Hallo Bracco,
hier kurz meine Frage: Vor 4 Jharen hat meine Freundin für eine Fahrzeugfinanzierung (als 2.DN) gebürgt. Da Ihr damaliger Feund das Darlehen nicht mehr ordnungsgemäß bedient hat, erfuhr sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland Anfang 2010 durch eine Schufa Selbstauskunft, das der Kredit inzwischen gekündigt wurde und zur Abwicklung einem Anwalt übergeben worden ist. Darauf hin haben wir mit dem Anwalt der Bank kotakt aufgenommen und letztendlich eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. Sie bekam einen negativen Eintrag in die Schufa (Konto in Abwicklung) und fing an die vereinbarten mtl. Raten zu zahlen. Jetzt schreibt der Anwalt aber, dass die Forderung durch einen Vollstreckungstitel titulieren werden soll. Der Vollstreckungstitel wird ja wieder zusätzlich in die Schufa als weiteres negatives Merkmal eingetragen und verursacht auch weitere zusätzliche Kosten. Da sie sich vor kurzem selbständig gemacht hat gab der erste Eintrag schon genugt Ärger mit der Hausbank
Nun meine Frage: Ist das rechtlich zulässig, das der Anwalt, obwohl eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde, die auch seitem pünktlich eingehalten wird, nun noch zusätzlich neben der Zahlungsvereinbarung einen Voolstreckungstitel erwirken will, was eine weitere verschlechterung der Schufa verursachen würde (Eintragung des Titels) und damit den Geschäftleumund meiner Freundin als Einzelunternehmerin weiter verschlechtern würde obwohl sie zahlungswillig ist.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus