeiter beim finanzamt müsste schon mit dem klammerbeutel gepudert sein, wenn er das bei der nächsten steuererklärung nicht merkt.

daran wird es wohl scheitern…

gruß inder

Hallo!

Das Finanzamt kontrolliert immer die erklärten Zinsen auf der Anlage V. Wenn Steigerungen gegenüber dem Vorjahr drinnen sind, gibts eine Rückfrage.

Kann natürlich sein, dass man Glück hat und er merkst nicht, dann ist auf alle Ewigkeit drinnen.

Gruß

Jörg