Sachverhalt:
Person A schließt für Person B einen Auto-Darlehens-Vertrag ab, da Persin B noch unter 18 Jahre alt und in Ausbildung ist.
Person B zahlt jedoch die monatlichen Raten. Daher ist das Konto von Person B auch im Vertrag aufgeführt, jedoch ohne namentliche Nennung von Person B. (Nur Kontonummer und BLZ).
Nach Ende des Vertrages wurde das Konto von Person B aufgelöst.
Kann Person B nun ohne die Unterschrift des Vertragsnehmers (Person A) die Bearbeitungsgebühr zurückfordern, wenn die Vertragsunterlagen und -daten sowie die Höhe der Bearbeitungsgebühr vorhanden und bekannt sind/ist ?
Danke im Vorraus für eventuelle Hilfe!