Kreditauszahlung = Einkommen? (Achtung lang)

Hallo allerseits,

nachdem ich hier schon länger mitlese, habe ich nun auch mal einige Fragen:

Folgendes zur Situation:

Wir (mein Mann und ich) leben in einer Bedarfsgemeinschaft, mein Mann erhält Leistungen vom Arge, ALG II .

Ich bin Studentin, „dem Grunde nach“ nicht BAFöG-berechtigt (Bescheinigung liegt dem Arge vor) und beziehe keinerlei Leistungen vom Arge. Ich habe vor dem 1.1.2006 kein Einkommen gehabt und mache zur Zeit (seit 1.1.2006) ein unentgeltliches Praktikum (Teil des Studiums).

Da durch meinen Lebensunterhalt einiges an Schulden aufgelaufen ist, habe ich mir bei meiner Mutter Geld geborgt (eidestattliche Erklärungen von mir und meiner Mutter liegen dem Arge vor). Meine Mutter hat das Geld auf unser gemeinsames Konto eingezahlt.

Für den Folgeantrag meines Mannes wurden Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt und um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, auch eingereicht.
Auf diesen Kontoauszügen war der Eingang des Kreditbetrages verbucht, der jedoch nur gerade ausreichte die Schulden zu denken (Dispo).

Warum bin ich damit hier? Das Geld wurde als Einkommen meines Mannes gewertet.

Wir haben natürlich sofort Widerspruch eingereicht, mit der Begründung, daß es sich um zweckbestimmte Einnahmen laut §11 Abs 3 Satz 1a SGB II handelt, da ja das Geld für meinen Unterhalt ausgegeben wurde und uns das Geld auch nicht besser stellt, da sich ja nur der
Gläubiger ändert und nicht die Höhe der Schulden. Der Zweck geht aus den eidestattlichen Erklärungen hervor.

Weiterhin wurde ich zwar auf den Bescheiden immer namentlich erwähnt, aber der Bedarf immer auf 0 gesetzt. Auch das wurde im Widerspruch angesprochen.

Lange Rede kurzer Sinn, der Widerspruch wurde heute als unbegründet zurückgewiesen.

Sinngemäß lautet die Begründung ich habe eine Einmalzahlung erhalten, diese ist Einkommen und als solches zu berücksichten, weil es uns günstig beeinflußt, weil Schulden getilgt wurden und zu einem Zweck gedacht war, für den ALG II nicht vorgesehen ist .

Ich würde dieser Argumentation vollkommen zustimmen, wenn es mich nicht gäbe und mein Mann das Geld für seine Schulden bekommen hätte.

Aber mein Bedarf wird weiterhin mit 0 bewertet und findet auch keinerlei Erwähnung im Widerspruchsbescheid.

Jetzt meine Fragen an die Experten:

Lohnt eine Klage?
Gibt es noch irgendeine andere Möglichkeit?
Wo bekommt man den Schein für Anwaltsberatung bzw wo beantragt man Prozesskostenhilfe.
Wie findet man „in der Provinz“ einen geeigneten Anwalt.
Und was mich nebenbei interessiert , wo steht wieviel ich haben darf?

PS: selbe Frage bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

Hallo,

in eurer Situation lohnt sich ein Gang zum guten Anwalt immer. Und zwar mit einem Rechtshilfeschein (den gibts vorher beim Amtsgericht).

Wenn Du noch studierst: bei uns gabs damals (zu meiner Zeit) eine kostenlose studentische Rechtsberatung an der Uni. Die war echt super.

Gruß

Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke erst mal fürs Lesen und die Idee mit der Unirechtsberatung, da kann man wirklich mal schaun was unsre Uni da bietet.

Jetzt, nachdem der erste Schock nachgelassen hat, hab ich mich mal etwas kundig gemacht und festgestellt, daß Prozesskostenhilfe wohl nicht nötig sein wird.

Aber was mich wirklich interessiert, ist es normal, daß wenn man als Nichtleistungsempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, der Bedarf für mich in den Bescheiden auf 0 gesetzt ist?

Ich war bisher der Meinung, daß mein Bedarf auch die 298 + KdU sind, auch wenn ich nichts vom ARGE bekomme, lieg ich damit falsch?

Letztendlich hab ich mir Geld geborgt, um meine Ausbildung zu beenden und das wird meinem Mann jetzt als Einkommen angerechnet. Ich hoffe nicht, daß das vom Gesetz so vorgesehen ist, sonst muß ich mich exmatrikulieren lassen und Hartz 4 Empfänger mit Bedarf werden.