angenommen da gäbe es ein getrennt lebendes Ehepaar.
Die Frau bittet den Mann für einen Kredit zu bürgen. Er ist einverstanden.
Die Frau bezahlt jahrelang brav den Kredit zurück, aber irgendwann aus unersichtlichem Grund nicht mehr.
Der mittlerweile geschiedene Mann bekommt nun von der Bank eine Rechnung über den Rest der Kreditsumme, den er als Bürge begleichen soll.
Der Mann bezahlt.
Hätte er nun gegenüber der Frau die Möglichkeit die Summe einzuklagen und wie stünden die Chancen, das er sein Geld wiederbekommt.
Oder ist die Frau aus dem Schneider, weil der Trottel ja schliesslich gebürgt hat.
Mal abgesehen davon wie die finanziellen Verhältnisse der Exfrau sind, interessiert hier nur die juristische Lage.
Die Frau bezahlt jahrelang brav den Kredit zurück, aber
irgendwann aus unersichtlichem Grund nicht mehr.
Hätte er nun gegenüber der Frau die Möglichkeit die Summe
einzuklagen und wie stünden die Chancen, das er sein Geld
wiederbekommt.
Einklagen kann man ja mal versuchen. Nur dürften die Chancen nicht allzugut stehen. Vorausgesetzt, die Frau steckt in finaziellen Schwierigkeiten…
(klein wenig oT)Jetzt weiss man aber auch warum man bei finanziellen Transaktionen nur das bezahlen soll, was bisher nachweislich geleistet worden war. Ausserdem hätte der Mann sich vorher über seine Verpflichtungen informieren sollen.
Oder ist die Frau aus dem Schneider, weil der Trottel ja
schliesslich gebürgt hat.
Also wenn eine Bürgschaft so riskant wäre, wer würde sie dann noch machen ?
Mal abgesehen davon wie die finanziellen Verhältnisse der
Exfrau sind, interessiert hier nur die juristische Lage.
Hätte er nun gegenüber der Frau die Möglichkeit die Summe
einzuklagen und wie stünden die Chancen, das er sein Geld
wiederbekommt.
wie die Chancen stehen, weiß man erst, wenn man die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin kennt. Wenn sie auf einmal nicht mehr gezahlt hat, kann das darauf hindeuten, daß sie nicht mehr genug Geld hatte.
Wie auch immer: Wenn der Bürge an Stelle der Schuldnerin an Gläubiger gezahlt hat, hat er gegenüber der Schuldnerin den Anspruch auf Rückzahlung. http://dejure.org/gesetze/BGB/774.html
Wie auch immer: Wenn der Bürge an Stelle der Schuldnerin an
Gläubiger gezahlt hat, hat er gegenüber der Schuldnerin den
Anspruch auf Rückzahlung. http://dejure.org/gesetze/BGB/774.html
gilt das generell oder kann das bei (ex)Eheleuten anders ausgelegt werden, zumal der Kredit noch während der Ehezeit aufgenommen wurde?
gilt das generell oder kann das bei (ex)Eheleuten anders
ausgelegt werden, zumal der Kredit noch während der Ehezeit
aufgenommen wurde?
ich wüßte keinen Grund, warum das in diesem Fall nicht gelten sollte, was nicht heißen soll, daß ich das ausschließen kann. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich.