Kreditantrag und Nießbrauch

Liebe Wissenden!

Ich versuche, eine Kredit über 165Tsd Euro aufzutreiben, um ein Haus zu kaufen. Sicherheiten sind genug da - ein weiteres Haus im Wert von ca 270Tsd Euro und eine Eigentumswohnung (vermietet) im ungefähren Wert von 50Tsd Euro. Auf dem Haus liegt ein Nießbrauch meiner Mutter und auch die Wohnung gehört meiner Mutter. Da meine Mutter schwer an Alzheimer leidet, verwalte ich alle Objekte. Das neue Haus will ich auch nur deshalb kaufen, weil ich dann meine Mutter zu mir holen und ihre Betreuung sicher stellen kann. Ich habe eine Generalvollmacht, die mir alle Entscheidungen (finanziell, medizinisch, Aufenthaltsort)erlaubt.
Die Bank lehnt die Kreditvergabe ab mit der Begründung, daß, falls meine Mutter Pflegefall wird, die Pflege die Einnahmen aus dem Nießbrauch verbrauchen würden und dann nicht genug Kapital zur Bezahlung der Kredite vorhanden wäre.
Bringt es in diesem Fall etwas, den Nießbrauch aufzuheben? Ich würde dabei kein schlechtes Gewissen haben, da ich diese ganze Aktion nur mache, um ihr das Heim, das sie immer kategorisch abgelehnt hat, zu ersparen.
Ratlose Grüße

Archie

Hallo,

Ich habe eine
Generalvollmacht, die mir alle Entscheidungen (finanziell,
medizinisch, Aufenthaltsort)erlaubt.

ist diese notariell beurkundet bzw. beglaubigt? Wenn nicht, ist die Aufhebung des Nießbrauchs nicht möglich.

Gruß
Christian

Bringt es in diesem Fall etwas, den Nießbrauch aufzuheben? Ich

Der Nießbrauch ist ein wertminderndes Recht, von daher ist die Argumentation der Bank nachvollziehbar. Wenn dieses Recht ausgetragen werden kann, sollte die Belastung des Hauses mit einem neuen Kredit möglich sein.

Hallo,

Ich habe eine
Generalvollmacht, die mir alle Entscheidungen (finanziell,
medizinisch, Aufenthaltsort)erlaubt.

ist diese notariell beurkundet bzw. beglaubigt? Wenn nicht,
ist die Aufhebung des Nießbrauchs nicht möglich.

Doch, geht schon, allerdings braucht es dafür dann die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung. Die zu bekommen wird aber nicht ganz einfach werden, weil die Sache rein objektiv finanziell gesehen nachteilig für die Betreute ist.

Gruß vom Wiz

Danke für die Korrektur owt

Hallo,

Ich habe eine
Generalvollmacht, die mir alle Entscheidungen (finanziell,
medizinisch, Aufenthaltsort)erlaubt.

ist diese notariell beurkundet bzw. beglaubigt? Wenn nicht,
ist die Aufhebung des Nießbrauchs nicht möglich.

Ja, ist sie, hat meine Mutter noch vor der Erkrankung gemacht.

Gruß
Christian

allen, die mir geantwortet haben. Dann werde ich wohl den Nießbrauch aufheben lassen und hoffe, dann das Geld zu bekommen!

Liebe Grüße

Archie