Kreditbeantragung

Hallo, habe da mal ne Frage.Ich möchte ein Privatkredit beantragen. Da ich Selbständig bin habe ich natürlich keine Gehaltsabrechnung. Kann ich mir diese selbst erstellen oder mach ich mich dann strafbar ? Über eine schnelle Antwort wäre ich euch dankbar.

Gruß Paule

Du musst die letzten 3 Jahresabschlüsse bei der Bank vorlegen. (Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen)

Ohne die, wirst Du keine Finanzierung bekommen. Gehaltsabrechnungen brauchst Du dann keine.

Danke für die schnelleAntwort.

Aber das Problem liegt wo anders. Ich habe schon einen Kredit bei einer Bank laufen. Alsich diesen Beantragt habe war ich noch Angestellt. Bei der selben Bank möchte ich jetzt einen neuen Kredit beantragen. Nun möchte diese natürlich meine Gehaltsabrechnung dafür.Da ich aber den Betrieb wo ich vorher gearbeitet habe inder Zischenzeit übernommen habe bin ich damit nun Selbsständig. Ich möchte meinen anderen Kredit mit dem neuen ablösen. Damit ich nun den alten kredit mit meiner Selbständigkeit nicht gefährdeistmeine Frage hat ob ichmich halt Strafbar mache wenn ich mir selber eine Gehaltsabrechnng ausstelle.
Der Restist mir ansonsten klar was ich benötige ich möchte nur nicht dasmein jetziger Kredit aufgrund der Selbständigkeit gekündigt wird.

Dann schreib doch gleich in die Frage das rein, was wichtig ist. Somit ersparen wir uns alle Zeit.

Deine Sicherheitenlage ist jetzt aus Sicht der Bank eine andere.

Spiele mit offenen Karten und erzähle von Deiner veränderten Situation.

Erfinde und erstelle keine Gehaltsabrechnungen, die es gar nicht gibt. Mit solchen Sachen (Banken sind ja auch nicht dumm), brinst Du Dich nur in noch größere Probleme.

Fazit: sei ehrlich zu der Bank, schildere was los uns und finde gemeinsam mit denen eine Lösung.

Hallo Paule,

eine Bank ist grundsätzlich verpflichtet, sich Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kreditnehmers zu verschaffen (§ 18 KWG). Was sie hierfür im Einzelfall sehen will, bleibt der Bank überlassen.

Insofern musst Du Deine Bank eben Fragen, was sie in welcher Form haben will. Ich gehe davon aus, dass Du eine sogenannte Vermögens-/Schuldenaufstellung (Vordruck der Bank) liefern musst, ferner den letzten Steuerbescheid und einen Überblick über Deine jährlichen oder sogar monatlichen (Plan-)Einnahmen und Ausgaben. Das ein oder andere davon wird sich die Bank dann ggf. durch weitere Unterlagen belegen lassen (z.B. unterschriebene Aufträge, letzte Einnahmenüberschussrechnung, Grundbuchauszug, …).

Strafbar machst Du Dich nur dann, wenn Du falsche Angaben machst.

VG!

Auf dem Kreditantrag ist üblicherweise anzugeben, ob man angestellt oder selbstständig ist. Wenn du dort selbstständig ankreuzt wird man dich nicht mehr nach einer Gehaltsabrechnung fragen, sondern nach einer Gewinn-/Verlußtrechnung etc.

Gruß
Matthias

Ob man sich nun strafbar macht oder nicht, kann ich im Moment nicht beantworten. Ich zweifle aber daran, ob es Ihnen hilft diese selbst zu erstellen um Ihr Einkommen dem Kreditgeber glaubhaft zu machen.

Für einen Privatkredit benötigt man aber keine Gehaltsabrechnung. Wo wollen Sie diesen Privatkredit nehmen?

Es gibt im Internet zwei mir bekannte seriöse Plattformen für Privatkredite und das wären:

www.auxmoney.com und www.smava.de

Mit Smava hab ich bisher noch keine Erfahrung gemacht aber bei Auxmoney benötigt man keine Gehaltsabrechnung für einen Privatkredit.

Wenn es ein Kreditgeber aus dem Bekanntenkreis sein sollte. Dann schlagen Sie ihm doch vor sich bei Auxmoney oder Smava als Anleger zu registrieren und Ihnen über diese Plattform den Kredit zu ermöglichen.

Damit ist der Kredit für Sie und Ihren Bekannten rechtssicher und wahrscheinlich günstiger als wenn Sie den Kredit über einen Notar abwickeln.

Hoffe ich konnte weiterhelfen

mfG

Antwort:
Kreditleute sind nicht auf den Kopf gefallen.
Selbst ausgestellte Einkommensbescheinigungen sind das Papier nicht wert, von daher läuft Deine Frage in eine Sackgasse.

Selbständige haben andere Möglichkeiten, die seriös sind um Einkommen und wirtschaftliche Situation darzulegen:

-keine Bilanzierungspflicht:
Eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, wie Du sie auch für das Finanzamt machen mußt (Gewinn- und Verlustrechnung), am besten (mit)unterschrieben durch den Steuerberater, ferner
Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid.

-Bilanzierungspflicht:
Unternehmensbilanz (Aktiva/Passiva, Gewinn- und Verlustrechnung), vom Steuerberater erstellt und unterzeichnet.
Ferner Einkommensteuererklärung und Einkommensteuerbescheid.

-Vermögen- und Verbindlichkeiten-Aufstellung (Selbstauskunft), vollständig, datiert und unterzeichnet.
Diese enthält oft einen
-betrieblichen Teil sowie einen
-privaten Teil.

-Forderungsaufstellungen ( aus Lieferungen und Leistungen )

-Auftragsauflistungen.

-Liquiditiätspläne für die nächsten 3-6 Monate

-Umsatz- und Ertragsvorschau für die nächsten 12 Monate.

usw.

Grüsse
Bracco

Du musst keine Abrechnung einreichen, sondern einen Steuerbescheid, kredite für Selbständige bekommen unter: http://eurokreditshop.de/kredit-fuer-selbstaendige.html

mfg
Kreditexperte

Ich würde Ihnen die Vorlage Ihrer letzten Steuerklärungen und die Erstellung einer GuV durch Ihren Steuerberater oder über die IHK/Handwerkskammer empfehlen.Im Notfall wären die Kontoauszüge Ihres Geschäftskonto des letzten Geschäftsjahres für einen Überbrückungskredit hilfreich.
trapez26

Hallo,

Sie machen dann wahrscheinlich eine Einnahmen-Überschussrechnung und aus der geht ebenfalls hervor, abzgl. Steuer, was Ihnen zum Leben bleibt. Diese EÜR + EStE und EStB werden zur Kapitaldienstberechnung und zur Kreditentscheidung heran gezogen. Alles Gute, Verena

Das wäre meines Wissens nach Urkundenfälschung. Und Urkundenfälschung ist Strafbar! Könnte mich aber auch täuschen.

Ich würde auch mit dem Berater der Bank sprechen und wenns wirklich nicht klappen sollte, dann kann man wirklich auf Smava oder Auxmoney zurückgreifen.

MfG

Hallo Paule43,

wenn Sie nicht im eigenen Unternehmen angestellt sind/waren, wäre das eine Vorspiegelung falscher Tatsachen und kann zu echtem Ärger führen. Für eine Bonitätsprüfung müssen die Bilanzen vorgelegt werden oder Gewinn- und Verlustrechnungen, evtl. BWA. Die SCHUFA-Auskunft holt sich die Bank nach Einverständniserklärung selbst.

Viel Erfolg wünscht

S. Melle-Rönn

Hallo,
bei Selbstständigen wird eine Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung verlangt seitens der Kreditgeber, daher erübrigt sich die Frage als solche.

Gruss Klaus Schaumberger

Wenn Du selbständig bist beziehst Du ja keinen Gehalt, oder … also gibt es auch keine Gehaltsbestätigung (außer Du beziehst als angestellter Geschäftsführer etc. einen Gehalt).
Normalerweise gilt für Selständige die Bilanz der vergangenen Jahre, wenn Du erst kurzfristig selbständig bist, muß Deine persönliche Bonität herhalten.
Ich hoffe Dir damit ein bißchen geholfen zu haben
LG

Selbständige benötigen dazu in der Regel eine BWA und die Steuererklärung der letzten drei Jahre usw. Genaueres unter http://www.der-banker.de/freiberufler.html Da sollten einige Fragen und Voraussetzungen etc. beantwortet werden